29-09-2008, 12:21 PM
Ist das hier in Deutschland passiert mit deiner Schwester? Ich finde das sehr eigenartig, falls es in Deutschland passiert ist, denn meine Schwester hat auch nicht den gleichen Nachnamen wie mein Schwager und trotzdem gab es keine Probleme als mein Neffe den Nachnamen von ihm bekommen hat und ich hatte in der Schule etliche Mitschülerinnen, die nach ihrem Vater benannt waren, aber die Mutter einen anderen Nachnamen trug.
Zitat:Was hätten sie sonst tun sollen? Ist es wirklich HARAM, wenn die Frau den Namen ihres Mannes annimmt? Oder hat sie einfach nur das Recht dazu?
Sie hätte sich über die Gesetzeslage informieren sollen, denn mir scheint es, als wüssten die im KH nicht, dass es keine Probleme geben sollte, wenn die Eltern verschiedene Nachnamen haben und das Kind nach dem Vater benannt werden soll.
Ich habe gerade einen Anwalt gefragt und er sagte mir, dass nach deutschem Recht das Ehepaar die Wahl hat, wonach das Kind den Namen bekommt. Er wird aber noch einmal nachschauen, um auf Nummer sicher zu gehen. Falls jedoch auch ausländisches Recht mitreinspielt, kann das ganze anders aussehen, wa Allahu a'lam.
Wäre also auch interessant, welche Staatsbürgerschaft deine Schwester und ihr Mann haben.
Und ja, laut der Fatwa hier im Forum, ist es HARAM, den Nachnamen des Ehemannes anzunehmen, weil man dann absichtlich oder unabsichtlich seine Abstammung leugnet. Denn die Frau stammt nicht von der Familie des Mannes ab, sondern von der Familie ihres Vaters, das ist ihre Herkunft.
Ich weiß jedoch nicht, ob es noch andere Meinungen zu diesem Thema von anderen Gelehrten gibt.
Allahu a'lam.
EDIT:
Ich zitiere den Anwalt:
Aktuelles deutsches Recht:
1. Wenn die Eltern verheiratet sind und einen gemeinsamen Ehenamen tragen, erhält das Kind automatisch diesen Ehenamen.
2. Wenn die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen haben, aber beide sorgeberechtigt sind, dann müssen sie entweder den Nachnamen des Vaters oder den Nachnamen der Mutter als Kindesnachname bestimmen.
3. Wenn kein gemeinsamer Ehename besteht und nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist, dann erhält das Kind automatisch dessen Nachname.
Im letzten Fall kann aber der allein Sorgeberechtigte mit Zustimmung des anderen Elternteils auch den Namen des Nichtsorgeberechtigten als Name für das Kind wählen (unter gewissen formellen Erfordernissen).
Ne weitere Frage: Sind sie eigentlich auch standesamtlich verheiratet oder "nur" islamisch?
Noch einmal EDIT und wieder zitiere ich:
Wenn das Kind jetzt zunächst den Namen der mutter bekommt, und anschließend dann die gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben wird (falls sie nicht standesamtlich verheiratet sind und die deutsche Staatsbürgerschaft haben), innerhalb von 3 Monaten der (Nach)name des Kindes neu festgelegt werden kann; wenn das Kind zu dem Zeitpunkt älter als 5 ist muss es dann aber zustimmen.