Bismillah-ir-Rahman-ir-Rahim
As salamu alaikum wa rahmatullahi wa barakatuhu!
Liebe Geschwister im Islam,
I.
@Diener des Albarmherzigen
BarakaAllahu fik für deinen Beitrag Akhi. Ich glaube, dass du nicht weisst, weshalb ich diese Paragraphen erwähnt habe, da du, wie du schon sagtest, aufgrund von Zeitmangel, nicht alles gelesen hast. Denn diese wurden meinerseits nicht gepostet, weil ich auf diese Ansprüche behaglich bestehen würde, sondern vielmehr weil Akhi kazeem folgende Aussage gemacht hat:
Zitat: „welche vorteile hat eine frau die standesamtlich geheiratet hat vor einer frau die nicht standesamtlich heiratet? ausser das sie vor dem gesetz hier nicht als seine frau gilt und ihr keine steuerlichen vorteile hat.“
Ich hoffe InschaAllah, dass du mich jetzt verstanden hast. Allerdings muss ich noch auf folgende Aussage von dir eingehen:
Zitat: „Wie du selber schon erwähnt hast für einen Muslim ist in erster Linie die Sharia die zählt und nicht was einem irgend ein Gesetz in irgendeinem Land als Anspruch gibt, was der Sharia widerspricht. Wenn dir ein Gesetz in irgendeinem Land z.B. grobgesagt dir den Anspruch gibt, den Nachbar zu beklauen, heißt das immer noch nicht das die dir als Muslim oder Muslimin erlaubt ist.“
Euthibillah – Möge Allah te´ala uns von allem Schlechten fernhalten - Amin.
Wenn eine nichtislamische Gesetzgebung, etwas erlaubt, was islamisch unkorrekt ist, sollte man als Muslim wissen, dass das nicht erlaubt ist. Ich denke, dass jeder Muslim weiss, dass klauen haram und auch eine große Sünde ist. -Natürlich ist es mir bewusst, dass es sich hierbei lediglich um ein Beispiel deinerseits handelt.
Wichtig ist ja auch, wie bereit schon mehrmals erwähnt wurde, die SHARIA - Alhamdulillah.
Zudem muss ich hier noch folgendes richtig stellen:
Zitat: „Und genauso ist das auch mit diesen "Ansprüchen" die man erwähnt hat, wobei man damit den Mann sein ganzes Leben lang zur Kasse "bittet".“
Den Anspruch, den du meinst Akhi, der nennt sich „UNTERHALT“. Wenn du meinen Beitrag erneut durchliest, wirst du feststellen, dass ich diesen Anspruch BEWUSST nicht erwähnt habe, da ich es auch nicht für gerecht halte, den Mann sein Leben lang zur Kasse zu bitten. Zumal das sicherlich ebenfalls islamisch unkorrekt wäre.
Zitat: „Eine Muslimin sollte Allah s.v.t. fürchten und nur das als Anspruch akzeptieren, was ihr Allah s.v.t. auch als Anspruch gegeben hat durch Seine Gesetzgebung.“
Ja inschaAllah Akhi, selbstverständlich bin ich ganz deiner Meinung.
Hierzu möchte ich für das allgemeine Verständnis eine kurze Definition zu den Ansprüchen, die ich erwähnt habe (Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich) machen:
1. Versorgungsausgleich:
Der Versorgungsausgleich tritt erst nach der Scheidung und zwar sogar erst mit Eintritt der Rente in Kraft. - Beispiel:
Anwartschaften................................Mann..............................Frau
Vor der Ehe......................................20.000,00.......................20.000,00
Während der Ehe...............................10.000,00........................1.000,00
Nach der Ehe (Scheidung)...................30.000,00.......................21.000,00
Nach Versorgungsausgleich..................25.500,00.......................25.500,00
Ich habe jetzt bewusst das Beispiel mit der Frau gemacht, da in der Regel die Frau zu Hause bleibt und sich um den Haushalt kümmert, hingegen der Mann arbeiten geht und folglich seine Anwartschaften steigen.
