Also erst einmal: Das Schlagen hat Bedingungen. Hier in der Fatwa wird es genauer erläutert, wie das zu verstehen ist:
http://www.islam-qa.com/en/ref/127233
Es wird u.a. gesagt, dass das "Schlagen" (wohl eher einen Klaps geben), nicht schmerzhaft sein, auf keinen Fall verletzen und nicht ins Gesicht sein sollte.
Es sollte der Disziplinierung des Kindes dienen, aber die Eltern sollten kein Gefallen am Bestrafen zeigen, sondern dies nur tun, wenn es nötig ist, z.B. wenn das Kind sich vom Beten abwendet oder es aufgibt.
Außerdem sollte es vor niemand anderem geschehen, um die Würde des Kindes zu schützen. Und es sollte gemacht werden, wenn es auch wirklich einen Nutzen hat.
Diese Anweisung steht nicht im Widerspruch dazu, dass man sich "den Kleinen erbarmt". Ja, man muss gütig und barmherzig zu den Kindern sein, aber man muss sie auch erziehen und dazu gehört manchmal, wenn es angebracht ist, auch sie zu bestrafen.
Oder heißt das, man darf sein Kind niemals bestrafen, wenn es das verdient hat, weil man "sich den Kleinen erbarmen" soll???
Außerdem ein Kind von zehn Jahren ist kein Kleinkind mehr. Natürlich mag es noch gerne spielen usw., aber es hat auch schon viele Verantwortungen und Pflichten heutzutage. Viele Kinder gehen mit zehn Jahren schon auf die weiterführende Schule. Und dort können sie übrigens auch bestraft werden mit Nachsitzen, Extraaufgaben, usw. - Das nur als Beispiel.
Also man sieht, es gehört zur Erziehung, dass man auch mal streng ist und bezüglich des Gebetes, verfährt man eben so. Aber wie man an der Erläuterung oben sehen kann, ist das Schlagen mehr symbolisch (da eben nicht schmerzhaft) - also genauso wie andere Strafen auch.
Und da steht ja auch nicht, dass man das Kind schlagen soll, wenn es das Gebet z.B. einmal vergessen hat oder ähnliches, sondern, wenn es sich vom Beten abwendet, also diesbezüglich ungehorsam ist und seine Pflichten nicht wahrnimmt.
Hoffentlich hast du die Sache jetzt etwas besser verstanden, Schwester.