18-10-2008, 04:08 PM
@ Ya'qub:
Der Alkohol wurde schrittweise verboten:
"Sie befragen dich über Berauschendes und Glücksspiel. Sprich: "In beiden liegt großes Übel und Nutzen für die Menschen. Doch ihr Übel ist größer als ihr Nutzen." [2:219]
Hier nennt Allah subhanahu wa ta´ala das Übel vor dem Nutzen und vor dem Übel wird noch das adjektiv "großes" erwähnt und am schlußendlich verdeutlicht, dass der Übel viel größer ist.
Dann hat Allah subhanahu wa ta´la folgenden Vers offenbart, als ein Sahabi im betrunkenen Zustand betete und Surat al-Kafirun falsch rezitierte, indem er ein "la" vergaß:
"O ihr, die ihr glaubt, nahet nicht dem Gebet, wenn ihr betrunken seid ..." [4:43]
Und hier das klare und endgültige Verbot:
"O ihr, die ihr glaubt! berauschendes, Glücksspiel, Opfersteine und Lospfeile sind ein Greuel, das Werk des Satans. So meidet sie, auf daß ihr erfolgreich seid." [5:90]
Das Verb "fajtanibuhu" (meidet sie) ist vielmehr als nur einfach ein Verbot von Alkoholkonsum, denn mit "fajtanibuhu" ist gemeint, dass man den Alkohol meiden soll, ihn umgehen soll, sich davon fernhalten soll, einen großen Bogen um den Alkohol machen soll etc., d.h., nicht nur der Konsum von Alkohol ansich ist verboten, sondern auch das Berühren des Alkohols, man darf auch nicht an einem Tisch sitzen, wo Alkohol getrunken oder serviert wird, ja man darf nicht mal in einer Firma arbeiten, die lediglich Bierflaschen oder nur die Aufkleber für Bierflaschen produziert - so stark ist dieses Verbot.