Der Anspruch endet mit der Scheidung und die Frau hat kein weiteres Recht auf die Anwartschaften des Mannes. Zudem werden nur die Anwartschaften bis zur Hälfte ausgeglichen, welche während der Ehe erworben wurden.
2. Zugewinnausgleich:
Hier ist es im Prinzip das Gleiche, nur das es nicht mit der Rente, sondern unmittelbar nach der Ehescheidung in Kraft tritt. Hierbei werden nicht die Anwartschaften, welche während der Ehe erworben wurden geteilt, sondern das Vermögen, welches die Eheleute gemeinsam erworben haben. Dieser Anspruch endet ebenfalls mit der Scheidung. Wobei man beachten muss, dass der Gewinn der Eheleute vor der Eheschließung (welche jeweils in die Ehe mit eingebracht wurde) nicht geteilt wird!
Also Akhi, ich weiss es nicht besser – wa Allahu´alem – ist das islamisch unkorrekt? (Das ist keine rhetorische Frage – also bitte nicht falsch verstehen).
Man muss die Sache auch aus einem anderen Blinkwinkel betrachten, da es möglich ist, dass die Frau arbeiten geht und der Mann den Haushalt führt und demnach die Frau beispielsweise mehr Anwartschaften erwirbt, welche sie im Falle einer Scheidung mit ihrem geschieden Ehemann teilen müsste.
II.
@kazeem
Zitat: „schwester schawwal, ich glaube ich habe dich jetzt verstanden.
leider liegt ein kleiner unterschied darin, indem was man schreibt und was man letztendlich meint! was du aber gemeint hast, ist nach deinen jetzigen erläuterungen inscha allah klar!“
Hamdulillah, dass du mich jetzt verstanden hast, aber eigentlich habe ich meine Ausdrucksweise nicht geändert, bzw. keine Erläuterungen gemacht. Ich habe mich hier lediglich wiederholt/zitiert.
Aber kheir inschaAllah – Hauptsache du hast mich jetzt inschaAllah und alhamdulillah verstanden Akhi.
III.
@Ummu Tahlha
BarakaAllahu fiki liebe Ukhti
Zitat: „Jedoch meinte ich, dass die allgemeine Regel die ist, dass man mehrere Frauen heiraten soll. Die Ausnahme ist es, "nur" eine Frau zu heiraten. InschaAllah verstehst du jetzt den Unterschied.“
JasakaAllahu kheiran für deine Erläuterung. Jetzt habe ich es inschaAllah verstanden. Aber kannst du mir, liebe Ukhti, eine authentische Quelle, von welcher ich die konkreten Beweise entnehmen kann, nennen. Das wäre mir sehr wichtig, da ich bisher nur die Version kannte, die ich dir nannte. BarakaAllahu fiki im Voraus.
Zitat: „Du hast einen Link gepostet, aus dem du zitiert hast, hamdulillah. Ich habe es mir angeschaut. Jedoch muss ich sagen, dass ich mit diesem Text nicht übereinstimme, da ich nicht der Meinung bin, dass die Mehrehe nur eine Ausnahme darstellt. Gerade wenn ich mir die islamische Geschichte anschaue, insbesondere die Zeit der Salaf As-Salih, dann sehe ich etwas ganz anderes... Vor allem wird dort auch erwähnt, dass die Polygyny mubah sei. Ich las in einer Fatwa (wenn ich mich recht erinnere war sie von Ibn Baz rahimahullah), dass es mustahab sei, worin ja doch ein erheblicher Unterschied besteht, Allahu a'lam.“
Liebe Ukhti, wenn das wirklich so ist, dann solltest du vielleicht die Beweise, den Tafsir von Sura Nisa, welche deine Aussagen belegen posten. Vor allem weil ich dachte, dass meine Quelle authentisch ist. Zumal ich meinen Beitrag mit den Angaben aus der „Home“-Seite „DieWahrheitImHerzen“ zusammengestellt habe.
Und Allah subahanahu wa te´ala weiss es am besten!
Es ist die Pflicht eines jeden Muslims nach Wissen zu streben und genau das ist meine gute Absicht – inschaAllah.
Fiemanillah!