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Erbschaft von Nicht-Muslimen
#1
Salam_wr_wb


Frage:

Ich bin Muslim und meine Eltern sind es nicht. Sie haben ihr Testament niedergeschrieben und festgelegt, dass was auch immer sie besitzen, es zwischen mir, meinem Bruder und meiner Schwester (welche ebenfalls keine Muslime sind) geteilt werden soll. Wie lautet das islamische Urteil bezüglich einer Erbschaft von Muslimen, deren Eltern keine Muslime sind?



Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Es ist einem Muslim nicht erlaubt, irgendetwas vom Vermögen eines nicht-muslimischen Verwandten zu erben, wie der Prophet (Allahs Frieden und Segen seine auf ihm) sagte: „Der Gläubige erbt nicht von einem Kafir und der Kafir erbt nicht von einem Gläubigen.“ (Bukhari, al-Fath, 4283) Gemäß einer anderen Überlieferung sagte er: „Der Muslim erbt nicht von einem Kafir und der Kafir erbt nicht von einem Muslim.“ (Bukhari, 6764)

Der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seine auf ihm) sagte auch: „Leute, die zwei verschiedenen Religionen angehören, beerben sich nicht gegenseitig.“ (Abu Dawud in as-Sunan, Kitab al-Faraid; von al-Albani in Sahih al-Jami, 7614 für hasan befunden), denn wenn die Bande der Religion gekappt sind, dann sind die Bande der Erbschaft ebenfalls gekappt, da erstere die Grundlage für letztere sind.

Wenn jedoch ein Ungläubiger ein Testament erlässt, in dem er ein Drittel oder weniger seines Vermögens seinem Kind (Sohn oder Tochter) vermacht, so ist dieses berechtigt, es anzunehmen, denn dies ist ein Testament, das im Gegensatz zur Erbschaft eines nicht-islamischen Systems steht. Dieser Unterschied ist im islamischen Fiqh wohl bekannt.

Und Allah weiß es am besten.


Shaikh Muhammad Salih al-Munajjid



Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 428)


Wa_salam_wr_wb
#2
Salam_wr_wb

ich glaube ich habe das nicht ganz verstanden

[/quote]so ist dieses berechtigt, es anzunehmen, denn dies ist ein Testament, das im Gegensatz zur Erbschaft eines nicht-islamischen Systems steht. [quote]

wie ist das gemeint?

Wa_salam_wr_wb
  


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