Zuerst einmal verstehe ich , dass dieses Thema wirklich nicht so einfach ist. Jedoch möchte ich dich darum bitten, das nächste Mal ein wenig freundlicher zu antworten. Die Frage ist auch, wieso du kritisierst. Die Scharia kommt von Allah swt., und diese Fatwa von Shaikh ibn Baz – nicht von mir. Ich lediglich wollte dazu raten, sich an diese Gesetze zu halten und habe meine Meinung dazu geäußert, dass viele Leute heutzutage dazu neigen, die deutsche Staatsbürgerschaft haben zu wollen. Doch insha Allah gehe ich jetzt – natürlich mit einer vertraulichen Quelle – einmal genauer auf dieses doch sehr komplexe Thema ein.
Shaikh bin Baz war (oder ist) an dieser Stelle nicht der Einzige, der zu solch einem Urteil kommt. Eine detaillierte Fatwa findet man unter:
http://islamqa.com/en/ref/13363
Da hier evt. auch Leute vorbeischauen, die kein oder nur wenig Englisch können, versuche ich einmal wiederzugeben, was dort in dieser Fatwa geschrieben wurde:
Die Frage wurde von einer Person gestellt, die in einem westlichen Land lebt und den Islam dort ohne große Mühe ausleben kann. Die Frage richtet sich dann letztlich darauf, ob eine Migration in ein islamisches Land in solch einem Fall nötig ist, oder nicht.
Der Shaikh schreibt als nächstes, dass es prinzipiell verboten ist unter den Mushrikin zu leben. Als Beweis wird dazu eine Aya aus dem Qur'an genannt (interpretation of the meaning):
„Zu jenen, die Unrecht gegen sich selbst verübt haben, sagen die Engel, wenn sie sie abberufen: "In welchen Umständen habt ihr euch befunden?" Sie antworten: "Wir wurden als Schwache im Lande behandelt." Da sprechen jene: "War Allahs Erde nicht weit genug für euch, daß ihr darin hättet auswandern können?" Sie sind es, deren Herberge Dschahannam sein wird, und schlimm ist das Ende!“ - an Nisa – 4:97
Zusätzlich wird noch das Hadith genannt, welches Shaikh bin Baz breits genannt hatte. Daher sagt der Shaikh aus, dass es prinzipiell haram ist, unter den Mushrikin zu leben – was ja aus den Beweisen auch entnehmbar ist. Doch er weist darauf hin, dass man zu diesem Urteil kommt, wenn man Qur'an und Sunnah an sich betrachtet, ohne die Lage in den heutigen Staaten der Muslime und der Kuffar zu betrachten. Daher kam Shaikh ibn Baz evt. - wa allahu alim – zu dem relativ allgemeinen Urteil. In der genannten Fatwa (von islamqa.com) heißt es weiter im Text, dass dem Fragenden in dem Punkt nicht zugestimmt wird, dass es in den muslimischen Ländern heute ähnlich läuft, wie in den Ländern der Kuffar (wie du es ja auch ähnlich bereits oben geschrieben hast). In der Fatwa wird darauf hingewiesen, dass eine solche Verallgemeinerung nicht möglich ist, da es sehr wohl islamische Staaten gibt, auf die das Besagte nicht zutrifft und wiederum auch islamische Staaten, auf die das Besagte zutrifft. Das Selbe gilt für die Staaten der Kuffar: In einigen ist es einfacher den Islam auszuleben (ein Beispiel von mir wäre hier Groß – Britannien) als in anderen. In der Fatwa wird daher gesagt, dass es unmöglich ist, eine generelle Fatwa dazu zu geben, da die Umstände in den jeweiligen Ländern sehr stark variieren – genauso wie die Lage der einzelnen Personen. An dieser Stelle wird in der Fatwa dann etwas genannt, was für deine Aussage entscheidend ist – so heißt es dort: „Wenn er (der Muslim) seine Religion in einem islamischen Land besser praktizieren kann, als in einem Land der Kuffar, so ist es ihm nicht erlaubt in einem Land der Kuffar zu leben. Doch wenn es umgedreht ist, so ist es ihm erlaubt in einem Land der Kuffar zu leben, vorausgesetzt dass er selbstsicher ist und den Gelüsten und Versuchungen dort widerstehen kann indem er die Schutzmaßnahmen, die von der Sharia beschrieben werden, trifft.“
Dies sollte den Kern deiner Aussage prinzipiell treffen. Doch in der Fatwa wird nicht nur eine These aufgestellt – sie wird auch von Shaikh bin Uthaymeen (möge Allah gnädig mit ihm sein) gestützt.
