noch mal zum abschluss von heute
Fatawa muslimischer Gelehrter bezüglich des Valentinstages
Die Fatwa des Shaikh Muhammad Ibn Salih al-Uthaimin (möge Allah ihm barmherzig sein)
Frage:
„In jüngerer Vergangenheit hat sich die Feier des Valentinstages weit verbreitet, insbesondere unter weiblichen Studenten. Dies ist einer der christlichen Feiertage. Sie tragen rote Kleidung, einschließlich ihrer Schuhe, und sie tauschen rote Blumen aus… Wir hoffen, dass Sie uns den Rechtsspruch zum Feiern solcher Tage nennen können. Was empfehlen Sie den Muslimen hinsichtlich solcher Dinge? Möge Allah Sie bewahren und beschützen."
Er antwortete:
„Das Feiern des Valentinstages ist aus verschiedenen Gründen nicht erlaubt:
1. Es ist eine erfundene Feier, die keine Basis in der Sharia hat.
2. Es ruft die Leute dazu auf, ihre Herzen und Köpfe mit solch törichten Dingen zu beschäftigen, die gegen die Rechtleitung der rechtschaffenen Vorgänger (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) gehen. Daher ist es nicht erlaubt, an diesem Tag irgendeinen der damit verbundenen Bräuche nachzuahmen, sei es in Bezug auf das Essen und Trinken, die Kleidung, den Austausch von Geschenken oder irgendetwas anderes. Der Muslim sollte stolz auf seine Religion sein und keinen so schwachen Charakter haben, dass er jedem folgt, der Lärm schlägt. Ich bitte Allah darum, die Muslime vor allen Versuchungen – sichtbar und unsichtbar – zu beschützen und über uns zu wachen und uns Stärke zu geben. Und Allah weiß es am besten."
Die Fatwa von Shaikh Abd-Allah Ibn Abd ar-Rahman Ibn Jibrin:
Er wurde gefragt:
„Das Feiern des so genannten Festes der Liebe (Valentinstag) hat sich unter den Jungs und Mädchen verbreitet. Valentin ist der Name eines Heiligen, der von den Christen verehrt wird, und dieser Tag wird jedes Jahr am 14. Februar gefeiert. Es werden Geschenke ausgetauscht und rote Rosen und die Leute tragen rote Kleidung. Wie lautet der Rechtsspruch zu diesem Tag oder zum Vergeben von Geschenken zu dieser Gelegenheit? Möge Allah Sie reichlich belohnen."
Er antwortete:
„Erstens ist es nicht erlaubt solche Feste zu feiern, denn sie sind neu erfundene Hinzufügungen (Bida), die keine Basis in der Sharia haben. So geht es aus dem Hadith von Aisha (möge Allah mit ihr zufrieden sein) hervor, die sagte, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: ‚Wer etwas unserer Angelegenheit (d.h. dem Islam) hinzufügt, das nicht Teil davon ist, der wird zurückgewiesen werden.‘ – d.h., es wird auf denjenigen, der es erfunden hat, zurückgeworfen.
Zweitens beinhaltet das Feiern die Nachahmung der Kuffar in der Verehrung dessen, was sie verehren, sowie das Respektieren ihrer Feiertage und das Imitieren einiger ihrer religiösen Praktiken. In dem Hadith heißt es: ‚Wer ein Volk nachahmt, gehört zu ihm.‘
Drittens sind die Dinge, die daraus resultieren, wie z.B. Partys, Faulenzen, Musik, Unverschämtheit, Schamlosigkeit, sich Entblößen, Zurschaustellung, das Mischen von Männern und Frauen sowie das Auftreten von Frauen vor Männern, die nicht Mahram für sie sind, haram bzw. Mittel, die zur Unmoral führen. Daher sollte so etwas nicht als Entschuldigung für Entspannung und Unterhaltung dienen und niemand sollte behaupten, dass er die Grenze nicht überschreiten würde, denn dies ist nicht korrekt. Derjenige, der sich um sich selbst sorgt, sollte sich von der Sünde fernhalten und von allem, das dazu führen könnte.
Darauf basierend ist es nicht erlaubt, derartige Geschenke und Rosen zu verkaufen, wenn man weiß, dass der Käufer dieses Fest feiern möchte, solche Dinge als Geschenke weiterzugeben oder anders zu nutzen, um diesen Tag zu ehren, damit der Händler nicht an der Schuld desjenigen, der einer Neuerung folgt, teilhat. Und Allah weiß es am besten."
Die Fatwa des Ständigen Komitees:
Das Ständige Komitee wurde ebenfalls über diesen Feiertag befragt:
„Einige Leute feiern den 14. Februar als Tag der Liebe (Valentinstag), an dem sie Geschenke und rote Rosen austauschen, rote Kleidung tragen und einander gratulieren. Einige der Bäckereien verkaufen Süßigkeiten mit roter Farbe und mit Herzen verziert und einige Geschäfte haben Werbung für Produkte, die speziell für diesen Tag gedacht sind. Wie lautet Ihre Meinung?"
Das Komitee antwortete:
„Es ist für den Muslim haram, dieses Fest und jede andere haram Feier auf irgendeine Art und Weise zu unterstützen, sei es beim Essen, Trinken, Kaufen, im Verkauf, bei der Herstellung, Werbung oder anderswie, denn dies alles ist eine Unterstützung anderer bei ihren Sünden, ihrer Übertretung und ihrem Ungehorsam gegenüber Allah und Seinem Gesandten und Allah sagt (ungefähre Bedeutung):
‚Helft einander zur Güte und Gottesfurcht, aber helft einander nicht zur Sünde und feindseligem Vorgehen, und fürchtet Allah! Allah ist streng im Bestrafen.‘ [5:2]
Daher muss der Muslim an Quran und Sunna in allen Situationen festhalten, insbesondere aber in Zeiten der Fitna (Versuchung) und wenn die Verdorbenheit sich ausbreitet. Er sollte geschickt und vorsichtig sein, um nicht auf die Irreleitung derjenigen, die den Zorn Allahs verdienen, hereinzufallen und auf diejenigen, die einem falschen Weg folgen, auf die Übeltäter, die nicht auf Belohnung von Allah hoffen und die keinen Respekt gegenüber dem Islam zeigen. Der Muslim sollte nach der Belohnung Allahs streben und um Seine Rechtleitung bitten und andere unterstützen, daran festzuhalten, denn niemand kann rechtleiten außer Allah und niemand kann uns standhaft sein lassen außer Ihm. Und Allah ist die Quelle der Stärke Möge Allah unseren Propheten segnen und seine Familie und die Gefährten und ihnen Frieden schenken." (Al-Lajna ad-Daima li-l-Buhuth al-Ilmiyya wa-l-Ifta)
Quelle: Auszug aus einer Fatwa (Islam-qa.com - Entnommen von der Seite
www.muslimat.cwsurf.de)