Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Beten
#10
ja das mit der Sache vom zettel ablesen, so habe ich auch gehört wie sheikh abul hussain dzgl. gefragt wurde und er hat gesagt das geht. Vielleicht hat der prophet (sas) eine noch leichtere variante vorschlagen um es jeden möglich zu machen zu beten egal ob man lesen kann oder nicht. Früher konnten ja auch sehr viele nicht lesen. Aber ich sage nur vielleicht...
Ich weiss aufjedenfall, dass abul hussain gesagt hat, dass das geht.
#11
bismillah

Salam_wr_wb

Es ist kein Problem, wenn man es abliest. Die eine Fetwa ist für Analphabeten die nicht lesen können und es gibt Fetwas bzw. Hadise, die das ablesen im Gebet bestätigen.

http://islamqa.info/en/ref/1255
#12
(09-12-2012, 11:09 PM)Mundhir schrieb: ja das mit der Sache vom zettel ablesen, so habe ich auch gehört wie sheikh abul hussain dzgl. gefragt wurde und er hat gesagt das geht. Vielleicht hat der prophet (sas) eine noch leichtere variante vorschlagen um es jeden möglich zu machen zu beten egal ob man lesen kann oder nicht. Früher konnten ja auch sehr viele nicht lesen. Aber ich sage nur vielleicht...
Ich weiss aufjedenfall, dass abul hussain gesagt hat, dass das geht.

Salam_wr_wb

kannst du den vortrag hier posten wenn vorhanden bitte wäre wichtig

und bruder muhammed
kannst du wenn du zeit hast diese fatwa übersetzen und im fatwa bereich posten
barakallahu feek
möge allah swt euch belohnen.

die fatwa

here is a woman who does not know how to read or write, and she wants to pray. What should she do?.

Praise be to Allaah.

You should note, may Allaah guide you, that this religion is a religion of ease, as the Prophet (peace and blessings of Allaah be upon him) said: “Religion is very easy and whoever overburdens himself in his religion will not be able to continue in that way. So you should not be extremists, but if you cannot be perfect, then try to be near to perfection and receive the glad tidings that you will be rewarded; and what helps you to persist in worship is to do it at times when you have most energy, such as at the beginning of the day, after the sun has passed its zenith and at the end of the night.” (Narrated by al-Bukhaari in his Saheeh, no. 39).

If a person cannot read and write, then he has to learn what he should say in his prayer, and how to pray. The fact that he cannot read or write does not mean that he is unable to do that, because that is easy, praise be to Allaah. Most of the Sahaabah could not read or write, but they were able to pray well.

But if a person says, someone may be new in Islam, and if he wants to learn what he should say in his prayer, he needs time; the same applies if he is unable to memorize al-Faatihah. So how should he pray?

The answer is: He should pray, and when he comes to the place where Qur’aan is to be recited, he should glorify Allaah, praise Him, magnify Him and proclaim His Oneness, i.e., he should say Subhaan Allaah, wa’l-hamdulillah wa Allaahu akbar wa laa ilaaha ill-Allaah (Glory be to Allaah, praise be to Allaah, Allaah is Most Great and there is no god but Allaah).

The evidence for that is the saheeh hadeeth narrated from Rafaa’ah ibn Raafi’ – the hadeeth about the one who did not pray properly – according to which the Messenger of Allaah (peace and blessings of Allaah be upon him) said to him: “If you have memorized some Qur’aan, then recite it, otherwise praise Allaah, glorify Him and proclaim His Oneness).” (Narrated and classed as hasan by al-Tirmidhi, al-Jaami’, no. 302. Also narrated by Abu Dawood in his Sunan, no. 858; classed as saheeh by al-Albaani, see Saheeh Abi Dawood, no. 767).

And Allaah knows best.

See Subul al-Salaam, 1/255-256.
Islam Q&A

Wa_salam_wr_wb
#13
Salam_wr_wb

und diese auch bruder muhammed bitte

Is it permissible for the imam to read from the Quran during Tarawih prayers in Ramadan? Are prayers not accepted if the Imam reads from Quran during Tarawih prayers?

