Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Nach Raka kein "Allahu Akbar" gesagt
#1
Selamu Aleykum wa Rahmetullah wa Barakathu liebe Geschwister
Ich weiß nicht ob,das hierhin gehört denn bei "Reinigung und Gebet" konnte ich nichts schreiben..
Also,ich weiß nicht ob meine Gebete gültig sind da ich beim aufstehen einer Raka nicht Allahu Akbar gesagt habe und es ist mir heute erst aufgefallen.

Falls Sie nun ungültig sind soll ich sie nachholen oder Taubah machen?
#2
Wa alaikum salam wa rahmatu Allahi wa barakatu,

Da es sich nicht um den Eröffnungstakbir (das Sagen von "Allahu akbar" am Anfang zur eröffnung des Gebetes ) handelt, ist dein Gebet inshaAllah gültig.

Alle anderen Takbeerat (also auch dies welches du vergessen hast) zählen als Pflicht und nicht als tragende Säule des Gebetes, daher muss man Sujuud shaw (Vergesslichkeitsniederwerfung) dafür hinzufügen.

Da es dir wohl doch erst später aufgefallen ist, gilt bei dir etwas anderes:

Es wurde gefragt ob man Sujud-Shaw später nachholen kann.

"In Al-Rawd al-Murabba’ Sharh Zaad al-Mustaqna’ (2/461) it says: (If he forgets), i.e., he forgets to do the sujood al-sahw which should be done before the salaam, (and he says salaam), then he remembers, (he should do the sujood) and it is obligatory (if the time that has passed is short)… [u]If he has said salaam – and if a long time has passed according to what is ordinarily regarded as a long time, or he broke his wudoo’, or he left the mosque – he does not need to do the sujood, and his prayer is still valid."[/u]

Der wichtige Teil für dich:
"Wenn er den Salam gesagt hat- und eine lange Zeit vergangen ist, gemäß dem was üblicherweise als lange Zeit anzusehen ist, oder er seine wudhu gebrochen hat, oder die Moschee verlassen hat- dann braucht er den Sujud nicht zu machen und sein Gebet ist gültig."
Der englische Text ist von:http://islamqa.info/en/257

In der Fatwa steht noch mehr, da es Meinungsverschiedenheiten unter den Gelehrten bei verschiedenen Dingen gibt, aber ich habe mal die Ausgangslage der Fatwa des Sheikhes genommen.

Es gibt:
Säulen, Plichten und freiwillige Handlungen im Gebet, dessen Urteil bei Unterlassung sich unterscheidet HIER eine gute Übersicht:
http://qiyaam.wordpress.com/2012/08/31/s...des-gebet/

Hier noch was zu Sujud-Shaw:
http://islam-forum.info/Thema-Sujud-As-Sahw-Teil-1
http://islam-forum.info/Thema-Sujud-As-Sahw-Teil-2
http://islam-forum.info/Thema-Sujud-As-Sahw-Teil-3

wa Allahu a3lem
wa alaikum salam wa rahmatu Allahi wa barakatu
#3
Vielen Dank Bruder,möge Allah dich reichlich belohnen für deine Mühe es raus gesucht zu haben.
  


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen:
1 Gast/Gäste