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Unterschied Konversion und Reversion
#1
As salam alaikum,

inscha'Allah geht es allen bestens.

Es ist ja bekannt, dass die sündhaften Taten der Ungläubigen, aufgrund ihrer Unwissenheit u.a., welche zum Islam konvertieren, nach der Shahada, auf Null gestuft werden.

Ist jemanden bekannt, ob zwischen einer reversierten und einer konvertierten Person ein Unterschied liegt?? Falls ja, würden mich die Unterschiede sehr interessieren.

In diesem Sinne - jazak Allah khair - im Voraus.
#2
Salam alaikum,

das ist dann wohl eine Frage, welche mir entweder keiner der Geschwister beantworten kann, oder für welche es einfach keine Antwort gibt.
- Wa Allah'u alem -.

Insofern geh ich davon aus, dass es hierüber weder ein Rechtsgutachten, noch jegliche Richtlinien gibt und nur Allah subhanahu wa ta'ala am Tag der Abrechnung hierüber entscheiden wird. (Was selbstverständlich außer Frage steht.)
#3
Salam_wr_wb

vielleicht solltest du die sprache der Laien oder Otto-Normal-Muslim sprechen und deine frage erneut stellen....

Wa_salam_wr_wb
#4
Salam_wr_wb

Die Frage war verständlich und mir ist eine Antwort eines Tulab Al-`Ilm (Studenten) dazu bekannt, da ich ihm vor geraumer Zeit eine ähnliche Frage stellte und er antwortete, dass demjenigen der wieder zurück zum Islam gefunden hat und der den Islam fortan praktiziert und der seine Sünden aufrichtig bereut, insha'Allah vergeben wird. Er hat mir dazu allerdings keinen Beweis genannt.
#5
Walaikum Salam ich kenne die Antwort leider auch nicht, wollte aber sagen das die Frage einfach zu verstehen war.
#6
As salam alaikum,

alhamdulillah – was für eine schöne Religion wir haben. Nochmals – jazak Allah khair.
#7
bismillah

Salam_wr_wb

Derjenige der konvertiert, bekommt halt dadurch das der den Shirk (Beigesellung) gelassen hat und den Islam angenommen hat, sozusagen ein EXTRATICKET, wo ihm ALLE SÜNDEN gelöscht werden, es geht automatisch. Er braucht nicht für jede Sünde die er gemacht hat um Vergebung zu bitten und zu Reuen, im Gegensatz zu demjenigen der schon im Islam ist und dann eine Sünde macht.


Vielleicht hilft dir diese Fetwa auch weiter.


Der Islam löscht das was vor ihm war

Frage:

Einer unserer Brüder ist kürzlich Muslim geworden. Während seiner Tage in der Jahiliyyah (Unwissenheit, bevor er Muslim wurde), verdiente er eine menge Geld mit dem Handel von Drogen. Er nahm das Geld mit sich und eröffnete eine große Buchhandlung und heiratete auch mittels dieses Geldes. Kürzlich wurde ihm mitgeteilt, dass es nicht zulässig für ihn ist dieses Geld in wohltätige Angelegenheiten zu investieren, weil Allah das Gute ist und er (Allah) nur Gutes akzeptiert. Unsere Frage ist, was mit dem Geld gemacht werden soll und wie authentisch das ist, was ihm mitgeteilt wurde?

Antwort:

Gepriesen sei Allah.

Erstens:

Gepriesen sei Allah, der ihn zum Islam geführt hat. Wir bitten Allah ihn standhaft zu machen und ihn zu dem zu leiten was gut für ihn ist im Diesseits und im Jenseits.

Zweitens:

Mit seiner Gnade und Barmherzigkeit, verursachte Allah mit dem Islam das Auslöschen der Sünden die vorher begangen wurden. Wenn ein Kafir Muslim wird, vergibt Allah alles was er vorher als Kafir tat und er wird gereinigt von seinen Sünden.

Muslim (121) überliefert dass `Amr ibn Al-`Aas (Möge Allah zufrieden mit ihm sein) sagte: Als Allah den Islam in mein Herz brachte, kam ich zum Propheten (Frieden und Segen Allahs möge auf ihm sein) und sagte: „Gib mir seine rechte Hand, so dass ich meinen Treueschwur leisten kann.“ Er harrte aus mit seiner Hand und ich hob meine Hand. Er sagte, „Was ist los, O `Amr?“ Ich sagte, „ Ich möchte eine Vereinbarung abmachen.“ Er sagte, „Was möchtest du abmachen?“ Ich sagte, „ Das mir vergeben wird.“ Er sagte,“ Weißt du nicht, dass der Islam das auslöscht was vor ihm war?“

„Islam löscht das aus was vor ihm war“ meint dass es gelöscht und weggewischt wird. Überliefert von Al-Nawawi in Sharh Muslim.

