Allah, der Erhabene, sagt im Quran:"Allah bürdet einer Seele nichts auf, was sie nicht zu leisten vermag." Kapiltel 2
Wenn eine Person aufgrund von Krankheit, egal welche es auch ist, daran gehindert ist einer islamischen Pflicht nachzukommen, wie bspw. das Fasten, so entfällt diese Pflicht für ihn. Für ihn sind nur die Taten verpflichtend, die er auch imstande ist auszuführen. Allah, der König der Könige, sagt:"Fürchtet Allah so weit ihr könnt bzw. imstande seid." Was ein Mensch nicht kann, selbst wenn er nicht beten kann, obwohl man in jeder Position eigentlich beten kann, nach dem Hadith des Propheten, Allahs Segen und Frieden sein auf ihm, wo er sagte, dass wenn einer nicht im Stehen beten kann, so soll er im sitzen beten und wenn er nicht im Sitzen beten kann, dann im Liegen. So ist das bei jeder Pflicht. Es gibt noch eine Regel. Wenn eine Sache notwendig für ein Muslim wird, damit er bspw. leben kann, oder gesund werden kann, so können die Sachen, die grundsätzlich verbote sind, für einzelne Personen, weil sie darauf angewiesen sind, erlaubt werden. So erlaubt Allah, Seine Majestät, im Quran, dass Schweinefleisch verboten ist, jedoch sagt er im nächsten Vers, dass wenn jemand in einer Notlage ist und bspw. um sein Überleben geht, so darf er so viel vom Schwein essen, damit er überlebt.