für deine zweite frage
ibschallah findest du deine antwort in den beispielen
Ihr Verwandter hat einen harām Job und gab ihr etwas Geld als Geschenk
Frage (Nr. 126486):
Allah segnete mich mit einem kleinen Mädchen und einer meiner Verwandten gab mir einen großen Geldbetrag als Geschenk. Dieser Verwandte arbeitet als Toningenieur beim Fernsehen (er kontrolliert den Ton bei Filmen und Ähnlichem).
1. Ist es erlaubt, dieses Geld für meine Bedürfnisse auszugeben oder muss ich es loswerden, indem ich es für wohltätige Zwecke spende (wie z. B. Hungernde zu speisen oder Ähnliches)?
2. Mein Ehemann ist verschuldet und in Not. Ist es erlaubt, einen Teil seiner Schulden mit diesem Geld zu bezahlen?
3. Ist es überhaupt erlaubt, das Geschenk anzunehmen, wenn es aus einem harām Vermögen stammt?
4. Ist es erlaubt, ein Geschenk von einem Kāfir anzunehmen?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Erstens:
Es gibt zwei Arten von harām Vermögen: Solches, das an sich harām ist, wie z. B. Gestohlenes oder durch Gewalt Angeeignetes. Es ist nicht erlaubt, so etwas von irgendjemandem anzunehmen, denn es muss seinem Eigentümer zurückgegeben werden.
Die zweite Art ist solches, das durch die Art, auf die es in Besitz genommen wurde, harām ist, wie z. B. Geld, das durch Geschäfte mit Riba genommen wurde oder durch harām Handlungen wie Bestechung, Betrug oder Entlohnung für Gesang und Tanz. Dies beinhaltet auch das, was in der Frage erwähnt wurde, nämlich die Arbeit als Toningenieur für harām Filme und Seifenopern. Dieses Vermögen, das durch die Art, auf die es erlangt wurde, harām ist, ist nur für denjenigen, der es erarbeitet, harām. Was denjenigen anbelangt, der es von ihm auf erlaubtem Wege nimmt, so ist nichts Falsches daran, obwohl es besser ist, es nicht zu nehmen, auf der sicheren Seite zu verbleiben und nicht davon zu profitieren, insbesondere, wenn dadurch der ursprüngliche Besitzer beeinflusst wird und er sich veranlasst fühlt, seine Arbeit aufzugeben.
Es wurde in einem sahīh Bericht von `Abd-Allah ibn Mas`ūd (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtet, dass er über eine Person befragt wurde, die einen Nachbar hatte, der Riba konsumierte und sie einlud, mit ihm zu essen. Er sagte: „Nimm seine Einladung an, denn die Zufriedenheit wird dein sein und die Last der Sünde wird seine sein.“ (Jāmi` al-`Ulūm wa-l-Hukam 71).
Scheikh ibn `Uthaymīn (möge Allah ihm barmherzig sein) wurde gefragt: „Ein Mann weiß, dass die Herkunft des Vermögens seines Vaters harām ist – kann er von dem Essen seines Vaters essen? Falls er nicht vom Essen seines Vaters isst, wird dies als Ungehorsam seinem Vater gegenüber betrachtet?“
Er antwortete: „Hinsichtlich des Mannes, der weiß, dass das Vermögen seines Vaters harām ist, so ist es nicht erlaubt davon zu essen, wenn es an sich harām ist, in dem Sinne, dass er weiß, dass sein Vater dieses Geld von jemandem gestohlen hat. Wenn du weißt, dass dein Vater dieses Schaf gestohlen und es dann geschlachtet hat, dann iss nicht davon und akzeptiere seine Einladung nicht. Doch wenn es harām aufgrund der Art war, auf die es erarbeitet wurde, wie z. B. wenn er mit Riba handelt oder betrügt usw., dann iss und die Sünde liegt auf ihm.
Der Beweis dafür ist, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) Geschenke und Lebensmittel von den Juden, die bekannt für den Handel mit Riba und für den harām Konsum sind, annahm. Eine jüdische Frau gab ihm ein vergiftetes Schaf in Khaybar, sodass er sterben sollte, doch Allah beschützte ihn davor bis zu einer festgesetzten Zeit. Und ein jüdischer Mann lud ihn ein, Gerstenbrot und Fett zu essen, und er nahm die Einladung an und aß. Und er kaufte für seine Familie Lebensmittel von einem Juden und er und seine Familie aßen. So lass ihn essen und die Sünde ist auf seinem Vater.“ (Liqa’ al-Bāb al-Maftūh 13/188).
Darauf basierend ist nichts Falsches daran, wenn du dieses Geld, das zu dir von deinem Verwandten gekommen ist, annimmst und davon profitierst.
Wenn du es als Spende an deinen Ehemann geben möchtest, der in Not ist, so ist er befugt, Almosen anzunehmen, wenn er verschuldet und in Not ist, und es ist ihm erlaubt, deine Spende anzunehmen, unabhängig davon, ob die Spende von diesem Geld genommen wird oder von anderem.
Zaynab, die Frau von `Abd-Allah ibn Mas`ūd, sagte zum Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm): „Oh Prophet Allahs, du hast heute die Almosen angeordnet und ich habe Schmuck, den ich spenden möchte, doch ibn Mas`ūd behauptet, dass er und seine Kinder einen größeren Anspruch darauf haben und ich ihnen die Spende geben sollte.“ Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) antwortete: „Ibn Mas`ūd hat recht: Dein Ehemann und sein Sohn verdienen es mehr, dass du für sie spenden solltest.“ (Bukhāri #1462; Muslim #1000).
Zweitens:
Der Besitzer des harām Vermögens muss bei Allah bereuen und das harām Vermögen loswerden, indem er für wohltätige Zwecke spendet oder es den Armen und Bedürftigen gibt, Schuldnern und Ähnlichen, mit der Absicht, es loszuwerden und nicht um Spenden zu geben, denn Allah ist das Gute und akzeptiert nichts außer dem, was gut ist. Darauf basierend, wenn dein Verwandter dieses Geld loswerden möchte, indem er es deinem Ehemann gibt, damit dieser seine Schulden abzahlen kann, dann hat er etwas Gutes getan und dein Ehemann kann es annehmen. Wenn er dir das Geld ohne die Absicht, es loswerden zu wollen, gibt, und du gibst es deinem Ehemann, dann ist nichts Falsches daran, wie oben angeführt, denn du hast es auf erlaubtem Wege erhalten, nämlich als Geschenk, und die Sünde liegt nur auf dem, der es (unerlaubt) erarbeitet hat.
Drittens:
Es ist gestattet, das Geschenk eines Kāfir anzunehmen, um sein Herz für den Islam zu öffnen oder um ihn als einen Verwandten zu achten, als Nachbarn und desgleichen. Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) akzeptierte das Geschenk von al-Muqawqas und das Schaf von der jüdischen Frau. Für weitere Informationen dazu, siehe bitte in der Antwort zu Frage Nr. 85108.
Und Allah weiß es am besten.
Islam Q&A