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Vater?
#1
Salam_wr

Im heiligen Koran in der Sure Al-Ahzab (die Gruppierungen), Vers 5, steht:


"Nennt sie nach ihren Vätern; das ist gerechter vor Allah. Wenn ihr ihre Väter nicht kennt, dann sind sie eure Brüder in der Religion und eure Schützlinge. Es ist für euch keine Sünde, in dem, was ihr an Fehlern begeht, sondern was eure Herzen vorsätzlich anstreben. Und Allah ist Allvergebend und Barmherzig."

Dazu hab ich eine Frage: Darf man zu seinem Stiefvater "Abi" (also Vater) sagen? Fällt das unter diese Regelung?

Ich sag zu meinem Stiefvater immer "Abi" und ich könnte mir nicht vorstellen, ihn anders zu nennen. ("Onkel"? oder seinen Namen?) Er behandelt mich ja auch wie ein richtiger Vater, alhamdulillah. Möge Allah ihn dafür reichlich belohnen.
Hoffe, dass das halal ist.... Denk2

Ach ja, nochwas fällt mir dazu ein:

Als Allah meine Schwester voriges Jahr mit einem Sohn gesegnet hat (Allah möge ihn zu einem guten Muslim werden lassen), sagten sie im KH, dass sein Nachname wie der, der Mutter sein muss.
Der obig zitierte Vers besagt jedoch, dass man die Kinder nach dem Vater nennen muss. Und lt. islam. Gesetz muss ja die Frau ihren Mädchennamen behalten.
Sie waren in einer Zwicklage und meine Schwester musste den Namen ihres Mannes nehmen, damit das Kind seinen richtigen Nachnamen kriegt.
Was hätten sie sonst tun sollen? Ist es wirklich HARAM, wenn die Frau den Namen ihres Mannes annimmt? Oder hat sie einfach nur das Recht dazu?
#2
bismillah

Salam_wr_wb

Ist das hier in Deutschland passiert mit deiner Schwester? Ich finde das sehr eigenartig, falls es in Deutschland passiert ist, denn meine Schwester hat auch nicht den gleichen Nachnamen wie mein Schwager und trotzdem gab es keine Probleme als mein Neffe den Nachnamen von ihm bekommen hat und ich hatte in der Schule etliche Mitschülerinnen, die nach ihrem Vater benannt waren, aber die Mutter einen anderen Nachnamen trug.

Zitat:Was hätten sie sonst tun sollen? Ist es wirklich HARAM, wenn die Frau den Namen ihres Mannes annimmt? Oder hat sie einfach nur das Recht dazu?

Sie hätte sich über die Gesetzeslage informieren sollen, denn mir scheint es, als wüssten die im KH nicht, dass es keine Probleme geben sollte, wenn die Eltern verschiedene Nachnamen haben und das Kind nach dem Vater benannt werden soll.

Ich habe gerade einen Anwalt gefragt und er sagte mir, dass nach deutschem Recht das Ehepaar die Wahl hat, wonach das Kind den Namen bekommt. Er wird aber noch einmal nachschauen, um auf Nummer sicher zu gehen. Falls jedoch auch ausländisches Recht mitreinspielt, kann das ganze anders aussehen, wa Allahu a'lam.

Wäre also auch interessant, welche Staatsbürgerschaft deine Schwester und ihr Mann haben.

Und ja, laut der Fatwa hier im Forum, ist es HARAM, den Nachnamen des Ehemannes anzunehmen, weil man dann absichtlich oder unabsichtlich seine Abstammung leugnet. Denn die Frau stammt nicht von der Familie des Mannes ab, sondern von der Familie ihres Vaters, das ist ihre Herkunft.

Ich weiß jedoch nicht, ob es noch andere Meinungen zu diesem Thema von anderen Gelehrten gibt.

Allahu a'lam.

EDIT:

Ich zitiere den Anwalt:

Aktuelles deutsches Recht:
1. Wenn die Eltern verheiratet sind und einen gemeinsamen Ehenamen tragen, erhält das Kind automatisch diesen Ehenamen.

