29-09-2008, 08:44 AM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-09-2008, 08:46 AM von dieGläubige.)
Im heiligen Koran in der Sure Al-Ahzab (die Gruppierungen), Vers 5, steht:
"Nennt sie nach ihren Vätern; das ist gerechter vor Allah. Wenn ihr ihre Väter nicht kennt, dann sind sie eure Brüder in der Religion und eure Schützlinge. Es ist für euch keine Sünde, in dem, was ihr an Fehlern begeht, sondern was eure Herzen vorsätzlich anstreben. Und Allah ist Allvergebend und Barmherzig."
Dazu hab ich eine Frage: Darf man zu seinem Stiefvater "Abi" (also Vater) sagen? Fällt das unter diese Regelung?
Ich sag zu meinem Stiefvater immer "Abi" und ich könnte mir nicht vorstellen, ihn anders zu nennen. ("Onkel"? oder seinen Namen?) Er behandelt mich ja auch wie ein richtiger Vater, alhamdulillah. Möge Allah ihn dafür reichlich belohnen.
Hoffe, dass das halal ist....
Ach ja, nochwas fällt mir dazu ein:
Als Allah meine Schwester voriges Jahr mit einem Sohn gesegnet hat (Allah möge ihn zu einem guten Muslim werden lassen), sagten sie im KH, dass sein Nachname wie der, der Mutter sein muss.
Der obig zitierte Vers besagt jedoch, dass man die Kinder nach dem Vater nennen muss. Und lt. islam. Gesetz muss ja die Frau ihren Mädchennamen behalten.
Sie waren in einer Zwicklage und meine Schwester musste den Namen ihres Mannes nehmen, damit das Kind seinen richtigen Nachnamen kriegt.
Was hätten sie sonst tun sollen? Ist es wirklich HARAM, wenn die Frau den Namen ihres Mannes annimmt? Oder hat sie einfach nur das Recht dazu?