(11-11-2012, 11:12 AM)Umm Shayma schrieb: Es gibt Zeiten, zu denen das freiwillige Gebet verboten ist. Dazu gehören:
-die Zeit nach dem Fajr-Gebet (Sonnenaufgang)
- Zeit vor dem Dhuhr-Gebet, wenn die Sonne ihren höchsten Punkt erreicht hat (im Zenit steht)
- Zeit nach dem man das Assr-Gebet verrichtet hat, bis die Sonne untergeht.
Jazaki Allah khair.
Vielleicht können wir noch die genauen Zeiten, die in der Fatwa angegeben werden, dazu anführen, nicht dass jemand denkt, dass man z.B. ab Sonnenaufgang bis zum Dhuhr-Gebet nicht beten darf.
1. Bei Sonnenaufgang: Ab dem Zeitpunkt, wenn die Sonne aufgeht (sobald Fajr verpasst ist)
bis ca. eine viertel Stunde danach
Danach kann man dann insha Allah wieder beten und es gibt sogar das sehr empfohlene Duha-Gebet zu dieser Zeit.
2. Wenn die Sonne den höchsten Punkt erreicht:
Ca. eine viertel Stunde vor dem Dhuhr-Gebet bis das Dhuhr-Gebet anfängt
3. Bei Sonnenuntergang: Nachdem man Asr gebetet hat bis die Sonne untergeht