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Gefundes Geld
#1
Assalam Alaikum,

ich wollte fragen, ob es im Islam ein Finderrecht gibt, dass man das Geld, was man auf der Straße findet behalten kann, soweit der Besitzer nicht unmittelbar feststellbar ist.

Muss man es der Polizei bringen, irgendwie spenden oder kann man es behalten auch wenn das Geld vielleicht aus haramen Quellen stammt. Wenn man es der Polizei geben muss und der Besutzer trotzdem nicht auftaucht, wem gehört das Geld dann?
#2
Salamu aleikum wa rahmatullah
Der Prophet salallahu aleyhi wa salam sah mal eine Dattel auf dem Boden liegen und er sagte:
Wenn ich keine angst hätte das diese Dattel eine Almose ist würde ich sie essen.
(im unterricht wurde zwar gesagt wo der Hadith steht aber hab hamdulillah kein super hirn)
Gib es nicht bei der Polizei ab akhi geh zur moschee und sag aber bescheid dass das Geld gefunden ist.
Gib es lieber einen Mu'min als einem Kafir

salam aleikum wa rahmatullah
#3
Salam Bruder,

Zur Fundsache folgendes Fatwa, aus dem hervorgeht, daß man die Fundsache ein Jahr lang aufheben soll, und sie in dieser Zeit 2-3 mal pro Monat ausrufen soll, indem man dies an Plätzen der Versammlung tut, wo die Menschen zusammenkommen (wie z.b. auch in der Moschee, Fundbüro, etc.), bis der Besitzer sich eingefunden hat. Nach einem Jahr erfolglosen Suchens nach dem Besitzer darf man die Fundsache dann behalten. Eine Ausnahme bildet hier die heilige Moschee in Mekka, wo man es für immer aushängen und ausrufen soll, bis der Besitzer sich eingefunden hat. Man darf hier niemals etwas an sich nehmen.

http://www.islam-qa.com/en/ref/4046/lost%20property

http://www.islam-qa.com/en/ref/5049/lost%20property

Bei kleinen wertlosen Dingen, wie ein Schuhband, usw. oder Centstücke (wenig Geld) kann man es behalten und muß es nicht zurückgeben.
Und bei Tieren gibt es auch noch mal andere Regeln: Kamele dürfen nicht behalten werden, denn sie können sich selbst ernähren in der Natur, bis sie ihren Besitzer gefunden haben.
Alles Weitere in den Fatwas.

Wasalam

saliha66
#4
salam aleikum
aber ist es nicht so das diese fatwa für "islamische länder" gilt?
Fatwas sind meist zeit und orts bestimmt
denn wir sind in deutschland und hier kann man ja wohl schlecht was ausrufen
wa allahu aliym
salam aleikum
#5
Salam

Zitat:salam aleikum
aber ist es nicht so das diese fatwa für "islamische länder" gilt?
Fatwas sind meist zeit und orts bestimmt
denn wir sind in deutschland und hier kann man ja wohl schlecht was ausrufen
wa allahu aliym
salam aleikum

du hast recht, fatwas sind nicht generell zu verstehen,
aber wenn man hier in deutschland geld findet, was macht einen sicher, das es nicht von einem nicht-muslim ist

willst du einem nicht-muslim sein eigentum vorenthalten, weil er kein muslim ist!?!

Wasalam
#6
Sahih Rahmana schrieb:salam aleikum
aber ist es nicht so das diese fatwa für "islamische länder" gilt?
Fatwas sind meist zeit und orts bestimmt
denn wir sind in deutschland und hier kann man ja wohl schlecht was ausrufen
wa allahu aliym
salam aleikum

Salam

Liebe Schwester, Du solltest vorsichtig mit solchen Aussagen sein, denn die großen Gelehrten der Ahlus-Sunna wa Jamaa'a wissen schon wovon sie sprechen. Wenn Du die fatwas richtig durchgelesen hast, wirst Du sehen daß sie Beweise für Ihre Behauptungen anführen, nämlich daß der Prophet Sas und die Sahabas selber die Fundsachen so gehandhabt haben. (Und wem, wenn nicht dem ProphetenSas und seinen Sahabas willst Du folgen?)
Ich habe oben nur die wichtigsten Dinge aus den Fatwas zusammengefaßt. Aber es steht noch viel mehr drin und wird ins Detail erklärt. Ferner habe ich zwei Beispiele angeführt, wo man die Fundsache bekannt geben kann (ausrufen) oder abgeben kann, wie in der Moschee oder im Fundbüro, und sicher gibt es noch andere Möglichkeiten, und ich glaube kaum, daß sich hier die Länder oder Orte gemäß dieser Methoden unterscheiden.

Wenn Bedarf zur Übersetzung ins Deutsche besteht, stehe ich gerne zur Verfügung.

Wasalam

saliha66
#7
Assalam Alaikum,

danke für die Antworten...

...aber ich würde das gefundene Geld auch einem Kafir zurückgeben, anstatt es der Moschee oder so zu geben...schließlich kommt das fast einem Diebstahl Nahe, wenn ich weiß, dass es einem Kafir gehört und ich es jemand anderen geben...ob Kafir oder Muslim...Diener ist Diener und die Diener von Allah haben doch alle die selben Rechte!?!
#8
salam aleikum
glauben ist nicht wissen!
ja du kannst das bitte mal übersetzen und außerdem sind fatwas auch situationsbedingt
vielleicht sollte man ja erstmal die bedingungen für eine fatwa lernen
(ich möchte NIEMANDEN BELEIDIGEN)
subhanallah willst du einen Kafir mit einem mu'min gleichstellen?
euzu billah!
dann hat der kafir auch ein recht ins paradies zu kommen und hasanat zu bekommen wie ein muslim?
ich habe nichts gegen kafir damit das klar ist

salam aleikum wa rahmatullah
#9
As salam aleikum wa rahmatullah-
Im Deutschen Starfrecht gibt es den Tatbestand der Fundunterschlagung-
Es handelt sich regelmässig immer um eine Unterschlagung, wenn der Eigentümer eine verlorenen Sache noch nicht den sogenannten "Gewahrsam" an der Sache aufgegeben hat-das heisst dass er die verlorene Sache nicht einfach jemanden anderem überlassen möchte-
In einem solchen Fall macht man sich strafbar-
Erst nach einer abeglaufene Frist von einem Jahr nach Abgabe in einem Fundbüro hat man Anspruch auf diese Sache-soweit zum Deutschen Recht
Aber lasst uns mal überlegen was der Prophet(s) gemacht hätte-der edr vertaruenswürdige auch von seinem Feinden genannt wurde
und egal ob das Geld einem Muslim gehört oder nicht , es gehört zum gutem Benehmen und ist inschaA ein dawah Beitrag-
und Allah weiss es am Besten
  


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