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21-11-2008, 12:30 PM
Habe folgende zwei ahadith gelesen:
Zitat: Ibn Umar ® erzählte. Ich war mit einer Frau verheiratet, die ich sehr mochte, aber (mein Vater) Umar mochte sie nicht. Er bat mich daher, mich von ihr scheiden zu lassen, was ich zurückwies. Umar ® ging zum Propheten (s) und erzählte ihm dies. Der Prophet (s) sprach zu mir: "Lass dich von ihr scheiden!" (Abu Dawud und At-tirmidhi / hasan sahih)
Abud-DArda`® erzählte, dass ein Mann zu ihm kam und sagte: " Ich habe eine Frau, und meine Mutter bittet mich, mich von ihr scheiden zu lassen." Da sagte er ( Abud- Darda`) zu ihm, dass er den Propheten (s) sagen hörte: " Ein Elternteil ist (wie) eine mittlere Tür zum Paradies. Wenn du willst, kannst du sie dir verderben, und wenn du willst, kannst du sie dir bewahren." ( At-tirmidhi / hasan sahih)
Heißt das, dass die Eltern im ISLAM das Recht haben, die Ehe des Sohnes annuliren zu lassen bzw. ihm die Ehe mit einem bestimmten Mädchen (ohne bestimmten Grund - einfach aus Lust und Laune - übertrieben gesagt) zu verbieten?
Kheir inscha Allah
Baraka Allahu fiekum
Uassalamu aleykum ua RahmatuLLAHi ua barakatu
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Diese frage wallahu 3alem gehört wirklich nicht hier in den Forum...
Denn solche Fragen sollten von wissenden Personen beantwortet werden.
besser stell sie wo anders, wenn du arabisch kannst direkt bei den gelehrten wenn nicht einen dai'i der weiterleiten kann oder selbst was sagen könnte.
Aber lieber nicht im Forum.
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akhi
barakaAllahu fiek für den HInweis, ich dachte, vielleicht hat jemand dazu eine Fatwa parat oder dass jemand in der selben Situation war und sich dazu erkundigt hat etc. ua Allahu alem.
Kheir inscha Allah
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Na3am. Aber inscha ALLAH bekommst du schon dein Antwort.....
Denn schau mal z.B diese Fatwa vom Shaikh Abdulaziz ibn Abdullah ibn Baz rahimahu ALLAH an.
Wie speziell die Frage ist, und wie speziell die Antwort.
Der Antrag eines religiösen jungen Mannes wurde von der Mutter abgelehnt
158. Frage: Ich suche eine Lösung für mein Problem. Ich bin 24 Jahre alt. Ein junger Mann hielt um mich an. Er hatte das Studium beendet. Er stammt aus einer religiösen Familie. Nachdem mein Vater einverstanden war, bat er mich zu kommen, um ihn zu sehen. Ich sag ihn und er gefiel mir und ich gefiel ihm. [Wir sahen uns] denn unsere reine Religion hat bestimmt, dass ich ihn sehen sollte und er mich sehen sollte. Als aber meiner Mutter klar wurde, dass er aus einer religiösen Familie kommt, wurde sie barsch gegen ihn und mein Vater. Sie schwor, dass eine solche Heirat auf gar keinen Fall stattfinden würde. Mein Vater versuchte verzweifelt, sie zu überzeugen, aber ohne Erfolg. Besitze ich das Recht, in diesem Fall das Gericht eingreifen zu lassen?
Antwort: Wenn die Angelegenheit so ist, wie sie sie in ihrer Frage schildern, dann hat ihre Mutter nicht das Recht, einen Einspruch zu erheben. Tatsächlich ist so etwas verboten. Sie sie nicht verpflichtet, ihrer Mutter in dieser Angelegenheit zu gehorchen, denn der Prophet sagte:
إنما الطاعة ÙÙŠ المعروÙ
" Gehorsam ist in dem, was gut und recht und gebräuchlich ist."*
Einen geeigneten Heiratsantrag abzulehnen, gehört nicht zu dem, was gut und recht ist. Tatsächlich wird berichtet, dass der Prophet sagte:
إذا خطب إليكم من ترضون دينه وخلقه Ùزوجوه إلا تÙعلوا تكن Ùتنه ÙÙŠ الأرض ÙˆÙساد عريض
"Wenn einer, dessen Diin und Charakter dir gefällt, um dich anhält, solltest du ihn heiraten. Wenn du dies nicht tust, wird es Kummer und viel Schlimmes im Land geben."**
Wenn sie ihre Angelegenheit vor Gericht bringen müssen, wäre es nicht verkehrt, es zu tun.
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*Berichtet bei Al-Bukhary und Muslim.
**Berichtet bei At-Tirmidhi und Ibn Majah, mit 'ariedh als letztem Wort anstatt kabier, wie im Text geschrieben. (Die beiden Worte haben eine sehr ähnliche Bedeutung.) Schaikh Bin Baz präsentiert den Hadith in seiner Antwort in einer Art, die den Eindruck erweckt, dass er ihn nicht für authentisch hält. Allerdings in der Antwort auf eine andere Frage stellt er fest, dass der Hadith bei At-Tirmidhi mit einer hasan Kette berichtet wird. Ähnlich schließt Sh.Al- Albani, dass er hasan ist. Al-Albani Sahih al Jami', Bd.1, S.112.
Schaikh Bin Baz
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