Praise be to Allaah.

There is nothing wrong with reading from the Mus-haf during night prayers in Ramadaan, because this will make the members of the congregation hear all of the Qur’aan. The Qur’aan and Sunnah indicate that Qur’aan should be recited in prayer, whether it is from the Mus-haf or from memory. It was proven that ‘Aa’ishah (may Allaah be pleased with her) told her freed slave Dhakwaan to lead her in praying qiyaam in Ramadaan, and he used to read from the Mus-haf. Al-Bukhaari mentioned this in his Saheeh…

Fataawa Islaamiyah, vol.2 – Shaykh Ibn Baaz

barak allahu feek bruder

Wa_salam_wr_wb
#14
das war leider kein vortrag, sondern eine fragerunde die nicht aufgenommen wurde.
#15
Assalaamu alaikum,

Umm Abderrahman: die Fatwa, die ich verlinkte, habe ich bereits teilweise übersetzt, dort steht eben, dass man viele Lobpreisungen sprechen soll .

Die Fatwa über das Tarawih- und freiwillige Nachtgebet steht doch in keinem Zusammenhang mit dem Thema, ob ein neuer Muslim die Gebetstexte von einem Zettel ablesen darf, auch wenn diese Fatwa für Analphabeten gilt, der Sheikh sagt ausdrücklich, dass die Person sich trotzdem bemühen muss die Texte zu lernen (durch Hören) und solange sie diese noch nicht auswendig kann, soll sie die erwähnte Methode machen; das ist genau das, was ich Schwester Ain30 geraten habe: Lern durchs Hören (denn sie ist quasi eine Analphabetin der arabischen Sprache) und bis zu es kannst..."
Hinzu kommt noch, dass man gravierende Fehler macht und das ist zu 90% der Fall, wenn man Arabisch versucht mit deutschen Buchstaben zu schreiben. Woher weiß sie, dass das Wort الحمد und nicht الهمد heißt, wenn sie es auf Deutsch so schreibt: Al-Hamdu?

In der Fatwa über das Tarawih-Gebet geht es im Übrigen darum, dass man im freiwilligen Gebet den Mushaf halten darf (als Imam!) und im Pflichtgebet nicht, es hat nichts damit zu tun, ob man selbst Qur'aan lesen kann oder auswendig kann, um diesen zu rezitieren.

Das mag ja sein, dass Abul Hussein das gesagt hat, aber nun steht eine Fatwa von IslamQA mit einem Textbeweis gegenüber eine Aussage von AbulHussein, die wir weder schriftlich noch als Audio haben.
#16
BismiLLAH

Assalamu aleikum

Falls du, Schwester Umm Shayma, meintest, dass man den Mushaf nicht in den Pflichtgebeten hallten darf, so ließ inschaALLAH ta´la dir dies hier durch. Tut mir leid, falls du das nicht aussagen wolltest und ich dich falsch verstanden habe.

Schaikh Ibn Qudamah (rahimahullah) sagte in ‚Al-Mughni‘ (1/335):
Ahmad sagte: „Es ist nichts Falsches daran, die Leute im Qiyam-Gebet zu leiten und aus dem Mushaf zu rezitieren.“ Er wurde gefragt: „Was ist mit den Pflichtgebeten?“ Er antwortete: „Ich habe nichts darüber gehört.“

Al-Qadi sagte: „Es ist makruh in den Pflichtgebeten; aber es ist nichts Falsches daran, in den freiwilligen Gebeten aus dem Mushaf zu rezitieren, wenn man den Qur'an nicht auswendig kann. Aber wenn jemand den Qur'an auswendig kann, ist es auch in den freiwilligen Gebeten makruh.“

Er sagte: „Ahmad wurde über das Urteil gefragt, die Leute im Ramadan im Gebet zu leiten und dabei aus dem Mushaf zu rezitieren.“ Er antwortete: „Wenn es notwendig ist, dies zu tun ...“

Von ibn Hamid wurde überliefert: „Dass es in den freiwilligen und Pflichtgebeten erlaubt ist.“ Den Beweis dafür, dass es erlaubt ist, findet man in der Überlieferung von Abu Bakr al-Athram und ibn Abi Dawud mit ihren Isnads von Aischa (radiAllahu anha); sie wurde im Gebet von ihrem Sklaven geleitet, der dabei aus dem Mushaf rezitierte.

