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Geschlecht des eigenen Kindes berühren
#1
Assalamu alaikum


Muss man nach Berühren des Geschlechtteils eines Kindes z.b. beim Reinigen, sein wudu erneuern?

Bei mir wäre jetzt speziell die Frage, wenn ich mit Baby bete, und es geht während des Gebets etwas in die Windel, und ich unterbreche z.b. das Gebet um es zu reinigen, muss ich mich auch wieder waschen?

Ihn ablegen und weiter beten ist schwierig, erstens weil er dann ohne unterlass schreit und zweitens hat er nur alle 2-3 Tage Stuhlgang und wenn er dann kommt läuft die Windel dann komplett über.
#2
assalamu alaikum schwester

Zitat:Frage: Wenn ich zum Beten gewaschen bin und dann meinem Baby die Windel wechsele, wird mein Wudhu dann ungültig oder nicht?



Antwort: Wenn jemand das Geschlecht eines anderen mit Lust berührt, dann macht das seine Gebetswaschung ungültig. Allerdings gibt es darüber unterschiedliche Ansichten, wenn dies ohne Lust geschieht. Die stärkste Meinung ist, dass die Berührung des Geschlechts eines Baby um es zu säubern nicht die Gebetswaschung aufhebt, weil dies keine Ursache für sexuelle Begierde ist. Desweiteren ist es etwas, das fast alle Menschen machen müssen und wen es das Wudhu ungültig machen würde, würde das große Schwierigkeiten bereiten. Und wenn es das Wudhu ungültig machen würde, wäre dies unter den Gefährten und denen, die nachfolgten, wohlbekannt gewesen







[font=Tahoma]Schaikh ibn Jibreen [font=Arabisch]رحمه الله[/font][/font]
und wenn du das baby im arm hälst und es die windel voll macht bete weiter weil das unreine nicht raus kommt oder doch?
und wenn du unreines auf deiner kleidung hast musst du die kleidung waschen dein wudu ist noch gültig, allerdings darfst du mit der unreinen kleidung nicht mehr beten
wa Allahu teala alem
assalamu alaikum
Abdullah Ibn 'Umar,radiallahu anhum berichtete, dass der Gesandte Allahs,sallalahu aleihi wa salam sagte: "Der Muslim ist des Muslims Bruder. Ihn darf er weder unterdrücken noch zugrunde gehen lassen. Wer seinem Bruder in der Not beisteht, dem steht Allah in seiner eigenen Not bei.“.Bukhary

#3
Jazaakillahu Khairan,

"und wenn du das baby im arm hälst und es die windel voll macht bete weiter weil das unreine nicht raus kommt oder doch?"

Es kommt öfters mal etwas raus, Deswegen mach ich ihn immer sofort sauber.

Darf ich denn weiter beten, wenn ich weiß das etwas in der Windel ist? Weil ich hatte das hier gefunden: http://www.islamweb.net/emainpage/index....&Id=174985

Da steht, wenn man sicher weiß, dass etwas in der Windel ist, darf man nicht mit dem Baby beten.

Aber da gibt es dann vlt auch wieder Meinungsverschiedenheiten, oder?
#4
Salamulaikum warahmatulah Schwester Sarah.

Es gibt hier wie öffter Meinungsverschiedenheit bei den Gelehrten.

Erstmal müssen grundsätzlich drei Dinge sauber sein.

Gebetsplatz, Körper, Kleidung.

Wenn eines davon mit Unreinheiten Najassat behaftet ist oder man trägt etwas worin Unreinheit ist, so ist das Gebet bei den meisten Gelehrten nicht gültig ausser bei Unwissenheit und Vergessen.

http://www.ahlalhdeeth.com/vb/showthread.php?t=199160

Wenn eines der drei Dinge verunreinigt wird und man kann es nicht loswerden wie z.b. die Schuhe ausziehen wie im Hadith dann ist das Gebet laut den meisten Gelehrten nicht richtig.

Wenn erwas aus den Windeln Austritt dann mässtest du dein Gebet neu machen.
Aber der Wudu wied nicht aufgehoben.

