1 – (218) ´Aischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete: Der Prophet, Allahs Segen und Frieden sein auf ihm, zog sich in den letzten zehn Tagen von Ramadan zurück und ich stellte ein Zelt für ihn auf, damit er nach dem Morgengebet darein gehen kann. Hafsa bat ´Aischa darum, ob sie für sie auch ein Zelt aufschlagen kann und sie hat es ihr gestattet. Als Zainab bint Jahsch dies sah, hat sie auch ein Zelt aufgeschlagen. Als der Prophet, Allahs Segen und Frieden sein auf ihm, dies am Morgen bemerkte, sagte er:“Was ist das?“ Ihm wurde die ganze Situation geschildert, woraufhin er sagte:“Denkst du, dass sie etwas gutes mit dieser Sache beabsichtigten? Dann hat er es für diesen Monat beendet, sich in die Moschee zurückzuziehen und hat sich dafür zehn Tage im Monat Schawwal zurückgezogen.
Bukhari (2033) Muslim (1173) und Maalik in seinem „Muwatta“ (1/316)
Imam Maalik sagte über die Frau: Wenn sie sich in die Moschee zurückzieht und währenddessen ihre Monatsregel bekommt, soll sie in ihr Haus zurück gehen. Wenn sie dann wieder rein ist, kehrt sie zu dem Zeitpunkt in die Moschee zurück, wenn sie wieder rein geworden ist. Dann vollendet sie ihr Zurückziehen (I´tikaaf) was noch übrig davon ist. Genau so verhält es sich auch bei einer Frau, die zwei Monate hintereinander fasten muss. Wenn sie ihre Monatsregel bekommt und dann wieder rein wird, vollendet sie von ihrem Fasten was sie noch fasten muss und schiebt dies nicht hinaus.