23-01-2012, 12:07 PM
Frage (Nr. 31174):
Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): „Allāh vergibt gewiss nicht, dass man Ihm (etwas) beigesellt. Doch was außer diesem ist, vergibt Er, wem Er will. Wer Allāh (etwas) beigesellt, der hat fürwahr eine gewaltige Sünde ersonnen.“ (4:48) und „Und wer einen Gläubigen vorsätzlich tötet, dessen Lohn ist die Hölle, ewig darin zu bleiben. Und Allāh zürnt ihm und verflucht ihn und bereitet ihm gewaltige Strafe.“ (4:93). Ich hoffe, dass ihr erklären könnt, wie diese beiden Verse miteinander übereinstimmen.
Antwort:
Alles Lob gebührt Allāh.
Scheikh `Abd al-`Azīz ibn Bāz (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Es gibt keinen Widerspruch zwischen ihnen, preis sei Allāh. Im ersten Vers informiert Allāh Seine Diener darüber, dass jede Sünde, die geringer ist als Schirk (die Beigesellung anderer neben Allāh in der Anbetung), Seinem Willen unterliegt: Er kann sie durch Seine Gnade vergeben oder Er kann denjenigen, der im Zustand der Sünde stirbt, auf eine Art bestrafen, die der Sünde entspricht. Denn er hat die heiligen Grenzen Allāhs überschritten und etwas getan, was den Zorn Allāhs verdient. Doch dem Muschrik (jemand, der Allāh andere beigesellt) kann nicht vergeben werden, sondern er ist für alle Ewigkeit für die Hölle verdammt, um darin für immer zu verbleiben, wenn er im Zustand des Schirk stirbt – wir suchen Zuflucht bei Allāh davor.
Der zweite Vers enthält eine Warnung für denjenigen, der einen anderen unrechtmäßig tötet. Er wird bestraft und Allāh zürnt ihm. Daher sagt Allāh (ungefähre Bedeutung): „Und wer einen Gläubigen vorsätzlich tötet, dessen Lohn ist die Hölle, ewig darin zu bleiben. Und Allāh zürnt ihm und verflucht ihn und bereitet ihm gewaltige Strafe.“ (4:93). Das bedeutet, dass dies seine Strafe ist, wenn Allāh ihn bestraft, und er verdient es. Wenn Allāh ihm vergibt, dann ist Er der Allvergebende. Er kann mit dem gestraft werden, was Allāh als Zeitspanne in der Hölle erwähnt, dann kann Allāh ihn aus dem Feuer herausholen. Dies ist ein vorübergehender Aufenthalt in der Hölle, der nicht wie der Aufenthalt der Kuffār ist. Denn der Aufenthalt ist von zwei Arten: Zum einen ewig und nie endend, was der Aufenthalt der Kuffar in der Hölle ist, wie Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): „…So wird Allāh ihnen ihre Werke zeigen, als gramvolle Reue für sie. Und sie werden aus dem (Höllen-) Feuer nicht herauskommen.“ (2:167) und „Sie wollen aus dem (Höllen-) Feuer herauskommen, aber sie werden nicht aus ihm herauskommen, und für sie gibt es beständige Strafe.“ (5:37). Zum anderen, was den Sünder anbelangt, wie derjenige, der einen anderen unrechtmäßig getötet hat oder der Unzucht trieb, seinen Eltern ungehorsam war, Riba verzehrte, Alkohol trank usw., und im Zustand seiner Sünde starb und Muslim war, dann unterliegt er dem Willen Allāhs, wie Er sagt (ungefähre Bedeutung): „… Doch was außer diesem ist, vergibt Er, wem Er will. …“ (4:48).
Wenn Er also will, wird Er ihnen vergeben aufgrund ihrer rechtschaffenen Taten, mit denen sie starben, wie z. B. ihr Glaube an Allāh allein (Tauhīd), ihre Aufrichtigkeit gegenüber Allāh und der Tatsache, dass sie Muslime waren, oder aufgrund der Fürsprache derjenigen, die für sie vermitteln, zusätzlich zu ihrem Tauhīd und ihrer Aufrichtigkeit.
Oder Er kann sie bestrafen und ihnen nicht vergeben, sodass Er sie straft, indem Er sie in die Hölle eintreten und sie dort auf eine Art leiden lässt, die ihren Sünden angemessen ist. Danach wird Er sie von dort herausholen, wie in vielen Ahādīth des Gesandten Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) erwähnt wurde, der sagte, dass er für die Sünder seiner Ummah Fürsprache einlegen würde und dass Allāh dafür mehrere Male ein Limit setzt. So wird er Fürsprache halten und eine Anzahl von ihnen durch Allāhs Erlaubnis herausholen, dann wird er wieder Fürsprache einlegen und wieder und wieder, bis er (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) vier Mal vermittelt hat. Ähnlich werden die Engel, die Gläubigen und die Kinder, die vor dem Erreichen der Pubertät und vor ihren Eltern starben, Fürsprache einlegen und Allāh wird durch ihre Fürsprache aus dem Feuer herausholen, wen auch immer Er will. Anschließend werden einige Sünder von denen, die an den Tauhīd und den Islam glaubten, in der Hölle übrig sein und Allāh wird sie durch Seine Gnade und Barmherzigkeit ohne Fürsprache herausholen, sodass niemand mehr in der Hölle verbleibt außer denjenigen, über die der Qur’ān geurteilt hat, dass sie für immer darin bleiben müssen, nämlich die Kuffār.
Daher wird der Fragesteller verstehen, wie diese zwei Verse miteinander in Einklang zu bringen sind sowie auch ähnliche Texte und die Ahādīth, die denjenigen das Paradies versprechen, die mit dem Islam starben, außer jenen, die Allāh für ihre Sünden zu strafen wünscht. Und Er ist der Weiseste und Gerechteste; Er tut, was Er will, und befiehlt, was Er will.
Außerdem gibt es einige, die Allāh nicht bestrafen wird, durch Seine Gnade und aus verschiedenen Gründen, wie z. B. rechtschaffene Taten oder durch Fürsprache und vor allem aber durch Seine Gnade und Barmherzigkeit.
Majmū’ Fatāwa al-Maqālāt, 9/380