(08-08-2012, 03:12 PM)Muhammad Ibn Ismail schrieb: BismiLLAH
Assalamu aleikum wa RahmatuLLAH
Eine Frage inschaALLAH. Ich kenne eine Familie die viele Jahre eine Lebensversicherung am laufen hatten und jetzt, nachdem sie erfahren haben, dass es verboten ist, diese gekündigt haben. Das Geld was sie darein bezahlt haben, kriegen sie zurück. Da ist jedoch noch ein kleiner Zinsanteil vorhanden und sie wissen nicht, was sie damit machen sollen. Der Bruder von der Familie hat mir gesagt, dass diese Lebensversicherung auf dem Namen seines Vaters geschrieben ist und würde gerne wissen, ob er den Zinsteil für sich behalten darf, oder sie es für gemeinnützige Zwecke, wie oben beschrieben ist, spenden müssen?
BarakaALLAHu feekum
Wa aleikum Salam
Ich habe dazu eine Fatwa auf Q&A gefunden. In der Fatwa wird gefragt, ob man die Zinsen seinem Sohn geben darf, der Student ist und kein Einkommen hat, außer das Geld vom Vater, welches er für Nahrung und Studium braucht.
Die Antwort ist, dass man von den Zinsen in keiner Weise profitieren darf, weder für sich noch für seine Familie, für die man zu Sorgen hat. Deshalb ist es ihm auch nicht erlaubt die Zinsen seinem Sohn zu geben, weil dies anstellen von seinem nicht Haram Geld wäre und er somit von dem Haram Geld (Zinsen) profitieren würde.
Was Dinge angeht, wie einen Computer fürs Studium des Sohns zu kaufen ect, welche sich der Sohn nicht leitsten kann, so darf man die Zinsen dafür ausgeben, weil dies nicht zur Pflichtversorgung zählt die ein vater für seinen Sohn leisten muss. Genauso darf er auch seinem Sohn das Geld geben, damit er seine Schulden damit bezahlt.
Wenn der Vater nicht mehr verpflichtet ist für seinen Sohn zu sorgen, weil der Sohn eigenes Einkommen hat ect, dann darf man ihm das Geld (Zinsen) geben, weil der Vater somit nicht von den Zinsen profitiert.
http://www.islam-qa.com/en/ref/128641
Siehe auch folgende Fatwa:
http://www.islam-qa.com/en/ref/81952
Ich hoffe das hilft dir weiter.