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Erbschaft
#1
Selam,
wie ist es mit der Erbschaft im Islam.
Bekommt die Frau, die Hälfte oder gar nichts?

Der Sohn hat ja auch Pflichten, was ist, wenn er diese nicht erfüllt?
Wird das Erbe der Tochter gegeben?

Wenn man das Erbe der Tochter gibt, ist es eine Sünde?
#2
"Den Männern steht ein Anteil an dem zu, was die Eltern und die nächsten Verwandten hinterlassen. Und den Frauen steht ein Anteil an dem zu, was die Eltern und die nächsten Verwandten hinterlassen, sei es wenig oder viel - ­ein festgesetzter Anteil." (Quran, 4:7)

"Und wenn bei der Aufteilung andere Verwandte oder Waisen und Bedürf­tige anwesend sind, dann beschenkt sie daraus und sprecht zu ihnen auf geziemende Weise." (Quran, 4:8)


"Allah schreibt euch hinsichtlich eurer Kinder vor: Der männliche (Erbe) soll so viel wie den Anteil von zwei weibli­chen (Erben) erhalten[1]. Und wenn es sich um weibliche (Erben) handelt, zwei oder mehr, dann sollen sie zwei Drittel der Hinterlassenschaft erhalten. Und wenn es nur eine Erbin gibt, dann gehört ihr eine Hälfte[2]. Und für die Eltern ist je ein Sechstel des Erbes (bestimmt), wenn der Verstorbene Nachkommen hat. Und wenn er keine Nachkommen hat und die Eltern sind die (einzigen) Erben, dann ist für die Mutter ein Drittel. Und wenn er Geschwister hat, dann ist für die Mutter ein Sechstel (festgesetzt) nach Abzug (aller) Vermächtnisse oder Schulden[3]. Eure Eltern und eure Kinder - ihr wisst nicht, welche von ihnen euch an Nutzen am nächsten sind. Dies ist eine Vorschrift von Allah. Und Wahrlich, Allah ist allwissend, allweise[4]." (Quran, 4:11)
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#3
dann hab ich hier noch was

http://www.didi-info.de/index.php?option...icle&id=71

musst dich halt durchlesen
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#4
so dann hab ich dir noch einige pdf

das müsste inshallah alles erklären. bitte lesen da wird alles beantwortet. ansonsten werden fragen abgelehnt.


Angehängte Dateien
.pdf   Fiqh_Handels-_Erb-_und_Strafrecht.pdf (Größe: 1.96 MB / Downloads: 4,685)
.pdf   0097.pdf (Größe: 29.65 KB / Downloads: 256)
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