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Die Pflicht- und Sunnah-Handlungen des Wuddu und was Wuddu ungültig macht
#1
Assalamu Alaikum

Die Pflichthandlungen des Wuddu:

1.) die Niyyah

Man muss die Absicht bzw. den Entschluss gefasst haben sich zu reinigen und die Unreinheit zu beseitigen. Die Absicht sollte nicht laut ausgesprochen werden, denn der Ort der Absicht ist das Herz und nicht die Zunge und dies gilt für das Verrichten aller gottesdienstlichen Handlungen.

2.) Das sagen von Bismillah (sofern man sich daran erinnert).

3.) Das Waschen des gesamten Gesichtes, einschließlich das Ausspülen des Mundes und der Nase.

4.) Das Waschen der Arme bis zu den Ellbogen bzw. einschließlich der Ellbogen.

5.) Über den gesamten Kopf streichen, einschließlich der Ohren.

6.) Das Waschen der Füße bis zu den Knöcheln.

Es ist eine Pflicht diese genannten Körperstellen gründlich zu waschen.

7.) Die Einhaltung der Reihenfolge der Handlungen. Zuerst wird das Gesicht gewaschen, dann die Arme, dann wird über den Kopf und die Ohren gestrichen und schlußendlich die Füße gewaschen, weil der Prophet Sas Wuddu in dieser Reihenfolge verrichtete.

8.) Diese Handlungen müssen ununterbrochen ausgeführt werden, damit ist gemeint, dass ein Körperteil nach dem anderen gewaschen werden muss, ohne lange Unterbrechung zwischen dem Waschen eines Körperteils und des anderen.

Dies sind die Pflichthandlungen des Wudu die verrichtet werden müssen, damit der Wuddu korrekt ist.


Sunnah-Handlungen des Wuddu:

1.) Das dreimalige Waschen der Hände (das Waschen der Hände wird jedoch zur Pflicht, wenn man vom Schlaf erwacht ist)

2.) Das dreimalige Ausspülen des Mundes und der Nase, die linke Hand sollte dazu verwendet werden das Wasser von der Nase zu entfernen.

3.) Das dreimalige Waschen des Gesichtes, vom Haaransatz bis zum Kiefer und Kinn und vom Ohr zu Ohr. Der Mann sollte auch den Bart waschen, denn es ist Teil des Gesichts. Wenn sein Bart dünn ist, dann sollte er ihn ihnen und aussen waschen, wenn sein Bart dick und dicht ist, dann sollte er nur die Oberfläche waschen und mit seinen Fingern durch den Bart fahren.

4.) Das dreimalige Waschen der Arme bis zu den Ellebogen. Die Arme reichen von den Fingerspitzen, einschließlich der Nägel bis zum unteren Teil des Oberarmes. Es ist wichtig, vor dem Waschen das zu entfernen was sich auf der Haut befindet, welches das Wasser daran hinder an die Haut zu gelangen, wie Farbe, Schlamm, Kies usw.

5.) Über den Kopf und die Ohren mit frischem Wasser zu streichen und nicht mit dem Wassser das übrig blieb vom Waschen der Arme. Man streicht sich mit den Händen vom vordersten Teil des Kopf bis zum hinteren Teil des Kopfes und wieder zurück zum vordersten Teil des Kopfes. Beim Streichen über die Ohren wird der Zeigefinger in die Ohren gesteckt, während man mit dem Daumen über den hinteren Teil der Ohren streicht. Was die Haare der Frauen betrifft, so sollte sie über sie streichen, unabhängig davon ob die Haare frei oder geflochten sind, vom vordersten Teil des Kopfes bis zu den Haarwurzeln am Nacken. Aber sie muss nicht über das gesamte Haar streichen.

6.) Das dreimalige Waschen der Füße bis zu den Knöcheln.

7.) Das Benutzen eines Siwak

8.) Das leichte Reiben der Körperstellen

9.) Die dreimalige Ausführung der Handlungen (ausgenommen dem Streichen über Kopf und Ohren)

10.) Das Beginnen mit rechts

11.) Das Sprechen des Bittgebets nach Beendigung der Gebetswaschung: "Ash hadu an la ilaha illa llah wahdahu la scharika lah, wa ash hadu anna muhammadan ´abduhu wa rasuluh." ("Ich bezeuge das niemand mit Recht und Wahrheit angebetet wird, außer Allah und ich bezeuge, dass Muhammad Sein Diener und Gesander ist.") und: "Allahuma j´alni min tawabin, wa j´alni minal mutatahirin." ("Oh Allah lass mich zu den Bereuenden gehören und zu jenen die gereinigt sind.")


Handlungen die Wuddu ungültig machen:

1.) All das was aus den Geschlechtsteilen ausgeschieden wird, wie Urin, Kot, Madhi (eine dünne Flüßigkeit die austritt, wenn eine Person erregt ist), Wadi (eine dicke Flüßigkeit die nach dem Urinieren austreten kann) usw.

