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Erbschaft unter Kinder
#1
Friede sei mit euch,

Ich interessiere mich für folgenden Rechtsfall. 
Ein Ehepaar hat drei Kinder, davon hat ein Kind kein Kontakt mit den anderen Geschwistern und  
1) den Eltern
2) der Mutter
3) dem Vater

erhält dieses Kind ein Erbe und wenn ja, ist es derselbe Anteil wie die anderen Geschwister? 
Kennt ihr da einige Hadithe oder Begründungen? Ich wurde nicht fündig, daher psote ich das
#2
Selamu Aleykum,

was meinst du mit er hat keinen Kontakt! hat er den Kontakt selbst gebrochen und  sich von der Familie losgesagt? oder ist er Vermisst?
#3
(29-04-2019, 06:35 PM)Halef schrieb: Selamu Aleykum,

was meinst du mit er hat keinen Kontakt! hat er den Kontakt selbst gebrochen und  sich von der Familie losgesagt? oder ist er Vermisst?

Der Kontakt wurde seinerseits abgebrochen. Dieser Abbruch ist nicht erstmalig entstanden, gemeint: Das Kind (über 30 Jahre alt und hat bereits eine eigene Familie gegründet) hat den Kontakt mit den eigenen Eltern (betrachte die o.g. Fälle) bereits über 5 mal abgebrochen.
#4
Selamu Aleykum,

wie hier erwähnt, ist Kontaktbruch kein Grund ihn von der Erbe auszuschließen. Auch wenn er ein Frevler ist, Alkohol trinken usw. Auch wenn die Eltern sogar es im Testament schreiben, dass er nichts bekommen soll, so ist das verboten. Es steht ihn nun mal zu. 
Auch habe ich ein Scheich gefragt, er sagte das gleiche. Da es sein Recht ist. 

Wallahu a´lam
#5
(02-05-2019, 12:21 PM)Halef schrieb: Selamu Aleykum,

wie hier erwähnt, ist Kontaktbruch kein Grund ihn von der Erbe auszuschließen. Auch wenn er ein Frevler ist, Alkohol trinken usw. Auch wenn die Eltern sogar es im Testament schreiben, dass er nichts bekommen soll, so ist das verboten. Es steht ihn nun mal zu. 
Auch habe ich ein Scheich gefragt, er sagte das gleiche. Da es sein Recht ist. 

Wallahu a´lam

Aleykum Selam,

vielen Dank für deine Antwort. Kannst du mir bitte den Fatwa (oder ein Hadith) auf Deutsch schicken?
#6
(05-05-2019, 11:38 PM)earlmegget schrieb:
(02-05-2019, 12:21 PM)Halef schrieb: Selamu Aleykum,

wie hier erwähnt, ist Kontaktbruch kein Grund ihn von der Erbe auszuschließen. Auch wenn er ein Frevler ist, Alkohol trinken usw. Auch wenn die Eltern sogar es im Testament schreiben, dass er nichts bekommen soll, so ist das verboten. Es steht ihn nun mal zu. 
Auch habe ich ein Scheich gefragt, er sagte das gleiche. Da es sein Recht ist. 

Wallahu a´lam

Aleykum Selam,

vielen Dank für deine Antwort. Kannst du mir bitte den Fatwa (oder ein Hadith) auf Deutsch schicken?

Und eventuell: Wie die Verteilung des Erbes sein muss (sprich: bei fünf Jungs kann jeder vom Erbe beteiligt sein, aber nicht jeder muss dasselbe erhalten (und gilt trotzdem als Erbe)) und wann ein Kind vom Erbe ausgeschlossen ist?

Möge Allah dich für deine bereits gegeben Antwort belohnen. Vielen Dank!
#7
Selamu Aleykum ,

barakallahu fiek.
Einen Hadith gibt es ja nicht, dass ist ja normal die Grundlage, da es ja kein Beweis gibt, dass man einem Kind das Erbe nicht geben darf, weil er die Verwandschafsbande gebrochen hat. So war die Antwort in der Fatwa als auch von Scheich.

Für Verteilung der Erbe, musst du lieber eine Gelehrten fragen, da dies viel Frage und Antwort bedarf. 
Versuch mal über Bruder Abu Mikael: 

http://islam-forum.info/showthread.php?t...outlook.de

Wallahu A´lam
  


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