Salamulaikum warahmatulah Schwester Sarah.
Es gibt hier wie öffter Meinungsverschiedenheit bei den Gelehrten.
Erstmal müssen grundsätzlich drei Dinge sauber sein.
Gebetsplatz, Körper, Kleidung.
Wenn eines davon mit Unreinheiten Najassat behaftet ist oder man trägt etwas worin Unreinheit ist, so ist das Gebet bei den meisten Gelehrten nicht gültig ausser bei Unwissenheit und Vergessen.
http://www.ahlalhdeeth.com/vb/showthread.php?t=199160
Wenn eines der drei Dinge verunreinigt wird und man kann es nicht loswerden wie z.b. die Schuhe ausziehen wie im Hadith dann ist das Gebet laut den meisten Gelehrten nicht richtig.
Wenn erwas aus den Windeln Austritt dann mässtest du dein Gebet neu machen.
Aber der Wudu wied nicht aufgehoben.
Einige Gelehrte sind der Meinung das man das Kind bei Notwendigkeit tragen darf wenn es weint o.ä.
Ein Scheikh sagte das wenn die Windeln dicht sind dann hat man die Najassah nicht an den drei Dingen und man kann das Kind tragen.
Die Meinungen gehen auseinander weil die einen Sagen das der Prophet sas. das Kind trug weil es rein war.
Die anderen erwidern das er das Kind nahm ungeachtet dessen ob es Najassah an sich hat oder nicht. Es ist ein schwerer Fall.
Deswgen mache ich es bei meinem Baby so das ich ihn frisch die Pampers wechsle bevor ich bete um sicher zu sein.
So darfsr du gewiss das Kind tragen und wenn es daneben geht bist du trotzdem entschuldigt weil du nicht weißt ob er was ablässt.
Wenn Najassah Austritt ist die Sache klar.
Allahu Alem