2.) Tiefer Schlaf bzw. Bewusstlosigkeit

3.) Das Berühren der Geschlechtsteile auf leidenschaftliche Art und Weise, ohne dass sich ein Stück Stoff zwischen der Hand und dem Geschlechtsteil befindet

4.) Das Essen von Kamelfleisch


Quelle: Islam Q&A, meine Fiqh-Abhandlung
#2
Salam_wr_wb

Jazak Allah Khair für den lehrreichen Beitrag. Ich hätte da eine kleine Frage, die da wäre:

Zitat:6.) Das Waschen der Füße bis zu den Knöcheln.

einschließlich dem Knöchel oder nicht?

Herrscht hier (bezüglich dem mit Waschen des Knöchel oder dem nicht mit waschen des Knöchels, je nach dem, ob es beide Meindungen gibt) Meinungsunterschiede unter den Gelehrten?

Ich bedanke mich im vorraus und hoffe das mir jemand Antworten kann Inshaallah.
#3
(04-05-2009, 04:34 PM)IIDienerinAllahsII schrieb: Salam_wr_wb

Jazak Allah Khair für den lehrreichen Beitrag. Ich hätte da eine kleine Frage, die da wäre:

Zitat:6.) Das Waschen der Füße bis zu den Knöcheln.

einschließlich dem Knöchel oder nicht?

Herrscht hier (bezüglich dem mit Waschen des Knöchel oder dem nicht mit waschen des Knöchels, je nach dem, ob es beide Meindungen gibt) Meinungsunterschiede unter den Gelehrten?

Ich bedanke mich im vorraus und hoffe das mir jemand Antworten kann Inshaallah.

selam alejkum we rahmetullah,

Ich weiss dass man auch den Knöcheln waschen sollte , so sagt auch Shejk Salih el Feuzani (Quelle:el Mulekhes el Fikhi Band 1, seite 31-37 unter Die Wuduregeln) als er den tefsir von Sura Maide vers 7 macht.

Und ich würde gerne lesen wer vom gelerten hat andere meinung in diesem mesalah.

selam alejkum
Hasan el Albani.
#4
wa alaikum salam wa rahmatullahi wa barakatuhu

gibt es eigentlich haditeh wegen den ohren waschen? weil es soll ja sunna sein aber ich find irgendwie keine beweise khair inshaallah

as salamu alaikum
#5
Salam_wr_wb

wa iyyaki.


(04-05-2009, 04:34 PM)IIDienerinAllahsII schrieb: einschließlich dem Knöchel oder nicht?


Allah subhanahu wa ta`ala sagt im Quran (sinngemäß):

"O ihr, die ihr glaubt! Wenn ihr euch zum Gebet begebt, so wascht euer Gesicht und eure Hände bis zu den Ellenbogen und streicht über euren Kopf und (wascht) eure Füße bis zu den Knöcheln." [5:6]

Dieser Vers beschreibt die Pflichthandlungen des Wudu'. Das arabische Wort إِلَى ("ila", was im Vers mit "bis" übersetzt wurde) ist ein حَرْفُ جَرّ (eine Verhältniswort) und kann mit "bis", "zu" übersetzt werden, womit aber auch "einschliesslich" gemeint sein kann. Deswegen gibt es beispielsweise bei den Gelehrten Ikhtilaf darüber, ob man beim Wudu' die Arme bis zu den Ellebigen wäscht oder einschliesslich der Ellebogen, da Allah im Quran ebenfalls sagt:

وَأَيْدِيَكُمْ إِلَى الْمَرَافِقِ

"Und eure Hände bis ("ila") zu den Ellebogen"

Die richtige Meinung ist, dass man die Arme einschliesslich der Ellebogen wäscht, genauso wie man die Füße einschliesslich der Knöchel wäscht.

wa Allahu a`lam.
#6
Salam_wr_wb


BarakAllahu fiek, mein lieber Bruder!

Zitat:wa alaikum salam wa rahmatullahi wa barakatuhu

gibt es eigentlich haditeh wegen den ohren waschen? weil es soll ja sunna sein aber ich find irgendwie keine beweise khair inshaallah

as salamu alaikum

Ja, es gibt einige Hadithe dazu. Aber diese sprechen nicht von "waschen" sondern von streichen inshaAllah.
In den englischen Übersetzungen wird das Wort "wipe" benutzt, welches für streichen, reiben steht inshaAllah.

So überliefert zum Beispiel Ibn Abbas (rahimahullah), dass der Prophet sall allahu aleihi wa salam seinen Kopf und seine Ohren außen und innen gestrichen hat. (Überliefert von al-Tirmidhi, welcher es als saheeh klassifiziert).

All meine Infos zu den Hadithen beziehen sich auf folgende Fatwa: http://islam-qa.com/en/ref/1168/wudoo
In dieser werden noch weitere genannt, aber inshaAllah reicht der oben sinngemäß übersetzte als Beweis.

Wa_salam_wr_wb
  


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