Ich versuche es mal, in sha Allah.
- Er fährt einen Taxi und befördert Personen zu Bars und Nachtclubs (
https://islamqa.info/en/116371):
In der Fragestellung geht es darum, ob das Einkommen eines Taxifahrers, der Personen zu sündhaften Orten befördert, halal ist.
Zusammenfassend spricht der Sheikh darüber, dass Bars, in denen Alkohol serviert werden, haram sind, genauso wie Nachtclubs, die Unmoral und sündenhafte Dinge beinhalten.
Aufgrund dessen ist es einem Muslim verboten, andere Menschen beim Begehen von Sünden zu helfen. Basierend auf die folgenden Worte Allahs:
"Helft einander zur Güte und Gottesfurcht, aber helft einander nicht zur Sünde und feindseligem Vorgehen, und fürchtet Allah! Allah ist streng im Bestrafen." [Ungefähre Übersetzung, 5:2]
Wenn also der Taxifahrer weiß, dass sein Passagier zu einem Haram-Ort gefahren werden möchte, ist es ihm verboten, ihn (den Passagier) dorthin zu fahren.
Khayr in sha Allah, Akhi.
Wenn es dir nicht genügt, kann man ja in sha Allah die andere (nahezu identische) Fatwa zusammenfassen oder übersetzen.
Laut meiner Suche:
In den Fatawa, in denen das Thema Taxi thematisiert wird, geht es hauptsächlich um das Befördern der Personen zu sündhaften Orten und um das Einkommen, jedoch nicht um das Taxifahren an sich.
Vielleicht erkundigst du dich diesbezüglich bei den Ulama. Vorher kannst du ja suchen, Akhi, insofern du das nicht bereits getan hast, da meine Augen viel übersehen können.