14-12-2008, 08:15 PM
liebe Schwester el-Mudjahida,
Ich möchte Dir folgendermaßen auf dein Problem antworten:
Deine Mutter ist Deine Mutter und sie verdient deinen Respekt und deine gute Behandlung, ABER sie ist nicht dein Waly und auch nicht dein Mahram. Zu den Bedingungen eines Waly haben wir ja schon einen Thread, den du damals selbst geöffnet hattest. Und ebenso gibt es in diesem Forum genügend Material über die Bedingungen des Mahram.
Wenn dein Waly Dich mit deinem zukünftigen Mann verheiratet, dann "gehörst" du sozusagen deinem Mann und deine Mutter hat kein Recht, dir den Verkehr mit ihm zu verbieten oder sonst irgendetwas betreffend eurer Ehe. Denn sobald du verheiratet bist, hat dein Ehemann mehr Rechte über dich als deine Mutter und du mußt ihm in erster Linie gehorchen. Was aber nicht heißen soll, dass du nicht weiterhin freundlich zu deiner Mutter sein sollst, aber sie kann dir nicht etwas verbieten, dass dir Allah erlaubt hat und dir sogar befohlen hat (nämlich deinem Mann zu gehorchen, besonders in Sachen Beischlaf).
Was deinen Mann dann betrifft, seine Mutter hat mehr Rechte über ihn und er muss an erster Stelle ihr gehorchen. Aber auch sie kann ihm nicht Dinge, die gegen die Gebote Allahs verstossen, verbieten.
Wenn du dich aber nun nicht in der Lage siehst, bei der Familie deines zukünftigen Ehemannes zu leben, und sie zu bedienen und zu bekochen usw. hast du das Recht, dies vor der Ehe als Bedingung im Ehevertrag zu stellen, dass du mit deinem zukünftigen Ehemann in einer eigenen Wohnung lebst. Du könntest dies als Bedingung stellen, dass du ihn nur heiratest, wenn er dir eine eigene Wohnung zur Verfügung stellen wird.
Das würde ich sogar empfehlen, zu tun, um Probleme in eurer zukünftigen Ehe von vornherein zu vermeiden.
Dann solltest du immer wieder (und das kannst du nicht oft genug tun) Istichara bezüglich eurer inschaAllah zukünftigen Ehe machen, um herauszufinden, ob Allah diese Ehe für euch bestimmt hat oder nicht. Denn nach dem Isticharagebet wird euch das leicht gemacht, was gut für euch ist, und das, was nicht gut für euch ist oder nicht sein soll, wird euch dann schwer von Allah gemacht.
Die Eheschließung, wenn ihr sie nun vollziehen wollt, und dein Waly euch verheiraten will, dann kann deine Mutter diese Eheschließung nicht verhindern und auch nicht verbieten. Denn wenn dein zukünftiger Mann ein Gläubiger Mann mit gutem Charakter ist, darf sie solch eine Verbindung nicht verbieten.
In solch einem Fall würde ich weiterhin mit ihr freundlich umgehen, aber mit viel Sabr deinen eigenen Weg gehen, wenn er von Allah gewollt und unterstützt wird. (Dies kannst du durch Istichara herausfinden, inschaAllah).
Möge Euch Allah alles leicht machen, wenn euer gemeinsames Ziel ist, IHN anzubeten und Seinen Weg zu folgen, Amien! Und möge ER euch viel Sabr (Geduld) und Weisheit und die richtige Entscheidung eingeben, Amien!
Und möge euch Allah im Guten vereinen, Amien!
Ich möchte Dir folgendermaßen auf dein Problem antworten:
Deine Mutter ist Deine Mutter und sie verdient deinen Respekt und deine gute Behandlung, ABER sie ist nicht dein Waly und auch nicht dein Mahram. Zu den Bedingungen eines Waly haben wir ja schon einen Thread, den du damals selbst geöffnet hattest. Und ebenso gibt es in diesem Forum genügend Material über die Bedingungen des Mahram.
Wenn dein Waly Dich mit deinem zukünftigen Mann verheiratet, dann "gehörst" du sozusagen deinem Mann und deine Mutter hat kein Recht, dir den Verkehr mit ihm zu verbieten oder sonst irgendetwas betreffend eurer Ehe. Denn sobald du verheiratet bist, hat dein Ehemann mehr Rechte über dich als deine Mutter und du mußt ihm in erster Linie gehorchen. Was aber nicht heißen soll, dass du nicht weiterhin freundlich zu deiner Mutter sein sollst, aber sie kann dir nicht etwas verbieten, dass dir Allah erlaubt hat und dir sogar befohlen hat (nämlich deinem Mann zu gehorchen, besonders in Sachen Beischlaf).
Was deinen Mann dann betrifft, seine Mutter hat mehr Rechte über ihn und er muss an erster Stelle ihr gehorchen. Aber auch sie kann ihm nicht Dinge, die gegen die Gebote Allahs verstossen, verbieten.
Wenn du dich aber nun nicht in der Lage siehst, bei der Familie deines zukünftigen Ehemannes zu leben, und sie zu bedienen und zu bekochen usw. hast du das Recht, dies vor der Ehe als Bedingung im Ehevertrag zu stellen, dass du mit deinem zukünftigen Ehemann in einer eigenen Wohnung lebst. Du könntest dies als Bedingung stellen, dass du ihn nur heiratest, wenn er dir eine eigene Wohnung zur Verfügung stellen wird.
Das würde ich sogar empfehlen, zu tun, um Probleme in eurer zukünftigen Ehe von vornherein zu vermeiden.
Dann solltest du immer wieder (und das kannst du nicht oft genug tun) Istichara bezüglich eurer inschaAllah zukünftigen Ehe machen, um herauszufinden, ob Allah diese Ehe für euch bestimmt hat oder nicht. Denn nach dem Isticharagebet wird euch das leicht gemacht, was gut für euch ist, und das, was nicht gut für euch ist oder nicht sein soll, wird euch dann schwer von Allah gemacht.
Die Eheschließung, wenn ihr sie nun vollziehen wollt, und dein Waly euch verheiraten will, dann kann deine Mutter diese Eheschließung nicht verhindern und auch nicht verbieten. Denn wenn dein zukünftiger Mann ein Gläubiger Mann mit gutem Charakter ist, darf sie solch eine Verbindung nicht verbieten.
In solch einem Fall würde ich weiterhin mit ihr freundlich umgehen, aber mit viel Sabr deinen eigenen Weg gehen, wenn er von Allah gewollt und unterstützt wird. (Dies kannst du durch Istichara herausfinden, inschaAllah).
Möge Euch Allah alles leicht machen, wenn euer gemeinsames Ziel ist, IHN anzubeten und Seinen Weg zu folgen, Amien! Und möge ER euch viel Sabr (Geduld) und Weisheit und die richtige Entscheidung eingeben, Amien!
Und möge euch Allah im Guten vereinen, Amien!