20-05-2008, 08:44 AM
Es ist eine weitverbreitete Unsitte unter vielen Muslimen, daß die Frauen den Nachnahmen ihres Ehemannes nach der Heirat annehmen, und sie imitieren damit die Kuffar. Dies ist nicht erlaubt. Dazu folgende zwei Fatwas:
Eine Frau, die nach der Heirat den Nachnamen ihres
Ehemannes annimmt
(Übersetzt von Umm Djumâna – Muslima.de.ms)
Frage:
Ich durchsuchte gerade diese Seite und stieß auf Ihre Antwort auf die Frage Nr. 2537, die
sich mit dem Ändern der Nachnamen von Frauen befasst… Da Sie sagten, dass es harâm
ist: Könnten Sie mir dazu bitte einen Hinweis aus dem Qur’ân oder einen Hadîth geben,
wenn möglich?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allâh.
Es scheint, dass in der Frage eine Frau gemeint ist, die ihren Familiennamen in den ihres
Ehemannes umändert, nachdem sie heiratet. Dies ist harâm und ist in der Sharî’ah nicht
erlaubt, weil es niemandem erlaubt ist, zu behaupten, zu irgendjemand anderem zu
gehören als zu seinem oder ihrem Vater. Allâh sagt (ungefähre Bedeutung):
„Nennt sie (eure Adoptivsöhne) nach ihren Vätern. Das ist gerechter vor
Allah…“ [al-Ahzâb 33:5]
Der Prophet (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) sagte: „Allâh hat denjenigen
verflucht, der behauptet, zu jemand anderem zu gehören als zu seinem Vater."
(Berichtet von Imam Ahmad und anderen).
Und Allâh weiß es am besten.
Sheikh Muhammed Salih Al-Munajjid
Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 4362)
Es ist für eine Frau harâm, den Namen ihres Ehemannes
anzunehmen
(Übersetzt von Umm Djumâna – Muslima.de.ms)
Frage:
As-salâmu Alaikum,
Viele Schwestern in unserer Gemeinde haben die Namen ihrer Ehemänner angenommen,
ohne zu begreifen, dass sie die Namen ihrer Väter hätten behalten müssen. Sollten sie
ihren Namen in den Namen des Vaters zurück ändern, oder ist es erlaubt, den Namen
des Ehemannes zu behalten?
Außerdem, wenn eine Person außerehelich geboren ist, sollte sie den Nachnamen ihres
Vaters oder den Nachnamen ihrer Mutter tragen? Was sind die Beweise dafür?
Jazâk Allâh Khair.
Antwort:
Alles Lob gebührt Allâh.
Es ist niemandem erlaubt, zu behaupten, zu irgendjemand anderem zu gehören als zu
seinem Vater. Die Kuffâr zu imitieren, indem man der Frau den Nachnamen abnimmt und
ihr den Namen des Ehemannes gibt, ist harâm; außerdem ist es eine Form der Lüge und
eine Erniedrigung der Frau. Wer auch immer dies getan hat, muss vor Allâh bereuen und
es richtig stellen, indem er zum Namen seines Vaters zurückkehrt.
Hinsichtlich eines Kindes, das außerehelich geboren ist, so sollte ihm der Name seiner
Mutter gegeben werden und es darf ihm nicht der Name des Ehebrechers gegeben
werden. (Für nähere Auskunft siehe Frage Nr. 1942 und 284).
Sheikh Muhammed Salih Al-Munajjid
Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 2537)
Ehemannes annimmt
(Übersetzt von Umm Djumâna – Muslima.de.ms)
Frage:
Ich durchsuchte gerade diese Seite und stieß auf Ihre Antwort auf die Frage Nr. 2537, die
sich mit dem Ändern der Nachnamen von Frauen befasst… Da Sie sagten, dass es harâm
ist: Könnten Sie mir dazu bitte einen Hinweis aus dem Qur’ân oder einen Hadîth geben,
wenn möglich?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allâh.
Es scheint, dass in der Frage eine Frau gemeint ist, die ihren Familiennamen in den ihres
Ehemannes umändert, nachdem sie heiratet. Dies ist harâm und ist in der Sharî’ah nicht
erlaubt, weil es niemandem erlaubt ist, zu behaupten, zu irgendjemand anderem zu
gehören als zu seinem oder ihrem Vater. Allâh sagt (ungefähre Bedeutung):
„Nennt sie (eure Adoptivsöhne) nach ihren Vätern. Das ist gerechter vor
Allah…“ [al-Ahzâb 33:5]
Der Prophet (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) sagte: „Allâh hat denjenigen
verflucht, der behauptet, zu jemand anderem zu gehören als zu seinem Vater."
(Berichtet von Imam Ahmad und anderen).
Und Allâh weiß es am besten.
Sheikh Muhammed Salih Al-Munajjid
Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 4362)
Es ist für eine Frau harâm, den Namen ihres Ehemannes
anzunehmen
(Übersetzt von Umm Djumâna – Muslima.de.ms)
Frage:
As-salâmu Alaikum,
Viele Schwestern in unserer Gemeinde haben die Namen ihrer Ehemänner angenommen,
ohne zu begreifen, dass sie die Namen ihrer Väter hätten behalten müssen. Sollten sie
ihren Namen in den Namen des Vaters zurück ändern, oder ist es erlaubt, den Namen
des Ehemannes zu behalten?
Außerdem, wenn eine Person außerehelich geboren ist, sollte sie den Nachnamen ihres
Vaters oder den Nachnamen ihrer Mutter tragen? Was sind die Beweise dafür?
Jazâk Allâh Khair.
Antwort:
Alles Lob gebührt Allâh.
Es ist niemandem erlaubt, zu behaupten, zu irgendjemand anderem zu gehören als zu
seinem Vater. Die Kuffâr zu imitieren, indem man der Frau den Nachnamen abnimmt und
ihr den Namen des Ehemannes gibt, ist harâm; außerdem ist es eine Form der Lüge und
eine Erniedrigung der Frau. Wer auch immer dies getan hat, muss vor Allâh bereuen und
es richtig stellen, indem er zum Namen seines Vaters zurückkehrt.
Hinsichtlich eines Kindes, das außerehelich geboren ist, so sollte ihm der Name seiner
Mutter gegeben werden und es darf ihm nicht der Name des Ehebrechers gegeben
werden. (Für nähere Auskunft siehe Frage Nr. 1942 und 284).
Sheikh Muhammed Salih Al-Munajjid
Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 2537)
saliha66