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Jemanden verzeihen, obwohl dieser das Unrecht leugnet bzw. keine Vergebung will?
#1
As-salāmu ʿalaikum,

ich habe eine Frage zum Verzeihen unter den Menschen, aus der sich vier weitere Fragen zu diesem Thema aus islamischer Sicht ergeben. Ich habe bereits selbst nach einer konkreten Antwort gesucht, konnte sie aber bisher nicht finden.
 
Frage: Wenn jemand Muslim geworden ist, und er möchte nun Menschen (in diesem Fall solchen, die keine Muslime sind) verzeihen, die ihm in seiner Zeit vor dem Islam Unrecht angetan haben, welche Regeln sieht der Islam diesbezüglich vor? Anzumerken ist, dass derjenige auf die zwei anderen islamischen Möglichkeiten im Falle eines Unrechts gegen ihn verzichten möchte, weil er sich durch das Verzeihen den Lohn Allahs erhofft.
 
1.  Gibt es solche konkreten Regeln im Islam? Kann derjenige diesen Menschen auch ohne deren Anwesenheit und ohne eine Konfrontation mit dem Unrecht sozusagen im Herzen, in Gedanken oder in einer mündlichen Absichtserklärung verzeihen, obwohl  diese davon nichts mitbekommen? Oder ist hierfür eine schriftliche und/oder persönliche Ansprache an diese Menschen notwendig? Müssen diese Menschen zuvor um Verzeihung gebeten haben, damit derjenige ihnen verzeihen kann?

2. Wie verhält es sich damit, wenn derjenige diese Menschen schriftlich mit dem Unrecht konfrontiert, seine Absicht zu verzeihen dabei nennt bzw. nach einer Entschuldigung verlangt, diese sich ihm aber verweigern? Also zum Beispiel Ausreden suchen, indem sie auf die vergangene Zeit hinweisen oder über das begangene Unrecht lügen, indem sie behaupten, es sei nie passiert.  Kann derjenige, der verzeihen will, ihnen dann trotzdem verzeihen (wie in Frage 1 beschrieben), weil er das Wohlgefallen Allahs anstrebt?

3.  Gibt es beim Verzeihen Unterschiede zwischen einem Unrecht von Muslim zu Muslim und Muslim zu jemanden, der kein Muslim ist? Was gibt es für denjenigen diesbezüglich zu beachten?

4. Was ist, wenn derjenige diesen Menschen alles Unrecht verzeiht (wie in Frage 1 oder in Folge einer schriftlichen/persönlichen Ansprache), er jedoch durch das begangene Unrecht traumatisiert, also psychisch krank wurde, so dass er es nicht vergessen kann (etwa ständig davon träumen muss und es jeden Tag vor Augen hat)? Dies bedeutet, dass er darunter sehr leidet und trotz gesundheitlicher Maßnahmen wie Medikamenten und Therapien keinen Frieden finden kann. Hat derjenige dann das Recht, das geschehene Unrecht, auch wenn es verziehen wurde, anonymisiert und verfremdet, so dass man davon ausgehend nicht auf die Täter schließen kann, öffentlich zu machen bzw.  zum Beispiel literarisch zu verarbeiten? Dies, um auf dieses Unrecht aufmerksam zu machen und die Menschen davor zu warnen. Das in einer Art und Weise, dass es islamischen Regeln nicht (grob) widerspricht und ohne danach den Tätern direkte Vorwürfe zu machen oder sie persönlich anzugreifen, da  ihnen bereits verziehen wurde.  Das Problem liegt hierbei darin, dass derjenige diesen Menschen bereits verziehen hat und dass das Berichten von diesem Unrecht zugleich viel Aufmerksamkeit auf die unislamischen Aspekte dieser Situationen lenken könnte (das Unrecht selbst ist ja bereits unislamisch). Wäre eine Veröffentlichung dieses Unrechts dann generell verboten oder ist es mehr eine Frage der Art und Weise, wie derjenige davon berichtet? Falls letzteres zutrifft: Wie lauten die Regeln beim Veröffentlichen des Unrechts, das demjenigen widerfahren ist?

Ich bitte euch um möglichst konkrete Antworten auf diese Fragen und um einen Verweis auf die islamischen Quellen zu diesem Thema, soweit euch das möglich ist. Möge Allah euch belohnen.
#2
Selamu Aleykum, 

ich will mich inscha-Allah kurz aber großer Bedeutung auffassen.

Über das Vergeben eines Muslims, braucht man ja keine rede. Es geht um nicht Muslim.
Auch denen zu vergeben oder verzeihen, ist eine große Eigenschaft was man haben sollte und mit der man auch von Allah dem Erhabenen belohnt wird.

Dazu gehören Verse und Hadihte:

Allah der Erhabene sagte:

"Übe Nachsicht und gebiete Gutes und wende dich ab von den Törichten."

(7:199)
"So übe dich in angemessener Nachsicht." (15:85)
"Vielmehr sollen sie vergeben und Abstand davon nehmen. Wollt ihr denn
nicht, dass Allah euch verzeiht?.." (24:22)
"...und die ihre Wut bezähmen und den Menschen vergeben - und Allah
liebt die, die Gutes tun." (3:134)
Allah sprach hier von Menschen und nicht von Muslimen!
"Wer aber geduldig ist und verzeiht, dies ist fürwahr ein Zeichen fester
Entschlossenheit." (42:43)

Dazu gibt es noch viele Verse über das Verzeihen von nicht-Muslimen.

Hadithe:

Es genügt normalerweise die Befreiung von Mekka als Beispiel! (Ist leider nur auf Arabisch) Der Prophet vergab ihnen, nach all dem Qual, Drangsal und Schikane. 

Auch als der Prophet sallallahu alayhi wa sallam von der Judischen Frau vergiftet worden war, hat er auch ihr vergeben. Sogar auch demjenigen welcher ihn verzaubert hatte. Und er hat ihm nicht mal dafür getadelt(leider auch nur Arabisch).  
Auf Englisch etwas dazu.

Auch empfehle ich dir mal diesen Kapitel von Riyadu Salihin durch zu lesen. 

Auch hast du oder sollst du, wenn du eine Person verziehen hast, natürlich es im geheimen halten. 
Du darfst aber die Ungerechtigkeit nennen, ohne den Opfer und den Tätet zu erwähnen. 
Dazu sind ja in den Hadithen und Versen klar zu erkennen, das Allah der Erhabene dem Sünder welcher er ihm vergeben hatte, nicht mit Name nannte, sonder uns nur die Geschichte erzählt worden ist, damit wir daraus eine Lehre ziehen oder eine Warnung an uns sein soll.

Wallahu A´lam
  


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