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Darf ich den Lohn eines nicht gearbeiteten Monat behalten?
#1
Ich habe eine Frage, die ich nirgends beantwortet kriege. Jetzt richte ich mich an Sie und falls Sie Lust und Zeit haben, können Sie ja versuchen einen Rat auszusprechen.

Und zwar folgendes: Ich habe an einer Tankstelle gearbeitet. Dort ist mir ein Fehler unterlaufen (ich bin auf Betrüger am Telefon reingefallen) dadurch ist dem Betrieb ein Schaden von 700€ widerfahren. Der Chef wollte, dass ich die komplette Summe zahle. Ich wollte aber vorher meine Rechte abklären lassen weil mir das sehr unfair erschien, da ich nicht aufgeklärt wurde und unzureichend auf so ein Szenario, das anscheinend öfter vor kommt vorbereitet war. (Keine Berufserfahrung) Darauf hat hin mich der Chef mündlich gekündigt und den Lohn des gearbeiteten Monat nicht ausbezahlt. Natürlich habe ich versucht den Streit zu schlichten und mehrere Anläufe unternommen um eine Lösung zufinden. Mein Chef war aber nicht bereit mit mir zu sprechen und hat alle Anrufe, Nachrichten und Briefe ignoriert. Deswegen bin ich vor Gericht gezogen und habe meinen Lohn eingeklagt. Vor dem Arbeitsgericht wurde entschieden, dass ich den gearbeiteten Monat bekommen soll. Und da eine mündliche Kündigung nicht zählt, sondern nur eine schriftliche, die aber nie bei mir eingegangen ist. Stehen mir laut Arbeitsgericht auch die Monatsgehälter zu an denen ich nicht gearbeitet habe (Zwie weitere Monate), weil ich bereit war zu arbeiten, aber nicht eingesetzt wurde.

Jetzt ist meine Frage, ob ich die ganzen 3 Monatsgehälter behalten darf? Oder darf ich laut Islam nur den gearbeiteten Monat behalten? Was steht mir zu? Muss ich ihm die zwei nicht gearbeiten Monatsgehälter zurück geben? Muss ich den Schaden bezahlen? Muss ich die Hälfte des Schaden bezahlen?
#2
Ist dir denn irgend ein Schaden entstanden, dadurch dass er dich gekündigt hat.
#3
Die Frage ist, hast du fahrlässig gehandelt oder nicht. Wenn du fahrlässig gehandelt hast musst du für den Schaden aufkommen.
Wenn du nicht fahrlässig warst, kommt es darauf an, ob du ein Bürge warst, der in jedem Fall haftet oder ob du jemand warst der das anvertraute verwahren sollte, dieser haftet nur bei Fahrlässigkeit.
Was den Lohn angeht, so ist es im Allgemeinen so, dass der Muslim kein Recht auf Geld hat, wenn er keine Leistung dazu erbracht hat.
Bei deinem Fall muss man genauer hinschauen und die Details überprüfen, um eine gute Antwort zu geben.

Wa Allahu A'lam
  


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