Sheikh Ibn `Utheimin (Möge Allah Ihm Barmherzig sein) wurde einmal eine ähnliche Frage gestellt, über jemanden, der sein Geld mit dem Handel von Drogen verdiente bevor er Muslim war. Er antwortete:

Wir sagen zu dem Bruder, wen Allah mit dem Islam segnete nachdem er sein Vermögen aus Haram bezog: Guten Mutes, Für dieses Vermögen ist zulässig für ihn und darin ist keine Sünde für ihn, obschon er es für wohltätige Angelegenheiten nutzt oder ausgibt, oder es nutzt um zu heiraten, weil Allah sagt in seinem heiligen Buch (in der ungefähren Bedeutung):

„Sprich zu denen, die ungläubig sind, daß ihnen das Vergangene verziehen wird, wenn sie (von ihrem Unglauben) absehen; kehren sie aber (zum Unglauben) zurück, dann wahrlich, ist das Beispiel der Früheren schon dagewesen.“ (8:38)

Alles das was vergangen ist, in allgemeinen Bedingungen, ist vergeben. Aber jedes Geld, dass gewaltsam seines Eigentümers geraubt wurde muss zurückgegeben werden. Aber Geld, dass mit allgemeiner Vereinbarung zwischen Menschen verdient wurde, selbst wenn es Haram ist, wie das welches mit Zinsen verdient wurde oder durch den Handel mit Drogen, usw. ist es zulässig für ihn wenn er Muslim wird, denn Allah sagt: „Sag denen, die ungläubig waren, wenn sie von ihrem Unglauben abkehren, Ihre Vergangenheit wird vergeben.“ Und der Prophet (Frieden und Segen Allahs möge auf ihm sein) sagte zu `Amr ibn al-`Aas als er Muslim wurde: „Weißt du nicht dass der Islam das auslöscht was vor ihm war?“

Viele Ungläubige wurden Muslime, die vorher sogar Muslime töteten, aber sie werden nicht bestraft für das was sie taten. So sage dem Bruder, dass sein Vermögen zulässig ist und keine Sünden in ihm ist, er kann es für wohltätige Angelegenheiten nutzen und es für seine Heirat nutzen. Für das, was ihm mitgeteilt wurde, dass es nicht zulässig wäre es für wohltätige Angelegenheiten auszugeben, gibt es keine Basis. Ende der Ausführung.

Quelle: Islam Q&A (www.islam-qa.com)
#8
Ich kann dazu nur sagen, das es für jemanden der sich erstmal abwendet um sein "Leben zu Leben" und später zurückkehrt wohl kaum das gleiche erwarten kann wie ein Neuling. Falls diese absicht hinter der Frage steckte.

LG
#9
As salam alaikum,

du hast mir sehr weitergeholfen - jazak Allah khair.

Diener des Allbarmherzigen schrieb:Derjenige der konvertiert, bekommt halt dadurch das der den Shirk (Beigesellung) gelassen hat und den Islam angenommen hat, sozusagen ein EXTRATICKET, wo ihm ALLE SÜNDEN gelöscht werden, es geht automatisch. Er braucht nicht für jede Sünde die er gemacht hat um Vergebung zu bitten und zu Reuen, im Gegensatz zu demjenigen der schon im Islam ist und dann eine Sünde macht.

Aus dieser Antwort hat sich jedoch eine weitere Frage hergerührt. Wie ist es denn bei einer Person, welche zwar schon im Islam war, jedoch Islam nicht verstanden hat, nicht wusste was Islam ist, nicht wusste wieso er/sie Muslim ist, und auch nicht wusste, was es mit alledem auf sich hat, Islam aus falscher Quelle kennen gelernt hat und aus Pflichtgefühl irgendwelchen Aussagen blind gefolgt ist, ohne diese Religion zu hinterfragen??

Ich habe vom Sheykh Yusuf Estes ungefähr die folgende Aussage gehört:

"Ein gebürtiger Muslim muss trotz, dass er als Muslim auf die Welt gekommen ist, aus Überzeugung die Shahada aussprechen, ansonsten ist er kein Muslim."

Wie kann dann ein gebürtiger Muslim wirklich Muslim sein, wenn er das ganze Konzept nicht verstanden und demzufolge die Shahada nicht aus Überzeugung ausgesprochen hat?

Gilt dann für denjenigen trotzdem die o.g. Antwort oder kann so eine Person garnicht als reversiert, sondern vielmehr als konvertiert bezeichnet werden.
  


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