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Reiner Glaube
Reiner Glaube
Reiner Glaube   06-01-2013, 06:36 PM
#10
Sollte man dann direkt nachdem man die Schuhe angezogen hat über die Schuhe streichen oder nur wenn man den wudu gerade vornimmt?
Muhammad Ibn Ismail   06-01-2013, 06:42 PM
#11
Nur wenn gerade wudu vornimmt, Schwester.
Abu Suhayla-Zara
Abu Suhayla-Zara
Abu Suhayla-Zara   06-01-2013, 06:51 PM
#12
(06-01-2013, 06:08 PM)Muhammad Ibn Ismail schrieb: Wa aleikum Salam wa RahmatuLLAHi wa Barakatuhu

Wenn du im rituell reinen Zustand bist, sprich du hast Wudu gemacht und danach ziehst du Socken und Schuhe an, so kannst du für 1 Tag über deine Socken und über deine Schuhe streichen. Achtung die 24 Stunden beginnen ab dem Moment, wo du das erste mal über deine Socken/Schuhe gestrichen hast. Etwas bestimmtes zu sagen habe ich bisher niemals gehört. Wallahu a´lim.

Amin zu deiner Du´a.

Assalamu aleikum akhi Kareem!

Vielleicht sollte man noch ein Beispiel hinzufügen, denn aus Erfahrung wird es sehr oft falsch verstanden, wann genau die Zeit (24 Stunden beginnt):

Bsp.:
Man macht zum Fajr wudu, erlangt somit den Zustand der Reinheit und zieht sich dann die Socken an. Aber erst zum Dhur (Mittagsgebet) macht man erneut Wudu und streicht dabei über die Socken.
Die 24 Stunden beginnen jetzt nachdem man zum ersten Mal gestrichen hat.
Wa allahu tála alem
Abeedah
Abeedah
Abeedah   06-01-2013, 08:00 PM
#13
As-salaamu 'aleikum!

Danke viel, viel mals fuer diese Information!
Das wusste ich bisher nicht! Wirklich super!

Es ist wirklich wunderbar, jeden Tag lerne ich von euch etwas neues!
Ibn Suleyman   06-01-2013, 08:43 PM
#14
wa aleikum selam
schwester uch verstehe deine frage nicht

Bitte ZUERST die FORENREGELN lesen und die SUCHFUNKTION benutzen, damit keine Probleme entstehen !!!
Muhammad Ibn Ismail   06-01-2013, 08:49 PM
#15
Die Frage wurde schon im anderen Thread beantwortet. BarakaALLAHu feekum.
Ibn Suleyman   06-01-2013, 09:00 PM
#16
Ich hab die Themen zusammengefügt. BITTE NICHT DOPPELT UND DREIFACH POSTEN! Die Frage stellen und warten bis jemand antwortet. Und nicht das selbe Thema neu eröffnen

Bitte ZUERST die FORENREGELN lesen und die SUCHFUNKTION benutzen, damit keine Probleme entstehen !!!
Umm Shayma   06-01-2013, 09:42 PM
#17
Assalaamu alaikum,

ein Zusatz zu Bruder Muhammads Antwort:

Die Schuhe müssen den Knöchel bedecken, wie auch die Socken, über die man streicht.
Bezüglich dem Zeitpunkt, ab dem man Mash macht gibt es Meinungsverschiedenheit. Andere Gelehrten (Sheikh Muhammad al Mukhtaar) bevorzugen die Ansicht, dass der Mash schon ab dem Zeitpunkt gilt, wo man den Wudhu verliert.

Wenn du Wudhu gemacht hast, in diesem reinen Zustand die Schuhe anziehst und dann den Wudhu verlierst und erneut Wudhu machst, dann machst du Mash über deine Schuhe.

Wallaahu a'lam.
al-Salafi
al-Salafi
al-Salafi   12-01-2013, 07:10 PM
#18
Salam_wr_wb

Wie Stark wird die Meinung von 'Allaamah Muhammadis-Schinqiti bzgl. dem Mash unter den Fuqaha gewertet? Ibnul-Uthaymin rh so wie auch Sulaymaan al-'Ulwaan sagen erst ab dem ersten Streichen beginnt die Zeit, was für mich auch eher nachzuvollziehen ist. Immerhin hat man den Mash nicht sofort in Anspruch genommen, nach dem man sein Wudu verloren hat.
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