Az-Zuhri wurde über eine Person gefragt, die im Ramadan (im Gebet) aus dem Mushaf rezitiert. Er sagte: „Die besten unter uns pflegten es, aus dem Mushaf zu rezitieren.“

Imam an-Nawawi (rahimahullah) sagte in ‚Al-Majmu‘ (4/27):
„Wenn eine Person (im Gebet) aus dem Mushaf rezitiert, macht es ihr Gebet nicht ungültig, unabhängig davon, ob sie den Qur'an auswendig kann oder nicht. In der Tat ist es für jemanden verpflichtend, der al-Fatiha nicht auswendig kann. Die Meinung, dass das Rezitieren aus dem Mushaf das Gebet nicht ungültig macht, ist unsere Meinung und die Meinung von Malik, Abu Yusuf, Muhammad und Ahmad.“

Quelle:http://islamfatwa.de/gottesdienste-ibadah/142-gebet-salah/allgemeine-urteile-ueber-das-gebet/959-im-gebet-aus-dem-mushaf-rezitieren
#17
Wa alaikum assalaam wa rahmatullaah,

jazaakAllaahu khairan.

Die zitierten Aussagen bestätigen (teilweise) eigentlich nur, was ich sagen wollte, vielleicht habe ich mich schlecht ausgedrückt.

Dem Imam ist es erlaubt in den freiwilligen Gebeten den Mushaf zu halten und nach manchen Gelehrten (das ist aber die Ansicht der Minderheit) auch den Ma'mumin (die hinter ihm beten). In den Pflichtgebeten ist dies makruh und nur wenige erlauben es.

Interessant ist aber die letzte Aussage von Imaam an-Nawawi, der es bei Surah al-Fatiha verpflichtend macht, das wäre dann ja ein Beweis, dass man auch einen Zettel halten darf. Ich werde in scha Allaah versuchen auf Arabisch noch mehr zu recherchieren diesbezüglich.
#18
bismillah
Salam_wr_wb

(10-12-2012, 10:58 AM)Umm Shayma schrieb: Assalaamu alaikum,

Umm Abderrahman: die Fatwa, die ich verlinkte, habe ich bereits teilweise übersetzt, dort steht eben, dass man viele Lobpreisungen sprechen soll .

Die Fatwa über das Tarawih- und freiwillige Nachtgebet steht doch in keinem Zusammenhang mit dem Thema, ob ein neuer Muslim die Gebetstexte von einem Zettel ablesen darf, auch wenn diese Fatwa für Analphabeten gilt, der Sheikh sagt ausdrücklich, dass die Person sich trotzdem bemühen muss die Texte zu lernen (durch Hören) und solange sie diese noch nicht auswendig kann, soll sie die erwähnte Methode machen; das ist genau das, was ich Schwester Ain30 geraten habe: Lern durchs Hören (denn sie ist quasi eine Analphabetin der arabischen Sprache) und bis zu es kannst..."
Hinzu kommt noch, dass man gravierende Fehler macht und das ist zu 90% der Fall, wenn man Arabisch versucht mit deutschen Buchstaben zu schreiben. Woher weiß sie, dass das Wort الحمد und nicht الهمد heißt, wenn sie es auf Deutsch so schreibt: Al-Hamdu?

In der Fatwa über das Tarawih-Gebet geht es im Übrigen darum, dass man im freiwilligen Gebet den Mushaf halten darf (als Imam!) und im Pflichtgebet nicht, es hat nichts damit zu tun, ob man selbst Qur'aan lesen kann oder auswendig kann, um diesen zu rezitieren.