Einige Gelehrte sind der Meinung das man das Kind bei Notwendigkeit tragen darf wenn es weint o.ä.
Ein Scheikh sagte das wenn die Windeln dicht sind dann hat man die Najassah nicht an den drei Dingen und man kann das Kind tragen.

Die Meinungen gehen auseinander weil die einen Sagen das der Prophet sas. das Kind trug weil es rein war.
Die anderen erwidern das er das Kind nahm ungeachtet dessen ob es Najassah an sich hat oder nicht. Es ist ein schwerer Fall.

Deswgen mache ich es bei meinem Baby so das ich ihn frisch die Pampers wechsle bevor ich bete um sicher zu sein.
So darfsr du gewiss das Kind tragen und wenn es daneben geht bist du trotzdem entschuldigt weil du nicht weißt ob er was ablässt.

Wenn Najassah Austritt ist die Sache klar.

Allahu Alem
#5
Vielen Dank euch. Dann habe ich es intuitiv gar nicht so falsch gemacht. Zukünftig werde ich versuchen drauf zu achten insha Allah, dass er eine frische Windel trägt.
#6
as salam ualaykum sarah
dieser rechtsgutachten were auch sehr interessant für dich inschallah

Das Reinigen einer Kinderwindel macht den Wudu‘ nicht ungültig


Frage (Nr. 82517):

Wird der Wudu‘ ungültig, wenn man den Urin eines Kindes wegwischt und dessen Windel reinigt?



Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Der Wudu‘ wird nicht ungültig durch das Reinigen einer Kinderwindel oder das Entfernen von Urin des Kindes, denn das Berühren von etwas Unreinem macht den Wudu‘ nicht ungültig. Es ist aber notwendig, es zu entfernen, wenn man beten möchte.

Es heißt in Fatawa al-Lajnah al-Daa’imah: „Der Wudu‘ wird nicht ungültig, wenn man etwas Unreines vom Körper oder von anderer Stelle entfernt.“ (Majallat al-Buhuth al-Islamiyyah, 22/62)

Es heißt in Fatawa al-Scheikh ibn Baz (10/139): „Das Berühren von medizinischer Ausrüstung oder das barfüßige Betreten des Badezimmerbodens macht den Wudu‘ nicht ungültig. Befindet sich etwas Unreines (Najasah) auf dem Boden und jemand tritt hinein, dann wird der Wudu‘ nicht ungültig. Aber man muss seine Füße waschen, wenn man hineintrat, als es nass war oder wenn sich Feuchtigkeit am Fuß befand.

Das Berühren von Kinderkleidung, die nass von Urin ist, macht den Wudu’ nicht ungültig. Aber wer es berührt, während es noch nass ist, der muss seine Hand waschen. Dasselbe gilt, wenn es zwar bereits trocken war, die Hand aber nass – sie muss gewaschen werden.“

Scheikh ibn Baz sagte auch (10/141): „Das Berühren von Blut, Urin und anderen unreinen Substanzen macht den Wudu‘ nicht ungültig, doch es muss abgewaschen werden.“

Scheikh ibn `Uthaymin (möge Allah ihm barmherzig sein) wurde über eine Frau befragt, die ihr Kind wusch, als sie im Zustand der rituellen Reinheit war. Muss sie den Wudu‘ wiederholen?

Er antwortete: „Wenn eine Frau ihr Kind – Junge oder Mädchen – wäscht und dessen Intimsphäre berührt, dann muss sie keinen Wudu‘ vollziehen, sondern nur ihre Hände reinigen, denn das Berühren der Intimsphäre ohne Lust erfordert keinen Wudu‘. Es ist bekannt, dass bei einer Frau, wenn sie ihr Kind wäscht, keine Lust entsteht. Wenn sie also ihr Kind wäscht, dann muss sie nur ihre Hände waschen, um die Najasah loszuwerden, die an sie gelangt ist, und sie muss keinen Wudu’ vollziehen.“ (Majmu` Fatawa ibn `Uthaymin, 11/203)

Und Allah weiß es am besten.

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