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Muslim ohne Gebet
#1
As salam !


Also es ist Ja eine Säule, das man Betet im Islam.

Kann man sich '' Ohne Gebet '' Als Muslim bezeichnen?
#2
taner66 schrieb:As salam !


Also es ist Ja eine Säule, das man Betet im Islam.

Kann man sich '' Ohne Gebet '' Als Muslim bezeichnen?

Soweit ich weiss, hatten wir das Thema schon mal.

Es gibt verschiedene Meinungen darüber. Einige sagen, dass wenn man gar nicht betet, mit dem Islam nichts zu tun hat.
Andere sagen, dass wer nicht betet, aber die Gebetspflicht nicht leugnet, trotzdem noch Muslim ist, wenn auch ein sehr sündiger.

Allerdings sind sich alle darin einig, dass wer die Gebetspflicht leugnet, Kafir ist, selbst wenn er betet.
Und wer nicht betet oder seine Gebete vernachlässigt (das heisst, wer nur alle paar Tage einmal betet oder nur jeden Freitag), der wird allahu 'alem am jüngsten Tag mit der Hölle bestraft.
#3
also wen ein ''muslim '' nicht betet ist er ein kafir ?

kafir heist Ungläubiger, oder derjenige, der was anders macht, wass allah befohlen hat oder ?
#4
Salam_wr_wb

Akhi Taner:

Wir hatten das Thema schon einmal, wie gesagt..bitte benutz die Suchfunktion Akhi.

http://diewahrheitimherzen.de/forum/show...0f394cdeb3

http://diewahrheitimherzen.de/forum/show...0f394cdeb3

Ließ dir bitte Beide Gründlich durch! Und bitte lerne die Grundlagen Akhi

Achja: Hab das Thema verschoben - Achte bitte auch darauf

Wa_salam_wr_wb
#5
taner66 schrieb:also wen ein ''muslim '' nicht betet ist er ein kafir ?

kafir heist Ungläubiger, oder derjenige, der was anders macht, wass allah befohlen hat oder ?

wie gesagt Bruder...dazu gibt es 2 verschiedene Meinungen. Ich wäre vorsichtig, jemandem zum Kafir zu erklären.
Das Gebet ist eines der wichtigsten Dinge im Islam überhaupt und nicht nur irgendeine Pflicht.
Es zu vernachlässigen ist schon schlimm genug, aber es zu unterlassen ist noch schlimmer.
Einige sagen, dass man dadurch den Islam verlässt. Ich selbst folge der Madhab von Abu Hanifa der sagt, dass man dadurch nicht unbedingt zum Kafir (zum Ungläubigen) wird.

Von der Gebetspflicht sind nur 3 Sorten Menschen ausgenommen.
1. Die Frau in der Menstruation
2. Kinder unter 10 Jahren
3. Muslime, die geistig oder psychisch krank sind.

Für alle anderen gilt die Gebetspflicht und wer nicht regelmässig oder gar nicht betet, obwohl alle Voraussetzungen erfüllt sind, der wird allahu alem mit der Hölle bestraft.
#6
Salam_wr_wb

Akhi Ihsan bitte antworte immer mit Beweisen. Das mit der Gebetsplflicht hätte ich gerne mit Beweis : )

Und barakallahu fiek das du das angesprochen hast.
Bruder Taner: Fang jetzt auch keinem Fall an, dich mit Themen zu beschäftigen wann wer Kafir ist. Es reicht wenn du die Regeln selbst praktizierst, aber andere als Ungläubige abzustempeln - Davon müssen wir uns sehr sehr weit fernhalten. Erst recht, wenn man noch alle Grundlagen lernen muss.

Wa_salam_wr_wb
#7
Nureed schrieb:Salam_wr_wb

Akhi Ihsan bitte antworte immer mit Beweisen. Das mit der Gebetsplflicht hätte ich gerne mit Beweis : )

Wa_salam_wr_wb

Was genau meinst du? Wer von der Gebetspflicht ausgenommen ist?
#8
Salam_wr_wb


Zitat:Von der Gebetspflicht sind nur 3 Sorten Menschen ausgenommen.
1. Die Frau in der Menstruation
2. Kinder unter 10 Jahren
3. Muslime, die geistig oder psychisch krank sind.


Für diese Aussage...
Wir müssen uns immer angewöhnen, Beweise zu posten

Wa_salam_wr_wb
#9
Nureed schrieb:Salam_wr_wb


Zitat:Von der Gebetspflicht sind nur 3 Sorten Menschen ausgenommen.
1. Die Frau in der Menstruation
2. Kinder unter 10 Jahren
3. Muslime, die geistig oder psychisch krank sind.


Für diese Aussage...
Wir müssen uns immer angewöhnen, Beweise zu posten

Wa_salam_wr_wb


Ach so, ich dachte das weiss doch jeder :)

Also...zu 1:

Als Ummu Habîbe bint Jahs sich beim Gesandten Allahs über das Blut beschwerte, hatte er Folgendes gesagt: Verrichte das rituelle Gebet nicht, solange die Menstruation dich daran hindert; wasche dich dann und verrichte das rituelle Gebet.

Zu 2:

Es gibt da auch einen Hadith vom Propheten Muhammad (a.s.s.) der besagt, dass Kinder mit 7 Jahren das Gebet lernen sollten und mit 10 Jahren verrichten sollten. Notfalls sollten die Eltern das Kind auch schlagen dürften (natürlich nur leicht).
Ich hab den Hadith leider nicht zur Hand, aber ich schwöre bei Allah dass das die Wahrheit ist und ich mir das nicht ausgedacht habe!

Zu 3:

Einer der Vorrausetzungen für die Verrichtung der islamischen Pflichten ist ein gesunder Verstand. Wenn jemand psychisch krank oder geistig zurückgeblieben ist, kann er das nicht und ist damit von sämtlichen Pflichten und Strafen befreit.

Beweis:

Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Ein Mann kam zum Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, während er sich in der Moschee aufhielt, und rief ihm zu: O Gesandter Allahs, ich beging Unzucht! Da wandte sich der Prophet von ihm ab. Als der Mann aber die Zeugenaussage viermal gegen sich selbst geleistet hatte, ließ ihn der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, zu sich näher kommen und fragte ihn: Bist du geisteskrank? Der Mann sagte: Nein! Der Prophet fragte ihn weiter: Bist du verheiratet? Der Mann antwortete: Ja! Darauf sagte der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm: Nehmet ihn dann und steinigt ihn!

Was wäre wohl passiert, wenn der Mann auf die Frage, ob er geisteskrank ist, mit JA geantwortet hätte?
  


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