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Sind Beziehungen vor der Ehe erlaubt?
#1
Frage:
Wie lautet das Urteil in der Religion bezüglich (vorehelicher) Beziehungen?
Antwort:
Wenn der Fragende mit „vor der Ehe“ meint, vor der Vollendung der Ehe, aber nach dem Vertrag 1, dann ist nicht schlimmes bei solch einer Beziehung, da sie aufgrund des Vertrages seine Ehefrau ist, obwohl sie die Hochzeit noch nicht anständig durchgeführt haben. Wenn es jedoch vor der Ehe ist, das heißt während der Zeit der Verlobung und anderes, dann ist solch ein Kontakt verboten und nicht erlaubt. Es ist einem Mann nicht erlaubt die Gesellschaft einer nicht verwandten Frau zu genießen, weder mit Gesprächen, Blicken oder privater Gesellschaft. Es wird bestätigt, dass der Prophet (Frieden und Segen seien auf ihn) sagte,
„Ein Mann darf mit einer Frau nicht alleine sein, außer in der Anwesenheit (eines) ihrer Mahram. Und eine Frau darf nicht reisen, außer mit einem Mahram.“ 2
Zusammengefasst, wenn dieser Kontakt oder Beziehung nach dem Ehevertrag ist, dann ist nichts Schlimmes dabei. Wenn es vor der Hochzeitsfeier ist, sogar wenn es nach der Verlobung und Einwilligung ist, dann ist es nicht erlaubt. Solch ein Verhalten ist für ihn verboten, da die Frau keine Verwandte und keine Ehefrau für ihn ist bis sie den Ehevertrag abgeschlossen haben.
Scheich ibn Uthaimin
Fußnote
  1. Der Shaikh bezieht sich hier auf eine Praktik, die relativ üblich in der muslimischen Welt ist. Manchmal wird der Ehevertrag abgeschlossen, aber die zwei leben für eine Zeit nicht als Ehemann und Ehefrau zusammen. Sobald der Ehevertrag jedoch abgeschlossen ist, sind die zwei Ehemann und Ehefrau und sind für einander rechtmäßig zugelassen (auch wenn die „Sitte“ was anders sagt). Dies ist nicht mit der Verlobungszeit zu verwechseln. Während der Verlobung stimmen die zwei überein, dass sie heiraten werden, aber trotzdem führen sie den Ehevertrag aus um wirklich Ehemann und Ehefrau zu werden.
  2. Von Muslim berichtet. Al-Bukhari sagt etwas Ähnliches.
  


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