(02-01-2013, 11:05 PM)Gast schrieb: Ich bete seit 4 Wochen und weiss, dass die Zeiten eingehalten werden müssen. Da ich arbeite kann es passieren, dass ich eine Gebetszeit nicht einhalten kann
Geehrter Bruder, dass Gebet hat eine Größere Priorität als die Arbeit. Wer ist derjenige der dich versorgt? Wer ist derjenige der dir diese Arbeit gab? Wer ist derjenige der dir die Körperliche Gesundheit gab, um dieser Arbeit nachzugehen? ALLAH. Und wie werden die Gläubigen im Quraan beschrieben?
Sprich: "Mein Gebet und meine Opferung und mein Leben und mein Tod gehören Allah, dem Herrn der Welten. Er hat niemanden neben Sich." (Al-Anam 162)
So sage ich dir, mein Bruder, es gibt immer einen Ausweg. Wieso benutzt du die Pausen nicht um dein Gebet zu verrichten? Der eine geht auf toilete, der andere telefonieren und ein anderer geht Rauchen. Wen stört's dann wenn du 5 Minuten betest?! Und keiner sagt zu dir das du Punkt zur Gebetszeit alles liegen lassen sollst und sofort beten gehst. Die Gebete haben eine Zeitspanne, in der man diese noch verrichten kann. Dann betest du einfach in deinen Pausen das Gebet. Gesetzlich gesehen ist das ja schon gedeckt, denn jeder Mitarbeiter/Schüler
muss nach einer bestimmten Anzahl eine Pause einlegen.
Und außerdem fallen eh nicht alle 5 Gebete während der Arbeitzeit an, maxmimal 3. Und das ist auch nur im Winter so. Im Sommer ist es 1 oder zwei. Je nach dem wann man anfängt und wann man aufhört.
Zitat:ich hole es dann beim nächsten Gebet nach.
Es gibt kein Beweis dafür, ein Gebet nachzuholen, dass aus einem nicht Schar'iaah-Rechtlichen Grund unterlassen wurden ist. Gründe die Gültig sind wo man das Gebet dann auch nachbeten darf ist z.B.das Verschlafen oder das Vergessen. Der Prophet
sagte: „Wer das Gebet verschlafen oder vergessen hat, soll es (nach)beten, sobald er sich daran erinnert.“ [an-Nasaa'i. In einem ähnlichen Wortlaut findet man ihn bei Muslim]
Und auch wenn man es nachbetet, dann bestimmt nicht beim nächsten Gebet zur selben Zeit. Denn der Prophet sagte sobald er sich daran erinnert und nicht: „Er soll es am nächsten Tag (nach) beten, wenn die Zeit (des verpassten Gebets) eingetroffen ist“, sondern „sobald er sich daran erinnert“.
Hierzu empfehle ich folgende Abhandlung:
Ein Pflichtgebet: Versäumt, Verschlafen oder Vergessen
Und genau so ist das sogenannte "Kaza" nicht erlaubt, alle Gebete am Abend auf einmal zu verrichten. So tut man sich nur unnötig belasten und die Lust auf das Gebet verschwindet.
Zitat:Wenn ich aber erst um 20 Uhr nach der Arbeit heimkomme, was ist dann mit dem Nachtgebet? Das kann ich dann doch nicht früh nachholen. Bitte um eine schnelle Antwort. Danke
Das Nachtgebet (Ischa') kann man - laut einer Gültigen Meinung der Gelehrten - bis zum Fajr Gebet (dem Morgengebet) verrichten. Also die Zeitspanne ist sehr groß und auch nach 20 Uhr kannst du es noch beten.