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Teilnahme an Beerdigungen der Kuffar (-Eltern)
#1
As Selam Alaykum rahmatullah wa barakatuh,

Frage:
Wie lautet das Urteil über die Teilnahme an Beerdigungen der Ungläubigen, was ein politischer Brauch und eine allseits angenommene Tradition geworden ist?

Antwort:
Wenn einige der Kuffar anwesend sind, die ihre Toten begraben können, dann sollte der Muslim dies nicht tun oder sich ihnen anschließen oder sie dabei unterstützen oder ihnen gemäß politischer Sitte Freundlichkeit durch die Teilnahme an ihren Beerdigungen erweisen. Es ist nicht bekannt, dass der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien mit ihm) oder die rechtgeleiteten Khalifen so etwas taten.

Vielmehr verbot Allah Seinem Gesandten (Allahs Frieden und Segen seien mit ihm) das Stehen am Grab von `Abd-Allah ibn Ubayy ibn Salul, weil dieser ein Ungläubiger war. Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „Und (oh Muhammad) bete niemals über jemandem von ihnen (den Heuchlern), der gestorben ist (das Totengebet), und stehe nicht an seinem Grab! Sie verleugneten ja Allah und Seinen Gesandten, und sie starben als Frevler (Fasiqun – rebellisch und ungehorsam Allah und Seinem Gesandten gegenüber).“ (9:84)

Ist aber keiner von ihnen anwesend, der ihn beerdigen könnte, dann sollten die Muslime ihn beerdigen, wie der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien mit ihm) es mit den Getöteten von Badr tat und mit seinem Onkel Abu Talib, als dieser starb und er zu `Ali sagte: `Geh und begrabe ihn.`[1]

Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
(‘Abd-Allah ibn Qa‘ud, ‘Abd-Allah ibn Ghadyan, ‘Abd al-Razzaq ‘Afifi, ‘Abd al-‘Aziz ibn
‘Abd-Allah ibn Baz) Fataawa al-Lajnah al-Da’imah 9/10

Anmerkung:
[1] Abu Dawud (Nr. 3214) und al-Nasa’i (Nr. 2006) berichteten, dass `Ali (radiAllahu anhu) sagte: „Ich sagte zum Propheten (Allahs Frieden und Segen seien mit ihm): `Dein Onkel, der irregeleitete alte Mann, ist gestorben.` Er erwiderte: `Geh und begrabe deinen Vater.`“

Imam Malik (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „Der Muslim sollte seinen Vater nicht waschen, wenn der Vater als Ungläubiger starb, oder an seiner Beerdigung teilnehmen oder in sein Grab hinabsteigen, außer er fürchtet, er könnte vernachlässigt werden, dann darf er ihn beerdigen.“ (al-Mudawwanah, 1/261)

Es heißt in Scharh Muntaha al-Iradat (1/374): „Der Muslim sollte den Kafir nicht waschen, denn es ist nicht erlaubt, eine enge Beziehung mit den Kuffar aufzubauen, und diese Handlung beinhaltet, ihn zu respektieren und zu reinigen. Daher ist es nicht gestattet, wie es auch der Fall beim Totengebet ist: „Wickelt ihn nicht ein oder betet für ihn oder nehmt an seiner Beerdigung teil“, denn Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „… nehmt nicht Leute zu Schutzherren, denen Allah zürnt. …“ (60:13)
#2
Verstehe ich das richtig, dass man dann auch nicht an der Beerdigung eines Christen teilnehmen darf?
Ich dachte, dass Christen und Juden eine besonderen Stellenwert haben gegenüber den restlichen Nichtmuslimen?
#3
Möge Allah es allen Brüdern und Schwestern erleichtern, die solch eine Prüfung durchstehen müssen, Amin.
Möge Allah eure Eltern und Familienangehörigen zu Muslimen machen und auf den rechten Weg führen, Amin.
#4
assalamu alaikum
lies dir am besten mal diesen artikel durch:
http://salaf.de/tarbiya&tazkiya/PDF/tarb...20Grab.pdf

assalamu alaikum
Abdullah Ibn 'Umar,radiallahu anhum berichtete, dass der Gesandte Allahs,sallalahu aleihi wa salam sagte: "Der Muslim ist des Muslims Bruder. Ihn darf er weder unterdrücken noch zugrunde gehen lassen. Wer seinem Bruder in der Not beisteht, dem steht Allah in seiner eigenen Not bei.“.Bukhary

  


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