das absichtliche entblößen eines Teils der ´Awrah während des Gebets gehört zu den Handlungen die das Gebet ungültig machen. Wenn dies jedoch unbeabsichtigt geschah und ein Teil der ´Awrah aufgrund eines Unfalls entbößt wurde oder ein großer Teil entblößt wurde und man ihn schnell wieder zudeckt, dann ist das Gebet insha'Allah nicht ungültig.
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-08-2008, 01:07 AM von Sirat al-Mustaqim.