Weiterhin wird in der Fatwa genaustens erklärt, worum es sich eigentlich bei dem auch schon von Shaikh ibn Baz (möge Allah gnädig mit ihm sein) genannten Hadith dreht. Es wird ausgesagt, dass es für jeden Muslim prinzipiell verpflichtend ist, aus „Dar al-harb“ (Länder der Mushrikin / Nichtmuslime) in „Dar al-islam“ (Länder der Muslime) auszuwandern. Doch es wird an dieser Stelle noch einmal erklärt, dass es sich in dem Hadith um Leute handelt, die ihre Religion unter den Mushrikin nicht öffentlich ausleben können.
Schlussendlich wird dann genannt, wie die Fuqaha darüber geurteilt haben, für wen es verpflichtend ist auszuwandern, und für wen nicht – da es auch diese Fälle gibt, wie aus der bisherigen Abhandlung zu entnehmen ist. So haben die Gelehrten dieser Fatwa zufolge für dieses Thema die besagten Leute in drei Kategorien eingeteilt:
(a) Die Leute, für die es verpflichtend ist, auszuwandern. Dies trifft auf Leute zu, die dazu in der Lage sind (wahrscheinlich finanziell etc. - wa Alahu alim was damit gemeint ist), auzuwandern, und ihre Religion in Dar al-harb nicht öffentlich ausleben können. Dies gilt ebenfalls für Frauen die keinen Maharam haben, wenn sie denkt, dass sie auf der Reise sicher ist, oder das Risiko der Reise geringer ist, als in Dar al-harb zu bleiben.
(b) Die Leute, für die es nicht verpflichtend ist, auszuwandern. Dabei handelt es sich um diejenigen, die nicht dazu fähig sind, auszuwandern weil sie krank sind oder in Dar al-harb festgehalten werden und Frauen (gemeint sind wohl die, auf die Kategorie (a) nicht zutrifft) sowie Kinder, da Allah (swt.) im Qur'an sagt (interpretation of the meaning):
„Ausgenommen nur die Schwachen unter den Männern, Frauen und Kindern, die außerstande sind, einen Plan zu fassen oder einen Weg zu finden.“ - an Nisa 4:98
(c ) Diejenigen, denen eine Auswanderung empfohlen wird, aber nicht verpflichtend ist. Dazu zählen: Diejenigen, denen es möglich ist, auszuwandern, die allerdings trotzdem ihre Religion in Dar al-harb öffentlich praktizieren können. Es ist nur empfohlen für solch eine Person auszuwandern, da sie in Dar al-harb dann nämlich am Jihad teilnehmen könnte (gemeint ist wahrscheinlich eher nicht der bewaffnete Jihad, sondern Dawah etc. - wa allahu alim) und die Zahl der Muslime vergrößern könnte. - (keine wortgetreue Übersetzung – aber halbwegs nah dran).
Schlussendlich wird gesagt, dass es ebenfalls möglich ist, von dem einen Dar al-harb in ein anderes Land, welches ebenfalls zu Dar al-harb gehört, zu ziehen, falls es dort weniger schlimm zugeht und weniger gefährlich für Muslime ist.
Es ist also eindeutig aus der Fatwa entnehmbar, dass du in deinem Land leben darfst, solange du dort deine Religion öffentlich praktizieren kannst. Falls du zur Kategorie (c ) gehörst, kannst du auch weiterhin in Deutschland wohnen bleiben und musst nicht in ein arabisches oder anderes islamisches Land auswandern, wobei es – wie ich es auch absolut unterstreiche – sehr wünschenswert wäre, da es der Fitnah vorbeugt und dem Iman sicherlich auch gut tut. Die Versuchungen und Gelüste sind hierzulande sicherlich auch weitaus schlimmer als in einem islamischen Land. Zusätzlich wird ja auch erwähnt, dass es möglich ist, in ein anderes Land der Kuffar auszuwandern, falls dies ermöglicht, dass man dann zur Kategorie (c ) gehört (wenn ich das richtig verstanden habe) – wa allahu alim. Wie es mit der Staatsbürgerschaft aussieht weiß ich allerdings trotzdem nicht. Doch da sich Shaikh bin Baz negativ dazu geäußert hat, würde ich allen raten, sich davon fern zu halten.
Das nächste mal also: ein etwas freundlicherer Ton (: Ich beiße nicht zitiere nur anerkannte Gelehrte der Ahlu Sunnah wal Jamaa' oder Leute, die defintiv zu diesem wahren Islam aufrufen und ihm angehören. Daher verstehe ich deine Kritik auch nicht, dass ich deiner Meinung nach „ein wenig Qur'an lese und dann Fatawa von den Gelehrten poste“. Von wem soll ich denn sonst zitieren? ^^
Aber naja – ist schon vergessen.
und Allah weiß es am besten.
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