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Reisende Frauengruppen, u.a.
#1
As salam alaikum,

nach einigen Recherchen habe ich bezüglich der Reise einer Frau folgende Fatwa gefunden:

Hier wird offen dargelegt, dass es für eine Frau, egal um was für eine Reise es sich handelt, nicht erlaubt ist, ohne ihren Mahram zu reisen. So habe ich mir die Frage gestellt, was denn ist, wenn es sich um eine Reise handelt, welche uns von Allah ta'ala verpflichtend auferlegt wurde, wie zum Beispiel das "Verrichten von Hajj". Nach weiteren Recherchen bin ich auf folgende Fatwa gestoßen:

Diese Fatwa vermittelt, dass die Frau, welche keinen Mahram hat, von ihrer Pflicht "Hajj zu verrichten" entbunden wird.

1. Wie ist es, wenn die Frau ohne Mahram von ihrer Pflicht "Hajj zu verrichten" gar nicht entbunden werden will? (Diese Frage bitte nicht falsch verstehen, denn gemeint sind nicht die Frauen, welche bewusst die Gesetzgebung Allah ta'ala missachten (möchten).)
2. Wie ist es, wenn die Frau ohne Mahram auch diese wunderschönen Orte sehen will?
3. Gibt es dann überhaupt keine Möglichkeit für sie Hajj zu verrichten?
4. Und wie ist es mit den sündhaften Taten, welche auf Null gestuft werden, nachdem Hajj verrichtet wurde? Kann die Frau ohne Mahram nicht auch in diesen Genuss kommen?
5. Bei uns im Ort gibt es ein Mesjid, bei welchem eine Frauengruppe, ohne männliche Begleitung, jedes Jahr Hajj verrichtet. Ist hierüber ein Verbot vorhanden?
6. In einem anderen Mesjid wird es so gehandhabt, dass der Imam von den Frauen ohne Mahram bezahlt wird, damit er (der Imam) Hajj für sie (stellvertretend) verrichtet. Kann diese Art, die Pflicht zu erfüllen, zweckerfüllend sein?

Jazak Allah khair
#2
EDIT von mir selbst
#3
Salam alaikum,

nun gut. Keine Antwort ist bekanntlich auch eine Antwort. Insofern muss ich wohl davon ausgehen, dass es auf meine Fragen keine konkreten Antworten gibt. Zumal ich eine Antwort erhalten hatte, diese jedoch aus einem, mir unbekannten, Grund vom Beitrag leistenden selbst gelöscht wurde. Wie man das in bestimmten Lebenslagen dann handhaben wird liegt dann wohl in der Hand des jeweiligen Mahrams (falls einer vorhanden sein sollte).

Inscha'Allah khair.

Vielleicht kann in so einem Fall der Wally einer Frau (auch wenn es sich hierbei nicht um den leiblichen Vater handelt) entscheiden. Wa Allah'u alem. Und wenn der Wally einer Frau auch als ihr Mahram zählen sollte (?), könnte er (der Wally) im Grunde genommen mit ihr (der Frau) Hajj machen – oder nicht?
#4
Salam_wr_wb

ich musste den link raus nehmen weil er eine Fatwa auf englisch beinhaltete
aber auch so hätte sie nicht alle fragen aber die meisten beantwortet

Salam_wr_wb
#5
Salam alaikum,

kein Ding - khair inscha'Allah.
#6
bismillah

Salam_wr_wb

InschaAllah üben wir uns alle etwas in Geduld. Die Frage wurde ja auch erst heute Nachmittag gestellt. Wir bemühen uns hier alle, so schnell wie möglich eine Antwort auf die Fragen der Geschwister zu finden, jedoch müsst ihr auch bedenken, dass wir alle keine Schuyukh sind und auch nur begrenzte Möglichkeiten haben, alhamdulillah 'alaa kulli hal.

InschaAllah findet sich aber bald eine Antwort darauf und wenn nicht, dann nicht verzagen. Einfach etwas wissendere Geschwister aufsuchen, anfragen, anrufen, etc.

BarakAllahu fiiki für deine interessanten Fragen, liebe Schwester Husaina.
#7
Salam alaikum liebe Schwester,

du hast recht. Wir sollten alle versuchen uns in Sabr zu üben inscha'Allah. Diesbezüglich habe ich erst letztens ein Hadith erhalten:

Anas :rah: berichtete:
Allahs Gesandter Sas hat gesagt:
"Das verhängnisvollste Übel ist der Mangel an Geduld."

Jazak Allah khair für deine Nasiha, ich werde inscha'Allah mein bestes geben, mich darin zu üben und wa fiki barak.
#8
Salam liebe Schwester Husaina,

Es ist einer Frau nicht erlaubt, ohne Mahram zu verreisen, wie du selber schon dargelegt hast. Eine Frauengruppe ist kein Mahram und kann den Mahram einer Frau nicht ersetzen, deshalb wäre es nicht erlaubt, in einer Frauengruppe zu reisen, um ihr Hadsch zu verrichten.

Siehe hier der Beweis im Fatwa:

http://www.fataawa.de/Fatawaas/4.Fiqh/1....a/0197.pdf

Was die Belohnung und Vergebung der Sünden einer Hadsch angeht, so ist es erstens nicht gewiss, ob sie die Hadschvollziehende bekommen würde, selbst wenn sie mit einem Mahram verreist, denn nicht jede Hadsch wird von Allah angenommen (das hängt von vielen Dingen wie reine Absicht, vorschrifstmäßige Ausführung usw. ab) und zweitens würde sie diese Vorteile ganz gewiss nicht bekommen wenn sie ohne Mahram Hadsch vollziehen würde, im Gegenteil, sie würde damit eine große Sünde auf sich laden.

Abgesehen davon kann sie Vergebung ihrer Sünden und Belohnung auch durch viele andere gute Taten erlangen.
Dass viele Moscheen und Verbände solche Frauenhadschgruppen organisieren und leiten, ändert nichts an dessen Verbot. Die Verantwortlichen begehen damit eine große Sünde.

Daß ein Imam oder sonst ein Mann für Frauen stellvertretend Hadsch vollziehen kann, ist mir nicht bekannt und das höre ich zum ersten Mal. Ich kann mir nicht vorstellen, das dies erlaubt wäre oder dass es der Frau als Hadsch von Allah angerechnet würde. Wie denn, wenn sie dazu gar nicht verpflichtet ist (solange sie keinen Mahram hat)?

Cheir inschaAllah, ich hoffe damit deine Fragen beantwortet zu haben.

Wasalam
#9
Wa alaikum salam wa rahmatullah liebe Schwester saliha66,

saliha66 schrieb:Eine Frauengruppe ist kein Mahram und kann den Mahram einer Frau nicht ersetzen, deshalb wäre es nicht erlaubt, in einer Frauengruppe zu reisen, um ihr Hadsch zu verrichten.

Mit Sicherheit nicht - khair inscha'Allah. Die reisenden Frauengruppen sind wohl eine weit verbreitete Krankheit. So wie auch das Beispiel mit dem Imam, welcher von den Frauen zur Erfüllung der "Pflicht" bezahlt wird. Wie kommen die Menschen nur darauf? Subhana'Allah!

Die Fatwa ist sehr lehrreich. Im Zusammenhang mit deinem Beitrag, sind all meine Fragen beantwortet inscha'Allah.

Jazak Allah khair liebe Schwester. Möge Allah ta'ala dich dementsprechend belohnen.
  


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