25-04-2019, 07:31 AM
As-salāmu ʿalaikum,
ich habe eine Frage zum Verzeihen unter den Menschen, aus der sich vier weitere Fragen zu diesem Thema aus islamischer Sicht ergeben. Ich habe bereits selbst nach einer konkreten Antwort gesucht, konnte sie aber bisher nicht finden.
Frage: Wenn jemand Muslim geworden ist, und er möchte nun Menschen (in diesem Fall solchen, die keine Muslime sind) verzeihen, die ihm in seiner Zeit vor dem Islam Unrecht angetan haben, welche Regeln sieht der Islam diesbezüglich vor? Anzumerken ist, dass derjenige auf die zwei anderen islamischen Möglichkeiten im Falle eines Unrechts gegen ihn verzichten möchte, weil er sich durch das Verzeihen den Lohn Allahs erhofft.
1. Gibt es solche konkreten Regeln im Islam? Kann derjenige diesen Menschen auch ohne deren Anwesenheit und ohne eine Konfrontation mit dem Unrecht sozusagen im Herzen, in Gedanken oder in einer mündlichen Absichtserklärung verzeihen, obwohl diese davon nichts mitbekommen? Oder ist hierfür eine schriftliche und/oder persönliche Ansprache an diese Menschen notwendig? Müssen diese Menschen zuvor um Verzeihung gebeten haben, damit derjenige ihnen verzeihen kann?
2. Wie verhält es sich damit, wenn derjenige diese Menschen schriftlich mit dem Unrecht konfrontiert, seine Absicht zu verzeihen dabei nennt bzw. nach einer Entschuldigung verlangt, diese sich ihm aber verweigern? Also zum Beispiel Ausreden suchen, indem sie auf die vergangene Zeit hinweisen oder über das begangene Unrecht lügen, indem sie behaupten, es sei nie passiert. Kann derjenige, der verzeihen will, ihnen dann trotzdem verzeihen (wie in Frage 1 beschrieben), weil er das Wohlgefallen Allahs anstrebt?
3. Gibt es beim Verzeihen Unterschiede zwischen einem Unrecht von Muslim zu Muslim und Muslim zu jemanden, der kein Muslim ist? Was gibt es für denjenigen diesbezüglich zu beachten?
4. Was ist, wenn derjenige diesen Menschen alles Unrecht verzeiht (wie in Frage 1 oder in Folge einer schriftlichen/persönlichen Ansprache), er jedoch durch das begangene Unrecht traumatisiert, also psychisch krank wurde, so dass er es nicht vergessen kann (etwa ständig davon träumen muss und es jeden Tag vor Augen hat)? Dies bedeutet, dass er darunter sehr leidet und trotz gesundheitlicher Maßnahmen wie Medikamenten und Therapien keinen Frieden finden kann. Hat derjenige dann das Recht, das geschehene Unrecht, auch wenn es verziehen wurde, anonymisiert und verfremdet, so dass man davon ausgehend nicht auf die Täter schließen kann, öffentlich zu machen bzw. zum Beispiel literarisch zu verarbeiten? Dies, um auf dieses Unrecht aufmerksam zu machen und die Menschen davor zu warnen. Das in einer Art und Weise, dass es islamischen Regeln nicht (grob) widerspricht und ohne danach den Tätern direkte Vorwürfe zu machen oder sie persönlich anzugreifen, da ihnen bereits verziehen wurde. Das Problem liegt hierbei darin, dass derjenige diesen Menschen bereits verziehen hat und dass das Berichten von diesem Unrecht zugleich viel Aufmerksamkeit auf die unislamischen Aspekte dieser Situationen lenken könnte (das Unrecht selbst ist ja bereits unislamisch). Wäre eine Veröffentlichung dieses Unrechts dann generell verboten oder ist es mehr eine Frage der Art und Weise, wie derjenige davon berichtet? Falls letzteres zutrifft: Wie lauten die Regeln beim Veröffentlichen des Unrechts, das demjenigen widerfahren ist?
