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Selam aleykum,
ich bräuchte mal Hilfe bei dem Thema "Geld verleihen". In Sure 2 Vers 282 steht, dass man einen Vertrag schreiben soll und Zeugen dazu nehmen soll. Gibt es noch irgendetwas, was zu beachten ist? Gibt es vielleicht sogar irgendwo einen Islamischen Vordruck? Dürfen die Zeugen auch aus der Familie sein? Muss man auch einen Vertrag machen, wenn man seinem Vater Geld leiht?
Ich wäre demjenigen, der mir diese ganzen Fragen beantworten könnte sehr sehr dankbar.
Danke schonmal für eure Antworten.
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2.282. Ihr, die glauben, wenn ihr euch verschuldet, mit einer Schuld zu einer festgesetzten Frist, so schreibt sie auf, und es soll zwischen euch ein Schreiber sachgerecht aufschreiben, und es weigere sich kein Schreiber, daß er aufschreibe, wie es ihn Allah gelehrt hat, also soll er aufschreiben, und diktieren soll derjenige, auf dem die Rechtspflicht ist, und er soll Allah, seinen Herrn, fürchten, und er mindere nichts davon, und wenn derjenige, auf dem die Rechtspflicht ist schwachköpfig oder schwach ist, oder er kann es nicht, daß er diktiert so soll sein Schutzfreund sachgerecht diktieren, und verlangt das Zeugnis zweier Zeugen von euren Männern,
und wenn es nicht zwei Männer sind, so ein Mann und zwei Frauen, mit denen ihr als Zeugen zufrieden seid, daß - geht die eine von beiden fehl - so die eine von beiden die andere erinnert, und die Zeugen weigern sich nicht wenn sie gerufen werden, und werdet nicht müde, daß ihr sie aufschreibt klein oder groß, zu ihrer Frist Dies ist richtiger bei Allah und beständiger für das Zeugnis und näher, daß ihr nicht Zweifel bekommt, außer es geht um ein vorhandenes Handelsgut, das ihr zwischen euch zirkulieren laßt so ist kein Vergehen auf euch, wenn ihr es nicht aufschreibt, und nehmt Zeugen, wenn ihr miteinander Käufe tätigt, und es wird dem Schreiber kein Schaden angetan und nicht dem Zeugen, und wenn ihr das tut, so ist es eine Frevelei von euch, und fürchtet Allah, so lehrt euch Allah, und Allah hat von allem Wissen.
nach der folgenden fatwa:
http://www.islam-qa.com/en/ref/13180/2:282
wird gesagt dass man es am besten wie folgt macht:
1 die Länge der zeit, bis das darlehen zurückgezahlt werden muss,muss angegeben werden.
2 - das aufschreiben des darlehens und die zeit ,in der es zurückgezahlt werden soll .
3 - wenn derjenige, der unterschreibt, eine andere Person als der schuldner ist , dann soll der schuldner derjenige sein, der ihm die einzelheiten diktieren soll
4 - wenn der schuldner aus krankheit oder anderen gründen nicht diktieren kann, soll er einen vormund haben der dies für ihn tut
5 - das Darlehen sollte bezeugt werden, und die zeugen sollen zwei männer oder ein mann und zwei frauen sein.
6- der kreditgeber hat das recht ein pfand zu verlangen um eine sicherheit für den fall der zahlungsunfähigkeit des schuldners zu haben
diese wege (aufschreiben, zeugen oder pfand nehmen) sind mustahabb (erwünscht) und nicht pflicht , einige gelehrten sagen dass dies pflicht ist aber die meisten sagen dass es mustahabb ist
wenn man diese optionen (schreiben,bezeugen oder und pfand) nicht macht ist dies keine sünde da der vers selber beschreibt:
2.283. ... Und wenn dann einer von euch dem anderen (etwas) anvertraut, so soll derjenige, dem (es) anvertraut wurde, das ihm anvertraute Pfand (wieder) aushändigen, und er soll Allah, seinen Herrn, fürchten. ....
den rest kannst du in der fatwa lesen
ob du nun so vorgehst bei deinem vater, musst du selber entscheiden
und warum sollten die zeugen nicht aus der familie sein haptsache die kreterien sind erfüllt (2 männer oder ein mann und 2 frauen, und sie müssen natürlich erwachsen und bei verstand sein) wa Allahu alem
Abdullah Ibn 'Umar,radiallahu anhum berichtete, dass der Gesandte Allahs,sallalahu aleihi wa salam sagte: "Der Muslim ist des Muslims Bruder. Ihn darf er weder unterdrücken noch zugrunde gehen lassen. Wer seinem Bruder in der Not beisteht, dem steht Allah in seiner eigenen Not bei.“.Bukhary
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Selam aleykum,
du hast mir sehr weitergeholfen.
jazakum allahu khairan
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