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Bittgebet schlechtes wünschen
#1
Salam_wr

Ist es erlaubt ein Bittgebet auszusprechen dem gegenüber schlechtes zu wünschen wie..
O Allah gebe dem xy eine schlechte Krankheit, O Allah lasse ihn den rest seines Lebens nicht glücklich sein und und und..

Ich hatte vorher eventuell ein fehler gemacht und demjenigen eventuell eine Unterstellung gemacht. Ich habe demjenigen EVENTUELL verurteilt im Islam, gesagt dass es falsch ist was du gedacht hast und pickst dir nur den Hadith und verdrehst den nach eigenem Bedarf.

Ich habe mich bereits dafür entschuldigt, eventuell habe ich recht oder nicht recht, ganz gleich wer recht hat.

Ist es erlaubt daraufhin mit einem Bittgebet zu antworten wie oben beschrieben? Das dem schlechtes gewünscht wird???
#2
Salam

Möge Allah uns bewahren, ganz abgesehen von der Antwort jedoch wie kann man einen Gläubigen
Muslim sowas schlechtes wünschen? Der Prophet Frieden und Segen seien auf Ihm sagte das keiner
Gläubig ist bis er für sein Bruder das selbe wünscht wie für sich selbst, würdest du dir wünschen das
du eine schlechte Krankheit bekommst oder den Rest deines Lebens unglücklich bist? (der Text ist allgemein
auf den bezogen der sowas tut nicht auf den Fragensteller).

War die Frage jetzt ob man auf ein schlechtes Bittgebet mit dem gleichen schlechten antworten darf
oder ob man einfach ein Bittgebet gegen einen tuen kann ob es allgemein erlaubt ist?

Ich weiß eine Sache und zwar wenn einer ein Bittgebet für sein Bruder macht, der Engel in diesen Moment
auch für dich betet und dir sagt "dir das selbe", und das Bittgebet des Engels wird erhört und nicht wie immer
von dem des Menschen. Ob das auch bei einem schlechten Bittgebet zählt weiß ich nicht.
#3
Nein Bruder Schüler, ein schlechen Bittgebe wünsche ich für keine Menschen.
Die Frage war nur, ob es erlaubt ist ein Bittgebet auszusprechen um den gegenüber etwas schlechtes zu Wünschen.

Ich frage nicht, damit ich mit deinem Bittgebet erwidere, sondern möchte nur Wissen, ob es im Islam erlaubt ist oder nicht.

Ich habe wie gesagt eventuell im Islam jemanden verurteilt, gesagt, du prakzierst die Dinge die dir im Islam gefallen und verdrehst Hadithe wie du sie verstehen magst. Ich habe eine Unterstellung gemacht, was ich bereue wallahi. Ich hab mich der Person gegenüber auch entschuldigt, auch wenn ich eventuell im Recht bin Allahu Alem. Was aufjedenfall falsch war, ich habe dieses Thema angesprochen als bereits die Stimmung gezeizt war. Diesen Fehler seh ich ein!

Allah weiß es am besten


Also, Bittgebete um jmd schlechtes zu wissen ist nicht erluabt nach quran und sunna?????
Oder gibt es bestimmte voraussetzungen?

Ich habe es nicht vor, ich möchte mich nur informieren
#4
Wenn ich von jemandem Leid erfahre, habe ich natürlich auch oft Hass,
Wut und Zorn gegenüber der Person die mir das angetan hat, in meinen Gedanken.
Aber gerade dann braucht es ein Gebet, das mich davon wieder reinigt, und ich auch die schlimmsten Dinge vergeben kann.
#5
Hat wer die passende Antwort?
#6
Salam_wr
vielleicht hilft dir dies weiter:

Frage:

Wie lautet das Urteil über das Verfluchen – und nicht nur Beschimpfen – der Juden, Christen und anderer Gruppen, lebend oder tot?



Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Der Autor von Lisan al-Arab (Anmerkung des Übersetzers: ein bekanntes Wörterbuch der arabischen Sprache) sagte: „Lan (Fluch) bedeutet, dass man vom Guten ausgeschlossen wird, und es heißt, dass man von Allah und den Menschen abgetrennt ist. Verfluchen geschieht auf zwei Arten: Das Verfluchen der Kuffar und der Sünde im allgemeinen Sinn, wie der Ausspruch „Möge Allah die Juden und Christen verfluchen“ oder „Möge Allah die Kuffar verfluchen, die Übeltäter und Missetäter“ oder „Möge Allah den Weintrinker und den Dieb verfluchen“. Diese Art des Fluchs ist erlaubt und es ist nichts Falsches daran. Ibn Muflih sagte in al-Adab ash-Shariyya, 1/203: „Es ist erlaubt, die Kuffar im Allgemeinen zu verfluchen.“

Die zweite Art ist der Fluch, der auf eine bestimmte Person zutrifft, sei er ein Kafir oder ein Übeltäter, wie der Ausspruch: „Möge Allah den So-und-So verfluchen“, wobei er namentlich genannt wird. Dies kann in zwei Kategorien fallen:

1. Wenn es einen Text gibt, aus dem hervorgeht, dass er verflucht ist, wie bei Iblis, oder wenn es einen Text gibt, der bestätigt, dass er als Kafir starb, wie Pharao, Abu Lahab und Abu Jahl. Das Verfluchen solcher Personen ist erlaubt.

Ibn Muflih sagte in al-Adab ash-Shariyya, 1/214: „Es ist erlaubt, diejenigen zu verfluchen, über die es einen Text gibt, der belegt, dass sie verflucht sind. Es ist keine Sünde, wenn man so handelt.“

2. Das Verfluchen eines bestimmten Kafir oder Übeltäters, über den es keinen Text gibt, aus dem hervorgeht, dass er verflucht ist, wie z.B. die Weintrinker, jene, die Opfer für andere als Allah darbringen, die ihre Eltern verfluchen, Neuerungen in der Religion einführen usw.

„Die Gelehrten waren unterschiedlicher Ansicht darüber, ob es erlaubt ist, diese Leute zu verfluchen, und es gibt drei Standpunkte dazu:

Dass es unter keinen Umständen erlaubt ist.
Dass es im Falle des Kafir erlaubt ist, aber nicht bei einem muslimischen Übeltäter.
Dass es in allen Fällen erlaubt ist.“

(Al-Adab ash-Shariyya von Ibn Muflih, 1/303)

Jene, die sagen, dass es nicht erlaubt sei, führten eine Anzahl an Texten als Beweis an, einschließlich der folgenden:

1. Der bei al-Bukhari (4070) von Abd-Allah Ibn Umar überlieferte Bericht, dass dieser hörte, wie der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm), als er seinen Kopf vom Ruku des letzten Rakaa des Fajr-Gebets erhob, sagte: „O Allah, verfluche So-und-So und So-und-So und So-und-So“, nachdem er „Samia Allahu li man hamida, Rabbana wa laka-l-hamd“ gesagt hatte. Da offenbarte Allah die Worte (ungefähre Bedeutung): „Es ist gar nicht deine Angelegenheit (o Muhammad), ob Er ihre Reue annimmt oder sie straft, denn sie sind ja Ungerechte (Dhalimun – Polytheisten, Ungehorsame und Übeltäter).“ [3:128]

2. Der bei al-Bukhari (6780) von Umar überlieferte Bericht, dass es einen Mann zur Zeit des Gesandten Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) gab, dessen Name Abd-Allah war, doch sein Spitzname war Himar (Esel) und er pflegte den Gesandten Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) zum Lachen zu bringen. Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) hatte ihn fürs Trinken auspeitschen lassen, dann wurde er eines Tages gebracht und er befahl, ihn erneut auszupeitschen. Einer der Anwesenden sagte: „O Allah, verfluche ihn, wie oft wird er (aus diesem Grund) gebracht!“ Doch der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Verfluche ihn nicht, denn bei Allah, was ich über ihn weiß, ist, dass er Allah und Seinen Gesandten liebt.“

Shaikh al-Islam Ibn Taymiyya sagte in Majmu al-Fatawa, 6/511: „Es ist erlaubt, all jene zu verfluchen die Allah und Sein Gesandter verflucht haben. Was aber das Verfluchen bestimmter Leute anbelangt, so ist es erlaubt, wenn von der Person bekannt ist, dass sie im Zustand des Kufr starb. Doch einen bestimmten muslimischen Übeltäter sollten wir nicht verfluchen, denn der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) verbot es, Abd-Allah Ibn Himar zu verfluchen, der Alkohol zu trinken pflegte, und das obwohl er die Weintrinker im Allgemeinen zu verfluchen pflegte. Das Verfluchen eines bestimmten Übeltäters oder eines Verfechters der Bid`ah unterliegt einer Meinungsverschiedenheit unter den Gelehrten.“

