"Den Männern steht ein Anteil an dem zu, was die Eltern und die nächsten Verwandten hinterlassen. Und den Frauen steht ein Anteil an dem zu, was die Eltern und die nächsten Verwandten hinterlassen, sei es wenig oder viel - ein festgesetzter Anteil." (Quran, 4:7)
"Und wenn bei der Aufteilung andere Verwandte oder Waisen und Bedürftige anwesend sind, dann beschenkt sie daraus und sprecht zu ihnen auf geziemende Weise." (Quran, 4:8)
"Allah schreibt euch hinsichtlich eurer Kinder vor: Der männliche (Erbe) soll so viel wie den Anteil von zwei weiblichen (Erben) erhalten[1]. Und wenn es sich um weibliche (Erben) handelt, zwei oder mehr, dann sollen sie zwei Drittel der Hinterlassenschaft erhalten. Und wenn es nur eine Erbin gibt, dann gehört ihr eine Hälfte[2]. Und für die Eltern ist je ein Sechstel des Erbes (bestimmt), wenn der Verstorbene Nachkommen hat. Und wenn er keine Nachkommen hat und die Eltern sind die (einzigen) Erben, dann ist für die Mutter ein Drittel. Und wenn er Geschwister hat, dann ist für die Mutter ein Sechstel (festgesetzt) nach Abzug (aller) Vermächtnisse oder Schulden[3]. Eure Eltern und eure Kinder - ihr wisst nicht, welche von ihnen euch an Nutzen am nächsten sind. Dies ist eine Vorschrift von Allah. Und Wahrlich, Allah ist allwissend, allweise[4]." (Quran, 4:11)
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