Zu deiner ersten Frage: Solange es kein Verbot dies bezüglich im Islam gibt, ist es erlaubt, auch wenn deine Verwandten etwas anderes sagen. Unser Maßstab ist ja bekanntlich das, was Allah ta'ala und Sein Gesandter sallallahu 'alaihi wa sallam gesagt haben. Alles andere ist zu verwerfen inschaAllah, wenn es keine Grundlage auf diesen beiden Dingen hat.
Bezüglich den Ayat, die die Schwester erwähnt hat. Aus ihnen geht nicht hervor, ob man seine Verwandten und Freunde nicht mehr kennt. Die einzige Information, die daraus hervorgeht, ist, dass wir vor den aufgezählten Personen fliehen werden aufgrund des Schrecken dieses Tages und den Sorgen, die wir haben werden, möge Allah ta'ala uns diesen Tag erleichtern und uns strahlende Gesichter schenken.
Beachten sollte man aber, dass man möglichst die Schuhe auszieht, wenn man den Friedhof betritt und zwischen den Gräbern geht, denn dies ist mustahabb. Das Schreiten mit Schuhen darin widerspricht der Sunnah, siehe Fataawa al-Lajnah al-Daa’imah li’l-Ifta (9/123-124)
Im Tafsir zu den Ayat steht:
يَوْمَ ÙŠÙŽÙÙرّ٠الْمَرْء٠مÙنْ Ø£ÙŽØ®Ùيه٠- ÙˆÙŽØ£ÙمّÙه٠وَأَبÙيه٠- وَصَـØÙبَتÙه٠وَبَنÙيهÙ
(Am Tag, da der Mensch flieht vor seinem Bruder und seiner Mutter und seinem Vater und seiner Gefährtin und seinen Söhnen) bedeutet, dass er sie sehen und dann vor ihnen fliehen wird und darum bemüht ist, von ihnen wegzubleiben, weil der Schrecken so gewaltig sein wird und die Angelegenheit so schwerwiegend.
Siehe Tafsir Ibn Kathir.
Wa Allahu a'lam.