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Das Fasten wird nicht akzeptiert, wenn jemand nicht betet
#1
Salam_wr

Frage (Nr. 49698):

Ist es erlaubt zu fasten ohne zu beten?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Von demjenigen, der nicht betet, werden keine guten Taten akzeptiert – weder die Zakāh noch das Fasten, die Hajj oder irgendetwas anderes.

Al-Bukhāri #520 berichtete, dass Buraydah sagte: „Der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: `Wer `Asr nicht betet, dessen gute Taten werden ausgelöscht.`“.


Was gemeint ist mit: „dessen gute Taten werden ausgelöscht“ ist, dass sie ungültig gemacht werden und keinen Nutzen bringen. Dieser Hadīth bestätigt, dass Allah keine gute Tat von demjenigen, der nicht betet, akzeptiert; er wird also in keiner Weise von seinen guten Taten profitieren und keine seiner guten Taten wird zu Allah erhoben.

Aus dem Hadīth ist ersichtlich, dass es zwei Arten von Menschen, die nicht beten, gibt: Jene, die überhaupt nicht beten, was ihre guten Tagen annulliert, und jene, die ein bestimmtes Gebet an einem bestimmten Tag unterlassen, was die guten Taten dieses Tages annulliert. Die Aufhebung aller guten Taten trifft also jene, die sämtliche Gebete aufgeben und die Aufhebung der guten Taten eines bestimmten Tages trifft jene, die ein bestimmtes Gebet unterlassen.

Scheikh ibn `Uthaymīn wurde in Fatāwa al-Siyām (Seite 87) nach dem Rechtsspruch über das Fasten desjenigen, der nicht betet, gefragt.

Er antwortete: „Das Fasten von jemandem, der nicht betet, ist nicht gültig und wird nicht akzeptiert, denn er ist ein Kāfir und ein Apostat, wie Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „Wenn sie aber bereuen (durch das Zurückweisen des Schirk und die Akzeptanz des islamischen Monotheismus), das Gebet verrichten und die Abgabe entrichten, dann sind sie eure Brüder in der Religion. …“ (9:11).


Und der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Zwischen einem Mann und Kufr sowie Schirk steht das Unterlassen des Gebets“ (Muslim #82) und er (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Das Abkommen, das zwischen uns und ihnen steht, ist das Gebet, wer es unterlässt, ist ein Kāfir.“ (al-Tirmidhi #2621; von al-Albāni in Sahīh al-Tirmidhi als sahīh eingestuft).

Dies war auch die Ansicht der meisten Sahābah, wenn nicht ihr Konsens. `Abd-Allah ibn Schaqīq (möge Allah ihm barmherzig sein), der einer der wohl bekannten Tābi`īn war, sagte: „Die Gefährten des Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) meinten nicht, dass das Unterlassen irgendeiner Handlung jemanden zum Kāfir macht, außer dem Gebet. Darauf basierend, wenn jemand fastet, jedoch nicht betet, dessen Fasten wird zurückgewiesen und nicht akzeptiert und es wird ihm vor Allah am Tag der Auferstehung nichts nutzen. Wir sagen zu ihm: Bete, dann faste. Denn wenn du fastest ohne zu beten, dann wird dein Fasten zurückgewiesen, da Handlungen der Anbetung von einem Kāfir nicht angenommen werden.

Das Beständige Komitee (10/140) wurde gefragt: „Wenn jemand im Ramadān eifrig fastet und nur im Ramadān betet und er stoppt das Gebet sobald Ramadān vorbei ist, zählt sein Fasten dann?“

Sie antworteten: „Das Gebet ist eine der Säulen des Islams und es ist die wichtigste Säule nach den Schahādatayn. Es ist eine individuelle Pflicht (Fard `Ayn) und wer sie nicht erfüllt, weil er leugnet, dass sie obligatorisch ist, oder er erfüllt sie nicht, weil er sorglos und faul ist, der ist ein Kāfir. Hinsichtlich derjenigen, die im Ramadān fasten und nur im Ramadān beten, dies ist ein Versuch Allah zu betrügen, und unglücklich sind natürlich diejenigen, die Allah nur im Ramadān anerkennen. Ihr Fasten ist nicht gültig, wenn sie nicht zu anderen Zeiten als nur im Ramadān beten, vielmehr macht es sie zu Kuffār im Sinne des großen Kufr (Kufr akbar), selbst wenn sie nicht abstreiten, dass das Gebet eine Pflicht ist, gemäß der besseren der beiden
Gelehrtenmeinungen.“

Islam Q&A

Wa_salam_wr_wb
  


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