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Mehr als eine Frau heiraten ?
#19
As Selamun Aleykum wa rahmatullahi wa barakatuh,

InsaAllah Uthki,viele Geschwister meinen das es durch "Und wenn ihr fürchtet ungerecht zu den Waisen zu sein..." auf eine Ausnahmesituation beschränkt ist.Um das zu erleutern wird immer gerne das Beispiel mit den vielen Witwen nach einem Krieg herrengezogen.Dann in Verbindung mit der Empfehlung auf eine Ehefrau wird Ali ra. und Fatima ra. genannt,ich hab es auch schon als Argument gehört das unsere Mutter Aischa ra. als Vorbild für die Muslimas ja Eifersüchtig gewesen wäre.Es gibt dann ja auch Sachen die genannt werden die es weiter scheinbar ins unmögliche wegschieben sollen,der Mann müsste nach dem Islam ja jeder Frau ein eigenes Haus bieten (kein Scherz),wo steht das dies eine Bedingung ist? Das nur Millionere 4 Frauen haben dürften?

Halt Argumente die dahingehend gezielt sind als zu einem Ausnahmefall zu erklären um es zu umgehen.Wieviele Schwestern (oder ihre Eltern) versuchen dem Mann schon beim Kennenlerngespräch das Recht was ihm Allah swt. gegeben hat zu nehmen.Ich kann das verstehen das es wirklich schwer ist für eine Frau die mit anderen Werten und Vorstellungen als die des Islams aufgewachsen ist dies zu akzeptieren,aber wie bei jeder unislamsichen Einstellung die man(n) hat sollte man dran arbeiten und nicht einfach seinem Nafs folgen.Und ich meinte selbst wenn es so wäre das damit nur eine Ausnahmesituation gemeint wäre,wir haben mehr als genug Schwestern die geschieden sind und einen wirklich praktizieren Mann suchen.In dem Sinne ist die Ausnahme eher zu einer Regel geworden,wiele von den Schwestern zb. hier im Forum die über 25 sind sind schon gescheiden.Aber natürlich bestehen nicht nur die ledigen Frauen darauf die einzige zu sein,selbst für viele geschiedene kommt nur ein lediger oder geschiedener Bruder in Frage.Stell dir vor eine praktizierende verheiratete Frau,der Allah swt. ein gutes islamisches Heim gegeben hat hat eine unter ihren praktizierenden Freundin die geschieden da steht,seit Jahren einen Mann sucht.Solche Frauen die ihre Situation sehen beschweren sich dann über die Männer weil die ja keiner eine geschiedene heiraten wollen würde.Aber Sie selbst lehnt es genauso ab,kommt noch nicht mal auf den Gedanken das ihr Ehemann dieser Frau,vieleicht auch noch ihrem Kind ein islamisches Zuhause bei ihnen bieten könnte,wenn Sie es nicht wäre die da Steine in den Weg legt,das Sie genauso mitschuld dran ist das in der Umma heute solche Frauen keinen Mann finden.

InsaAllah verstehst du jetzt wie ich es meinte Uthki.
Wa Aleykum As Selam wa rahmatullahi wa barakatuh
#20
bismillah

Salam_wr_wb

@Diener des Albarmherzigen

BarakaAllahu fik für deinen kurzen, aber sehr präzisen und verständlichen Beitrag.

Diener des Allbarmherzigen schrieb:So Schwester, jetzt habe ich alles gelesen....und die Zeit habe ich mir jetzt mal einfach genommen. :-)

:jazak:

Diener des Allbarmherzigen schrieb:Jetzt verstehe ich auch was du meinst.
Und das mit der Ungerechtigkeit könnte ich dir zustimmen. Nuuuuur....

Diese Ungerechtigkeit kommt nicht von Mann aus sondern vom Staat der die zweite Frau einfach nicht akzeptiert und somit anderen Frauen nicht diese Vorteile die evtl. die erste Frau hat, nicht gewährt.

Ja klar Akhi, da bin ich ganz deiner Meinung - ;)

Denn zur Ungerechtigkeit habe ich meine persönliche Meinung nicht geäußert. Vielmehr habe ich die Vorteile genannt, die eine standesamtlich verheiratete Frau gegenüber der nicht standesmtlich verheirateten Frau hat. Und zwar erst nach dem Akhi Muslim11 gefragt hat, ob das nicht ungerecht sei. Siehe hierzu, wie folgt:

Muslim11 schrieb:Aber brauche noch eine genauere Antwort. Ist es denn erlaubt weitere Frauen wie du schon geschrieben hast zu heiraten (Nikah) wenn man mit einer Frau standesamtlich verheiratet ist. Wäre es nicht ungerecht ??

