03-07-2013, 10:34 PM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03-07-2013, 10:37 PM von Umm Shayma.)
Ich gebe dir mal ein Beispiel für die Stadt Hamburg. Wenn heute schon Ramdan wäre, dann sähen die Gebetszeiten so aus:
Wochentag Datum ----------------- Fadjr --------Shuruk
(Mi) Arbiaa 24.08.1434------ -------02:51 --------04:54
Bis Fadjr darf man essen, also bis 02:51, danach NICHT mehr, ab dieser Zeit ist das Fadjr-Gebet zu verrichten dafür hat man bis Shuruk Zeit.
In scha Allah ist es nun klarer?
Wochentag Datum ----------------- Fadjr --------Shuruk
(Mi) Arbiaa 24.08.1434------ -------02:51 --------04:54
Bis Fadjr darf man essen, also bis 02:51, danach NICHT mehr, ab dieser Zeit ist das Fadjr-Gebet zu verrichten dafür hat man bis Shuruk Zeit.
In scha Allah ist es nun klarer?