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Mir wurde mal gesgat das wenn ich aus dem internet etwas bestelle das ich erst die wahre erhalten muss und sehen muss wofür ich was bezahle und dann erst das geld überwiesen darf..ist das wahr? mir wurde darauf gesagt das es andersrum islamisch nicht angesehen ist. beweise hatte diese person aber nicht,
vielleicht könnt ihr ja helfen inscha Allaah
wa salam
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Du meinst wohl das:
Abu Sa'id, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: "Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, verbot den Verkauf durch den Wurf der Ware (Munabatha), und dies bedeutet, dass der Verkäufer sein Kleidungsstück zum Käufer hinwirft, das er auch kauft, ohne es jedoch hin und wieder gewendet und gesehen zu haben. Und der Prophet verbot auch das Nur-Befühlen desselben (Mulamasa), und dies bedeutet, dass der Käufer das Kleidungsstück nur befühlt und kauft, ohne es gesehen zu haben. "
-Sahih Al-Bucharyy Nr. 2144-
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Salam alaykum bint abdulkarim
bitte schreib dazu dass du diese nummer aus : Auszuege aus dem sahih buchari hast da man unter der nummer in buchari etwas anderes findet.
عن أنس قال : ( لما قدم رسول الله
e المدينة نزل ÙÙŠ علو المدينة ÙÙŠ ØÙŠ يقال له بنو عمرو بن عو٠...
Jazaki ALLAH khair
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15-12-2008, 08:43 PM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-12-2008, 08:44 PM von Salahudin.)
Assalamu Aleikum;
Dies würde gängige Geschäftspraktiken, wie sie hier üblich sind, ausschließen.
Wa Salam.