Das mag ja sein, dass Abul Hussein das gesagt hat, aber nun steht eine Fatwa von IslamQA mit einem Textbeweis gegenüber eine Aussage von AbulHussein, die wir weder schriftlich noch als Audio haben.

Also Schwester Umm Shayma ich denke du hast da etwas falsch verstanden, denn ich kann aus der Fetwa die ich über das Terawihgebet gebracht habe nicht herrauslesen, das es im Pflichtgebet verboten wäre abzulesen. Im Gegenteil, dazu gibt es andere Fetwas die das bestätigen, wenn dazu bedarf ist. Und selbst wenn dazu kein Bedarf besteht, so ist es verabscheut aber nicht verboten.

http://islamqa.info/en/ref/65924

Die Fetwa über das Terawihgebet und auch die jetztige Fetwa, steht sehr wohl im Zusammenhang mit dem Thema, da es eindeutig beweist, dass es erlaubt ist abzulesen im Gebet, sowohl das Nafile als auch das Pflichtgebet, wenn es nötig ist . Das man sich trotzdem bemühen soll, steht ja hier außer Frage, denn das sollte ja kein Dauerzustand sein, sondern soll ja dem Anfänger helfen besser die Texte zu lernen und auch durch das Gebet gleichzeitig in der Praxis umzusetzen. Durch persönliche Erfahrung mit neuen Muslimen, weiss ich, dass wenn sie die Texte jeden Tag ablesen in ihren 5maligen Gebeten sie diese auch schnell auswendig lernen.

Und natürlich sollte man sich auch die Texte anhören, damit man weiss, wie man sie ausspricht, aber auch aus persönlicher Erfahrung, wo ich mal das Gebet gelernt habe weiss ich, egal wieviel man sich auch bemüht, wird man das ح nicht so aussprechen, wie es sich gehört sondern wie ein ه meistens, bis man wirklich durch einen Lehrer oder Bekannten es beigebracht bekommt mit viel Übung. Allah s.w.t. jedoch kennt unsere Lage und Allah s.w.t. bürgt uns nicht mehr über das hinaus, was wir zu verkraften vermögen und bis es soweit ist, das man wirklich das richtige Aussprechen, die Texte ganz auswendig gelernt hat usw. sollte man sich mit dem zufriedengeben, was man kann.

Das der Gesandte s.a.w.s. dem Beduinen das Gebet in so einer leichten Form beigebracht hat, zeigt ja, das nicht unbedingt DIE FORM an sich wichtig ist, sondern erstmal die Mühe und der Wille und man sollte sich auf der anderen Seite aber trotzdem bemühen diese Form soweit es geht zu vollbringen, denn diese ist verlangt, aber nicht DER ZWECK an sich.

Dein Ratschlag an die Schwester ist ja auch an sich nicht falsch, denn sollte ihr das leichter fallen und das Gebet auf dem Spiel steht, wenn sie die Texte nichtmal ablesen kann, selbst mit lateinischen Buchstaben und die Gefahr besteht, dass sie das Gebet dann garnicht macht, dann ist das natürlich besser.

Aber sollte das Ablesen für sie kein Problem sein, selbst wenn man sich am Anfang ein wenig schwer tut, dann finde ich das besser, da man auch leicht von Schejtan dazu angetrieben werden kann, die verlangten Texte dann garnicht zu lernen, da man meint, es reicht ja auch wenn ich es so bete, oder man sich sehr viel Zeit lässt und es lange dauern würde, bis man die benötigten Texte zum Gebet gelernt hat.

Auf die genannte Art und Weise mit dem Ablesen jedoch, hat man sozusagen "2 Fliegen mit einer Klappe". Man verrichtet das Pflichtgebet und man lernt 5 mal täglich die Texte dadurch, wo man es dann in kürzester Zeit gelernt hat normal. Wenn man dann noch zusätzlich die Texte ausserhalb des Gebets hört und nochmal mitliest usw. dann wäre das wie die Sahne auf der schon leckeren Torte. Elhamdulillah. Gruebel

Wellahu alem.
  


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen:
2 Gast/Gäste