Wie auch immer.... wir verstehen uns - inschaAllah!

Diener des Allbarmherzigen schrieb:Ich meine selbst wenn wir jetzt mal die Mehrehe bei Seite lassen und diese Regelungen anschauen gegenüber der Ehefrau, das wenn sie verheiratet ist, nicht gleich behandelt wird, wie wenn sie geschieden wird, ist an sich allein schon komisch genug.

Wenn man schon für einen "Ausgleich" sorgen will nach der Scheidung
wieso macht man nicht gleich diesen "Ausgleich" in dem man in der Ehe ist?

Akhi, als diesen Teil gelesen habe, fand ich das ziemlich lustig Lol...

Während der Ehe ist ein Ausgleich nicht erforderlich, da die Eheleute während der Ehezeit in der gesetzlichen Gütergemeinschaft leben. Insofern gehört alles was dem Mann gehört ebenfalls auch der Frau und umgekehrt genauso. (Ausnahme: Ehevertrag)

Diener des Allbarmherzigen schrieb:Na ja wie auch immer, das sollte uns nicht weiter beschäftigen. Wichtig ist hier das diese Sachen nicht in der Hand des Mannes liegen sondern in der Hand des Staates.

Sollte deswegen etwa der Mann keine zweite Ehe schließen (islamisch gesehen), nur weil der Staat dies nicht vorsieht?

Auch hier Akhi, stimme ich dir zu, da hast du schon recht.

Wa_salam_wr_wb
#21
gelöscht
#22
Salam_wr_wb liebe Geschwister,

ich danke euch allen für die Mühe und Antworten.
Auch wenn es einige Missverständinisse gab, seit ihr alle sachlich geblieben. Super! :hamd:
Möge Allah :swt: euch belohnen


Hierzu wollte ich noch sagen:
Sirat al-Mustaqim schrieb:Wenn in Deutschland ein Gesetz erlassen werden würde, welches dir das Beten verbietet, würdest du dann etwa das Beten unterlassen?

dass ich 1. den Vergleich schlecht finde und 2. Das Gebet für uns Muslime PFLICHT ist aber die MEHREHE keine Pflicht ist.

Wa_salam_wr
#23
Salam_wr_wb

Ich sprach vom Gebet im Allgemeinen, es gibt schließlich auch freiwillige Gebete. Wie dem auch sei, mit meinem Vergleich wollte ich lediglich übermitteln, dass für einem Muslim einzig und allein die Gesetze Allahs von Gültigkeit sind und dass uns keine anderen Gesetze, als die von Allah jala wa ´ala vorschreiben können, was wir zu tun und zu lassen haben und solange eine bestimmte Handlung im Islam nicht haram (untersagt) ist, dann darfst du diese Handlung auch begehen, auch wenn sie nach anderen Gesetzen verboten ist, da diese Gesetze für uns Muslime ungültig sind.
#24
Salam_wr_wb

wenn es ein Gesetzt geben würde was das Gebet verbieten würden, dann dürfte hier sowieso kein Muslim mehr leben. Ausser die Muslime dich sich nur so nennen aber mit dem Islam nix zu tun haben.
#25
bismillah
Salam

Zitat:Diener des Allbarmherzigen schrieb:
Ich meine selbst wenn wir jetzt mal die Mehrehe bei Seite lassen und diese Regelungen anschauen gegenüber der Ehefrau, das wenn sie verheiratet ist, nicht gleich behandelt wird, wie wenn sie geschieden wird, ist an sich allein schon komisch genug.

Wenn man schon für einen "Ausgleich" sorgen will nach der Scheidung
wieso macht man nicht gleich diesen "Ausgleich" in dem man in der Ehe ist?

Zitat:Sawwal:
Akhi, als diesen Teil gelesen habe, fand ich das ziemlich lustig ...

Während der Ehe ist ein Ausgleich nicht erforderlich, da die Eheleute während der Ehezeit in der gesetzlichen Gütergemeinschaft leben. Insofern gehört alles was dem Mann gehört ebenfalls auch der Frau und umgekehrt genauso. (Ausnahme: Ehevertrag)

Wer sagt das? Der Staat schon wieder?
Im Islam ist das Vermögen genau geregelt und jeder sowohl Mann auch wie Fraug hat ihr eigenes Vermögen. Da gibt es kein Mischmasch..
Das wär ja was, wenn man den Mahr den man der Frau gibt bei der Eheschließung wieder zurückbekommt ... Kopf

Ja und was soll dann das hier?