Und Shaikh Ibn Uthaimin sagte in Qawl al-Mufid, 1/226: „Der Unterschied zwischen dem Verfluchen einer bestimmten Person und dem Verfluchen derjenigen, die im Allgemeinen Sünden begehen, ist, dass das Erstere (das Verfluchen einer bestimmten Person) nicht erlaubt ist, und das Letztere (das Verfluchen derjenigen, die im Allgemeinen Sünden begehen) erlaubt ist. Wenn du also einen Erneuerer siehst, dann sag nicht: ‚Möge Allah dich verfluchen‘, sondern sprich allgemein: ‚Möge der Fluch Allahs auf denjenigen liegen, die Neuerungen einführen.‘ Der Beweis dafür ist die Tatsache, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm), als er einige der Mushrikun und der Anhänger der Jahiliyya verfluchte, sagte: ‚O Allah, verfluche den So-und-So und den So-und-So und den So-und-So‘ und ihm wurde mitgeteilt, dies nicht zu tun, indem Allah sagte (ungefähre Bedeutung): ‚Es ist gar nicht deine Angelegenheit (o Muhammad), ob Er ihre Reue annimmt oder sie straft, denn sie sind ja Ungerechte (Dhalimun – Polytheisten, Ungehorsame und Übeltäter).` [3:128] Dies wurde von al-Bukhari berichtet.“

Und Allah weiß es am besten.



Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 36674)


Salam_wr
Abdullah Ibn 'Umar,radiallahu anhum berichtete, dass der Gesandte Allahs,sallalahu aleihi wa salam sagte: "Der Muslim ist des Muslims Bruder. Ihn darf er weder unterdrücken noch zugrunde gehen lassen. Wer seinem Bruder in der Not beisteht, dem steht Allah in seiner eigenen Not bei.“.Bukhary

#7
Salam_wr_wb

Hier ist eine Fatwa, in der es darum geht, ob man gegen jemanden Dua machen kann, der einem Unrecht angetan hat:

http://islamqa.info/en/ref/71152/

Unter anderem steht dort:

Allah sagt (ungefähre Bedeutung):

"Allah liebt nicht, daß böse Worte laut vernehmbar gebraucht werden, außer wenn einem Unrecht geschieht; wahrlich, Allah ist Allhörend, Allwissend."

[al-Nisa’ 4:148]

Ibn Katheer sagte in al-Tafseer (1/572):

Ibn ‘Abbaas sagte bezüglich dieses Verses:

Allah mag es nicht, dass jemand gegen irgendjemand anderes betet, außer dass ihm Unrecht angetan wurde, in welchem Fall Er eine Erlaubnis gegeben hat, gegen denjenigen zu beten, der einem Unrecht getan hat. Das sind die Worte "außer wenn einem Unrecht geschieht". Aber wenn er es mit Geduld erträgt, so ist das besser für ihn. Zitatende.

Es werden noch mehr Beweise dafür angeführt. Allerdings wird auch gesagt:

Wenn derjenige, dem Unrecht angetan wurde, gegen denjenigen betet, der ihm Unrecht tat, so sollte er dabei nicht in Extreme gehen und die Grenzen überschreiten, die von Allah vorgeschrieben wurden.

Al-Hasan al-Basri sagte:

Er sollte nicht gegen ihn beten, vielmehr sollte er sagen: "Oh Allah, helfe mir gegen ihn und gebe mir mein Recht von ihm."

Nach einem anderen Bericht: Ihm wurde eine Erlaubnis gegeben, gegen denjenigen, der ihm Unrecht tat, zu beten, ohne die Grenzen gegen ihn zu überschreiten. Zitatende.

In jedem Fall ist es also besser, zu vergeben und die Sache Allah (swt) zu überlassen. Derjenige, der auf sein Recht in dieser Welt verzichtet, wird es in Mengen im Jenseits erhalten und sein Herz wird befreit sein von Verbitterung und Groll.

Und Allah weiß es am Besten.
  


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