2. Wenn die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen haben, aber beide sorgeberechtigt sind, dann müssen sie entweder den Nachnamen des Vaters oder den Nachnamen der Mutter als Kindesnachname bestimmen.

3. Wenn kein gemeinsamer Ehename besteht und nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist, dann erhält das Kind automatisch dessen Nachname.

Im letzten Fall kann aber der allein Sorgeberechtigte mit Zustimmung des anderen Elternteils auch den Namen des Nichtsorgeberechtigten als Name für das Kind wählen (unter gewissen formellen Erfordernissen).

Ne weitere Frage: Sind sie eigentlich auch standesamtlich verheiratet oder "nur" islamisch?

Noch einmal EDIT und wieder zitiere ich:

Wenn das Kind jetzt zunächst den Namen der mutter bekommt, und anschließend dann die gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben wird (falls sie nicht standesamtlich verheiratet sind und die deutsche Staatsbürgerschaft haben), innerhalb von 3 Monaten der (Nach)name des Kindes neu festgelegt werden kann; wenn das Kind zu dem Zeitpunkt älter als 5 ist muss es dann aber zustimmen.
#3
Salam_wr

Gazakallahu khairan liebe Schwester Umm Talha :-)

Nein, war nicht in Deutschland, sondern in Österreich. Der Mann meiner Schwester ist Ägypter. Er hat keine österr. Staatsbürgerschaft. Sie leben normalerweise ja auch in Ägypten, sie kamen weil meine Schwester das Kind in Ö auf die Welt bringen wollte...hat nicht soviel Vertrauen in den ägyptischen Ärzten...

Geheiratet haben sie in Ägypten, sowohl standesamtlich und islamisch.

Mein Neffe ist jetzt ein Jahr alt.

Wa_salam_wr_wb
#4
bismillah

Salam_wr_wb

Ah dann kannst du meinen kompletten Beitrag vergessen, da Österreich sicherlich ne andere Gesetzesgrundlage hat. Informiert euch mal inschaAllah. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es dort so viel anders ist als hier in D.

Im Übrigen sollte man nicht immer auf die Krankenschwestern und so hören, denn die wissen meist auch nicht viel mehr als der Otto-Normal-Bürger, daher lieber informieren, als denen gleich Glauben zu schenken inschaAllah.
#5
Ummu Talha schrieb:Und ja, laut der Fatwa hier im Forum, ist es HARAM, den Nachnamen des Ehemannes anzunehmen, weil man dann absichtlich oder unabsichtlich seine Abstammung leugnet. Denn die Frau stammt nicht von der Familie des Mannes ab, sondern von der Familie ihres Vaters, das ist ihre Herkunft.

Salam

das verstehe ich nicht, habe eine lange leitung im momentDenk2man soll den nachnahmen des ehemannes möglichst nicht annehmen oder wie?Gruebelsorry schwester wie meinst du das denn schwester
#6
bismillah

Salam_wr_wb

Schau mal hier, liebe Hatice: Eine Frau darf nicht den Namen ihres Ehemannes annehmen!

Du hast es richtig verstanden. Eine Frau muss ihren Nachnamen bei der Eheschließung behalten!
#7
Salam_wr

Laut des von dir zitierten Threads Umm Talha, ist man da aber geteilter Meinung....

Kann mir vielleicht jemand zur ersteren Frage Rat geben? Ach ja, BITTE hab i vergessen ggggg

Wa_salam_wr_wb
#8
bismillah

Salam_wr_wb

Zitat:Laut des von dir zitierten Threads Umm Talha, ist man da aber geteilter Meinung....

Ich schrieb in dem Thread ja auch, dass ich keine weitere Meinung dies bezüglich kenne und solange ich keine andere kenne, halte ich mich an die, die mich erreicht hat. Aber ich habe es nicht als die absolute Wahrheit hingestellt, da ich oben davon sprach, dass es sein könnte, dass es andere Meinungen der Gelehrten dazu gibt. Jedoch kann man sich nicht nach etwas richten, wofür man keinen handfesten Beweis hat.

Jetzt weiß ich, dass es da unterschiedliche Meinungen gibt, aufgrund der Interpretation. Alhamdulillah, so lernt man dazu inschaAllah.
  


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