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Eine gemischte Schule ist gemäß der Schari'a haram!
#10
bismillah

As salaamu 'alaikum wa rahmatullahi wa barakatuh

Eigentlich wollte ich nicht genauer auf die Fatwa eingehen, aber da sich das jetzt so ergeben hat, tue ich das inschaAllah.

Diese Fatwa ist mir vor zwei Jahren das erste Mal begegnet. Damals habe ich dann eine Schwester dies bezüglich befragt, deren Ehemann Imam an der Masjid Al-Quds in Hamburg ist. Er hat in Madina studiert und hat auch viele Kontakte zu Gelehrten alhamdulillah. Sie berichtete mir, dass zwei Brüder in der Masjid die Schule abgebrochen haben, nachdem ihnen diese Fatwa vorgelegt wurde.

Der Imam bekam dies mit und hat den Schaikh in Saudi-Arabien kontaktiert, der diese Fatwa erlassen hat und ihn gefragt, auf welche Situation sich diese Fatwa bezieht. Er sagte, dass sich dies auf Länder wie Saudi-Arabien und andere arabische Länder bezieht, in denen es die Möglichkeit gibt und das zu genüge, seine Kinder an Schulen zu schicken, in denen es keine Geschlechtervermischung gibt. Als der Imam ihn auf die Situation hier in Deutschland ansprach, bekam er dafür eine andere Fatwa.

Daher auch mein Einwurf, dass ich es zu traurig finde, dass nicht angegeben wird, aus welchen Ländern die Fatwa-Fragen stammen und auf was sie genau bezogen sind, denn eine Fatwa ist nicht immer allgemein gültig, sondern oft auch nur auf bestimmte Fälle, Orte und Situationen bezogen.

Zitat:Ich habe ein Fatwa gepostet, welches von großen Gelehrten erstellt wurde. Wo ist da meine Hikma? Vielleicht sagst du das dem Gelehrten, der es geschrieben hat?

Schwester, das Problem dabei ist, dass sich diese Fatwa auf etwas ganz anderes bezieht, wie der Schaikh dies auch gegenüber dem Imam erwähnt hat. Nur leider werden solche Fatwa dann übersetzt und in Ländern verbreitet, auf die sie sich gar nicht beziehen. Damit will ich nicht sagen, dass es für uns andere Regeln, was die Geschlechtervermischung betrifft, gibt, sondern dass es für unsere Situation einer anderen Fatwa bedarf. Und dass der Schaikh gegenüber dem Imam bezüglich Deutschland eine andere Fatwa gegeben hat, bestätigt es nur noch.

Zitat:Tatsache ist aber, daß keiner das Recht hat, ein Fatwa abzulehnen, welches von großen Gelehrten der Ahlus-Sunna wal Jamaat erstellt wurde.

Wer lehnt hier Fataawa von großen Gelehrten der Ahlus-Sunna wal'Jama'ah ab?

Wieso sollte ich oder andere Geschwister einer Fatwa folgen, die sich auf ein ganz bestimmtes Land bzw. auf eine ganz bestimmte Begebenheit bezieht, mit der ich bzw. wir nichts zu tun haben?

Nimmt mir mein Geschreibsel nicht übel, aber es ist manchmal wirklich erstaunlich, wie Fataawa gepostet werden, ohne überhaupt den Hintergrund von diesen zu kennen und zu wissen, auf welchen Ort, auf welche Zeit, auf welche Person, auf welche Situation, auf welches Land sie sich genau beziehen. Denn wie ich schon sagte: Nicht jede Fataawa ist allgemein gültig, sondern manchmal auch spezifisch.

Wa Allahu a'lam.

Übrigens ist das "unwichtigste" in meinen Augen an dieser Fatwa, was der Schaikh über die Bildung einer Frau sagt. Für mich ist es viel gravierender, welche Auswirkungen übersetzte und gepostete Fataawa haben können, die auf etwas ganz anderes bezogen sind, als auf das, worauf wir sie beziehen.

Wassalaamu 'alaikum wa rahmatullahi wa barakatuh
#11
bismillah

Salam

Hikma dahinter wäre gewesen, dass man von vorne rein gesagt hätte, dass diese Fatawa unter bestimmten Bedingung gültig ist,wenn man sich in Saudi Arabien aufhält sprich islamische Länder und man eben eine weitere Fatawa gepostet hätte, die für nicht islamische Länder gültig ist.

Schwester keiner streitet ab, dass das Geschlechter mischen haram ist. Dies ist mir sehr wohl bekannt.

Aber durch das rum stöbern im Forum fiel mir auf, dass stets verlangt wurde, dass man soweit es geht alle gültigen Meinungen auf zu zeigen, wenn man einen Beitrag schreibt.

Meine Nasiha bezog sich auf die Art und Weise des hinweisen. Und wie bereits bekannt bezog sich deine gepostete Fatawa auf ganz andere Bedingungen.

Solch ein gleiches Beispiel findest du auch auf islamqa.com und zwar das es Frauen verboten wird mit dem Auto zu fahren. Und auch da bezieht es auf andere Bedingungen usw.

Nur als Information ukhti, ich lehne keinesfalls hukm von Rechtsgelehrten ab möge Allah mich davor bewahren. Doch gehe ich dem nach und wie bereits Schwester Umm Talha sagte sind Rechtsurteile oftmals nicht allgemein einsetzbar von Situation zu Situation verschieden.

:wasalambox:

Eure Schwester im Islam

Karima
#12
Salam wie groß die Schäden sind, die gemischte Schulen hinterlassen können, habe ich in Blinden- und Sehbehinderteneinrichtungen zu Genüge erlebt subhanallah! Mädchen aus muslimischer Herkunft wurden zu "Kuffar", indem sie mit einem Nichtmuslim zusammenkamen und alles, was den islam betrifft, verließen. Ich bin von daher der Meinung, dass Eltern (gerade mit behinderten Kindern) die islamische Erziehung so früh wie möglich miteinbinden, ich habs ja selbst erlebt, wie das sein kann (siehe Signatur) und habe es :hamd: geschafft trotz gemischter schule/Einrichtung! Wasalam
#13
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#14
Und inwiefern widerspricht die Schulpflicht dem Gesetz Allahs?
  


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