Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Brauch dringend Antwort auf Scheidungsfrage!
#1
Salamaleikum,

Undzwar geht es um eine Schwester, die ihren Mann im Zustand der Sauberkeit d.h sie hatte nicht ihre Monatsblutung, EINMAL geschieden hat. Sie hat sich provoziert gefühlt und wusste nicht, dass ihr Mann, ihr das Recht gab sich zu scheiden. Auch bei der Eheschließung wurde nicht davon gesprochen, dass die Frau dieses Recht bekommen hat. Wir wissen jetzt, dass sie die 3 monatige iddah Zeit bei ihrem Mann verbringen muss und beide Seiten wollen die Scheidung nicht. Die Frau bereut ihre Tat und ihr wird erst jetzt bewusst, was für eine Ernstigkeit dieses Thema hat ... Die Frage ist nun, muss ein neuer Ehevertrag geschlossen werden oder darf der Mann sie einfach ,,zurücknehmen"?


Möge Allah euch für eure Antworten belohnen. ich bitte um darum, dass Geschwister antworten, die wirklich Wissen über dieses Thema haben... salamaleikum
#2
as selamu aleikum

Es gibt diese Möglichkeit nicht das die FRAU ihren Mann scheiden kann. Auch nicht wenn es der Mann ihr erlaubt.
Wenn eine Frau eine Scheidung will so muss sie zu ihrem Valli gehen außer sie bittet ihren Mann und er spricht es aus, tut er es jedoch nicht muss ihr Valli her und die sache regeln oder halt zu einem Sheikh.
#3
bismillah

Salam_wr_wb


Schwester Umm Mikail, ich muss dich da korrigieren. Wenn der Mann seine Frau bevollmächtigt, dass sie die Scheidung in ihrer Hand hat und diese dann die Scheidung ausspricht, so gilt diese Scheidung. Es ist so, als ob der Mann sie geschieden hat. Der Mann kann sie aber während der Wartezeit zurückholen.

p.s. hab dir dazu noch eine Fetwa gefunden, aber ist leider nur auf arabisch http://islamqa.info/ar/ref/151276
#4
Bruder Abdurrahim,
kann dies geschehen, ohne nochmal bei bei einem imam zu heiraten oder müssen da besondere Maßnahmen ergriffen werden ?

Vielen Dank nochmal auch an die Schwester...
#5
bismillah
Salam_wr_wb

Solange die Idda nicht abgelaufen ist, kann der Mann die Frau zurückholen einfach, ohne zu einem Imam zu gehen. Erst nachdem die Wartezeit zuende gehen würde, dann müsste man den Nikah erneuern. Ansonsten einfach zurückholen und fertig. Dies kann man 2 Mal machen, d.h. 2 Scheidungen und 2 Mal zurückholen. Bei der dritten Scheidung ist es aus. Da kann auch nicht der Nikah erneuert werden, ausser die Frau heiratet jemand anders und erst wenn der sie scheidet, dann dürfte sie wieder den ersten Mann heiraten.

Mit Scheidungen ist nicht zu spielen.
#6
as selamu aleikum wa Rahmatullahi wa Barakatuh

SubhnALLAH das wusste ich nicht, aber Akhi nur weil es eine Fatwa gibt heuißt es nicht gleich das es erlaubt ist. Ich werde inschALLAH die Fatwa zusammen mit meinem Mann durchlesen. InschALLAH Man muss immer drauf schauen woher die Argumente kommen und ob es nicht vlt auch eine andere Meinung dazu gibt.

Vorallem auch wenns so ist würde ich niemals einer Frau das recht geben über sowas entscheiden zu dürfen. NIEMALS, weil ich selber eine Frau bin und wir in streitereien so emotional reagieren und wirklich auch manchmal aus einer Mücke einen Elefanen machen.

Ich werde mich inschALLAH besser informieren inschALLAH.

Und Akhi weil ich sagte, ja nur weil es eine Fatwa gibt heißt es nicht gleich das es auch stimmt. SChau mal in dem Buch Fatwas für Frauen gibt es eine Fatwa das Frauen nicht Auto fahren dürfen. Die Argumentation ist schwach bzw hat nicht viel damit zu tun und ein Beweis aus Quran und SUnnah wird auch nicht geliefert.
Kheirr inschALLAH wenn ich mehr weiß sag ich euch bescheid inschALLAH
wa aleikum as selam
#7
bismillah

Salam_wr_wb

Ja ich verstehe schon was du meinst mit den Fetwas, aber schau dir die Fetwa mal an mit deinem Mann, dann merkst du das ist nicht eine NEUE FETWA, so wie das mit dem Autofahren, sondern das sind die Meinungen der früheren Gelehrten mit den entsprechenden Beweisen die eigentlich sehr klar sind diesbezüglich.

Und du hast auch recht, man sollte nicht einfach so die Frau bevollmächtigen, denn das die Sache der Scheidung, beim Mann liegt in erster Linie, ist aus bestimmten Weisheiten heraus. Aber sollte das mal der Fall sein und die Frau scheidet sich selbst, dann ist diese Scheidung gültig.
#8
Also beruhigt euch erstmal alle.

Bruder Abdurrahman du hast Recht, aber ein ganz wichtiger Faktor wurde übersehen. Die Schwester wusster garnichts davon bis zum Zeitpunkt des Aussprechens, deswegen ist das garanicht gültig. Dass soll für sie eine Lehre sein, dass nicht zu machen und für ALLE BRÜDER, niemals dieses Recht der Frau zu geben. Tut mir leid Schwestern, aber Allah hatte einen Grund dafür und wir sollten auf dem geraden Weg bleiben inshallah
Bitte ZUERST die FORENREGELN lesen und die SUCHFUNKTION benutzen, damit keine Probleme entstehen !!!
#9
bismillah

Salam_wr_wb

Winke Bruder Abu Yahya, wieso beruhigen? Wir sind doch garnicht aufgebracht. :)

Ich muss jetzt noch was dazusagen und zwar, ich hab allgemein gesprochen und nicht speziell auf den Fall oben, da meine Antwort Schwester Umm Mikail gegolten hat.

Was der Fall speziell angeht, ob Unwissenheit über die gegebene Bevollmächtigung, eine Rolle spielt, ob die Scheidung dann gültig ist oder nicht, da möchte ich auch keine Fetwa geben, sondern das sollte man den Gelehrten überlassen und nicht zuvoreilig urteilen Bruder.

Ich frage mich auch zu dem Fall speziell, wenn sie es nicht gewusst hat, dass sie dieses Recht hat, wieso spricht sie dann die Scheidung aus?
  


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen:
1 Gast/Gäste