Zitat:Anwartschaften................................Mann..............................Frau
Vor der Ehe......................................20.000,00.......................20.000,00
Während der Ehe...............................10.000,00........................1.000,00
Nach der Ehe (Scheidung)...................30.000,00.......................21.000,00
Nach Versorgungsausgleich..................25.500,00.......................25.500,00

Denk2
#26
bismillah

Salam_wr_wb

@Diener des Allbarmherzigen

Diener des Allbarmherzigen schrieb:Wer sagt das? Der Staat schon wieder?
Im Islam ist das Vermögen genau geregelt und jeder sowohl Mann auch wie Fraug hat ihr eigenes Vermögen. Da gibt es kein Mischmasch..
Das wär ja was, wenn man den Mahr den man der Frau gibt bei der Eheschließung wieder zurückbekommt ...

Ja Akhi, dass sagt der Staat - natürlich sagt die Sharia etwas Anderes.

Wie das Vermögen im Islam zwischen Mann und Frau geteilt wird, weiss ich Akhi!!! - Aber wir hatten doch über die deutsche Gesetzgebung gesprochen. Siehe nachfolgend:

Diener des Allbarmherzigen schrieb:Ich meine selbst wenn wir jetzt mal die Mehrehe bei Seite lassen und diese Regelungen anschauen gegenüber der Ehefrau, das wenn sie verheiratet ist, nicht gleich behandelt wird, wie wenn sie geschieden wird, ist an sich allein schon komisch genug.

Meine Aussage über die gesetzliche Gütergemeinschft in der Ehe gilt hierauf.


Bezüglich meinem Beispiel im Versorgungsausgleich:

Die 1.000,00 €, die der Frau zugehören, entstehen während der Ehezeit, sowie auch die 10.000,00 €, die dem Mann zugehören!

Die Entstehung ist ganz logisch! Denn im Normfall führt die Frau den Haushalt, folglich sind die Anwartschaften der Frau niedrig. Hingegen sind die Anwartschaften des Mannes sehr hoch, da er arbeiten geht und foglich Sozialversicherungsbeiträge zahlt.

Aber diese Anwartschaften sind während der Ehezeit irrelevant, da der Versorgungsausgleich erst nach der Scheidung durchgeführt wird und erst mit der Rente in Kraft tritt.

Akhi, diese Erläuterung hätte ich nicht gemacht, wenn wir nicht über die deutsche Gesetzgebung gesprochen hätten.

Ich kann es nur wieder sagen: "Das diese Gesetze (die deutschen Gesetze, oder die Gesetze einer anderen Notion) in der Sharia irrelevant sind, ist mir -hamdulillah- bekannt."

Es ist nur so, dass ich mich auch in der deutschen Gesetzgebung auskenne. -Was ja eigentlich (eigentlich, weil wir mit der deutschen Gesetzgebung leben, was aber NICHT heissen soll, dass wir nach der deutschen Gesetzgebung leben- Euthibillah) auch egal ist.

In diesem Sinne... ich hoffe inschaAllah, dass wir uns jetzt verstanden haben.

Wa_salam_wr_wb
#27
bismillah
Salam

Es ist auch keine Kritik an dich Schwester sondern Kritik, genau an diesen Gesetzen. Irgendwie nimmst du das immer persönlich habe ich das Gefühl... Gruebel


Also was ich gemeint habe ist eben das die Frau während der Ehe nach dem Beispiel was du gebracht hast DOCH EXTRA gehalten wird die Frau mit ihren Anwartschaften von 1000 Euro und der Mann auch mit seinen Anwartschaften von 10.000 Euro. Würde z.B. keine Scheidung stattfinden, würde wenn wir z.B. die Rentenverteilung betrachten, eben genau diese 1000 Euro für die Frau angerechnet und es würde überhaupt kein Ausgleich stattfinden. Das ist eben was ich mit "komisch" meine. Einerseit versucht man irgendwelche Ausgleiche zu machen aber andereseits gibt es genügend Beispiele wo genau das Gegenteil wieder der Fall ist.......

Da kann ich nur sagen Elhamdulillah das ich Muslim bin und die Gesetze Gottes für mich relevant sind.
  


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