03-08-2014, 07:50 AM
Alaikum salam warahmatulah. al-Bukhari (1950) und Muslim (1146) verzeichneter Hadith, der von Aisha (möge Allah mit ihr zufrieden sein) überliefert wurde und in dem es heißt: „Ich hatte Fastentage, die ich noch vom Ramadan schuldete, und ich konnte sie bis Shaban nicht nachholen.
Man darf von Ramadan bis Ramadan die Tage nachholen.
Ob hintereinander oder Pause dazwischen ist dir überlassen.
Wenn man bis zum nächsten Ramdan absichtlich nicht gefastet hat und es beginnt z.b. der Monat Ramadan in 7 Tagen und mann schuldet 5 Tage, dann muss man 5 Tage durchgehend fasten damit vor Ramadan fertig ist.
Hintereinander fasten ist nur dann verpflichtend wenn man Im Ramadan durch GV das Fasten brach.
Hoffe konnte dir weiterhelfen.
salam
Man darf von Ramadan bis Ramadan die Tage nachholen.
Ob hintereinander oder Pause dazwischen ist dir überlassen.
Wenn man bis zum nächsten Ramdan absichtlich nicht gefastet hat und es beginnt z.b. der Monat Ramadan in 7 Tagen und mann schuldet 5 Tage, dann muss man 5 Tage durchgehend fasten damit vor Ramadan fertig ist.
Hintereinander fasten ist nur dann verpflichtend wenn man Im Ramadan durch GV das Fasten brach.
Hoffe konnte dir weiterhelfen.
salam