Ich bitte euch um möglichst konkrete Antworten auf diese Fragen und um einen Verweis auf die islamischen Quellen zu diesem Thema, soweit euch das möglich ist. Möge Allah euch belohnen.
ich habe eine Frage zum Verzeihen unter den Menschen, aus der sich vier weitere Fragen zu diesem Thema aus islamischer Sicht ergeben. Ich habe bereits selbst nach einer konkreten Antwort gesucht, konnte sie aber bisher nicht finden.
Frage: Wenn jemand Muslim geworden ist, und er möchte nun Menschen (in diesem Fall solchen, die keine Muslime sind) verzeihen, die ihm in seiner Zeit vor dem Islam Unrecht angetan haben, welche Regeln sieht der Islam diesbezüglich vor? Anzumerken ist, dass derjenige auf die zwei anderen islamischen Möglichkeiten im Falle eines Unrechts gegen ihn verzichten möchte, weil er sich durch das Verzeihen den Lohn Allahs erhofft.
1. Gibt es solche konkreten Regeln im Islam? Kann derjenige diesen Menschen auch ohne deren Anwesenheit und ohne eine Konfrontation mit dem Unrecht sozusagen im Herzen, in Gedanken oder in einer mündlichen Absichtserklärung verzeihen, obwohl diese davon nichts mitbekommen? Oder ist hierfür eine schriftliche und/oder persönliche Ansprache an diese Menschen notwendig? Müssen diese Menschen zuvor um Verzeihung gebeten haben, damit derjenige ihnen verzeihen kann?
2. Wie verhält es sich damit, wenn derjenige diese Menschen schriftlich mit dem Unrecht konfrontiert, seine Absicht zu verzeihen dabei nennt bzw. nach einer Entschuldigung verlangt, diese sich ihm aber verweigern? Also zum Beispiel Ausreden suchen, indem sie auf die vergangene Zeit hinweisen oder über das begangene Unrecht lügen, indem sie behaupten, es sei nie passiert. Kann derjenige, der verzeihen will, ihnen dann trotzdem verzeihen (wie in Frage 1 beschrieben), weil er das Wohlgefallen Allahs anstrebt?
3. Gibt es beim Verzeihen Unterschiede zwischen einem Unrecht von Muslim zu Muslim und Muslim zu jemanden, der kein Muslim ist? Was gibt es für denjenigen diesbezüglich zu beachten?
4. Was ist, wenn derjenige diesen Menschen alles Unrecht verzeiht (wie in Frage 1 oder in Folge einer schriftlichen/persönlichen Ansprache), er jedoch durch das begangene Unrecht traumatisiert, also psychisch krank wurde, so dass er es nicht vergessen kann (etwa ständig davon träumen muss und es jeden Tag vor Augen hat)? Dies bedeutet, dass er darunter sehr leidet und trotz gesundheitlicher Maßnahmen wie Medikamenten und Therapien keinen Frieden finden kann. Hat derjenige dann das Recht, das geschehene Unrecht, auch wenn es verziehen wurde, anonymisiert und verfremdet, so dass man davon ausgehend nicht auf die Täter schließen kann, öffentlich zu machen bzw. zum Beispiel literarisch zu verarbeiten? Dies, um auf dieses Unrecht aufmerksam zu machen und die Menschen davor zu warnen. Das in einer Art und Weise, dass es islamischen Regeln nicht (grob) widerspricht und ohne danach den Tätern direkte Vorwürfe zu machen oder sie persönlich anzugreifen, da ihnen bereits verziehen wurde. Das Problem liegt hierbei darin, dass derjenige diesen Menschen bereits verziehen hat und dass das Berichten von diesem Unrecht zugleich viel Aufmerksamkeit auf die unislamischen Aspekte dieser Situationen lenken könnte (das Unrecht selbst ist ja bereits unislamisch). Wäre eine Veröffentlichung dieses Unrechts dann generell verboten oder ist es mehr eine Frage der Art und Weise, wie derjenige davon berichtet? Falls letzteres zutrifft: Wie lauten die Regeln beim Veröffentlichen des Unrechts, das demjenigen widerfahren ist?
Ich bitte euch um möglichst konkrete Antworten auf diese Fragen und um einen Verweis auf die islamischen Quellen zu diesem Thema, soweit euch das möglich ist. Möge Allah euch belohnen.