Ich war eine Niete in Chemie, aber bei mir ist hängengeblieben, dass es ja verschiedene Alkoholgruppen gibt. Auf Cremes zB. ist öfter "denat. Alkohol" unter den Inhaltsstoffen aufgelistet, das ist aber kein "Khamr" im islamischen Sinne. Das hat der Bruder al-Salafi in seinem Beitrag bereits erklärt. Nur weil etwas als "Alkohol" bezeichnet wird, hat es nicht das gleiche Urteil wie der "Khamr", der harām ist. Vielleicht sollten wir ab sofort das Wort "Khamr" benutzen, wenn wir vom verbotenen, berauschenden Alkohol sprechen.
Da der Alkohol in Cola in kleinen Mengen nicht berauscht, ist er kein "Khamr" und somit halāl. (Bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege.)
Nun ein wenig klarer Gülcin?